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oberrock mit schwarzem Sammetkragen und Auf­schlägen, sowie mit schwarzen Hornknöpfen, einer Hose von ausgewaschenem ordinärem Sommer zeuge, blaugestreiften kurzen Kamaschen, alten zerrissenen Riemenschuhen (Strümpfe fehlten), einer klein karrirten gräulichen Weste, einem ganz zerrissenen Hemde und einem weißen Filzhuke. Sämmtliche Kleidungsstücke waren voller Unge­ziefer. Es wird dies andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Bergen am 24. März 1849.

Kurfürstlicbeö Justizamt.

Klinckerfues.

Gefundene Gegenstände.

1. Eine Schürze.

2. Mehrere Zeitungsblätter.

3. Ein Kinderschuh.

4. Ein Farbzeichen und etwas Geld.

5. Ein Geldbeutel und ein Schlüssel.

Die rechtmäßigen Eigenthümer werden aufgefor­dert, sich baldigst dahier zu melden.

Hanau am 4. April 1849.

Städtische P ol iz e iv e r w a l t u n g.

einer grobleinenen Schürze eingebunden, die nach­bemerkten Kleidungsstücke rc., als:

1) ein Kamisol von schwarzbraunem Sommer­zeuge, mit weißleinenem Futter, 2) eine Hose von s. g. Zwirntuch, schwarz und weiß, 3) eine weißliche Piqueweste, 4) ein baumwollenes Hals­tuch, 5) eine schwarze Tuchmütze, 6) eine Mes­serklinge gesunden worden.

Es wird dieses bezüglich einer etwa vermißten Person, oder einer Entwendung jener, hierdurch bekannt gemacht.

Hanau am 30. März 1849.

Städtische Polizeiverwaltung.

Der Polizeikommissar rc-

K u n z, k. A.

Verlorne Gegenstände.

1. Heimathschein und Dienstbuch des Johannes Richter von Oberkalbach.

2. Eine Pferde-Kinnkette von Stahl (von Großau« heim bis zum Steinheimerthore dahier).

3- Ein lederner Kinderschuh.

Die redlichen Finder werden um deren Abliefe­rung anher ersucht.

6. Am 11. b. M. sind am Ufer der Kinzig, in der Nähe der Wilhelmsbrücke bei hiesiger Stadt, in

Hanau am 4. April 1849.

Städtische Polizei verwaltn na,

'HaREeP Veod-, Welsch- und ViseL^xerr

Brod.

6 Pfund Roggenbrod aus reinem Roggen

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6 Pfund gemischtes Brod zweite Sorte (% Roggen- u. % Waizenmehh

gr. Sir.

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6 Pfund gemischtes Brod erste Sorte (f. g. Pfaffenbrod, % seines Roggen- und '/2 Weckmehl)

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Pfund Ochsenfleisch.....

„ Kuh-, Stier-od.Kalbinfleisch

„ Kalbfleisch.....

Kalbskopf

Kalbsgelung mitdem Netz KaldSgekröse ....

. . das Pfund

4 Kalbsfüße.... Pfund Hammelfleisch Hammelskopf . .

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1 ,, „ „ „

Das PariserBrod wird nach dem Milch- brod- , resp. Weckpreis verkauft.

Ein gerissener Wasserweck zu 7% Loth „ Milchbrödchen zu 5'F Loth . .

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Bier.

Die Maß Lagerbier.....

» „ Slißbier . . . .

Hanau am 3. April 1849.

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Pfund

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Hammelsgelüng . . . „ „ .

Hammelsfüße. . . . „ „ .

Pfund Schweinefleisch mit Zugabe

„ Bratwurst ......

„ gute Schweinelcbcr-od. Blut­wurst mit Grüben . .

„ gemischte Wurst . . .

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NB. Die Zugaben beim Fleisch müssen von der

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nämlichen

Gattung und genießbar sein, auch dürfen auf 1 Pfund nicht mehr als 4 Loth gerechnet werden.— Der Verkauf des Fleisches ohne Zugabe um einen höheren Preis, als die Laxe bestimmt, ist bei willkuhrlicher Strafe verboten.

Städtische Polizeiverwaltung. vt Kunz, k. A.