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Sunckel von Weiterode; Konrad Gutberlet, Wil­helm Möller, Hermann Möller und Adam Wein­garten von Ercköhausen; Wilhelm Henning von Hainrode; Heinrich Kleinschmidt und Johs. Rode von Licherode; Jakob Heinrich Schneider vonNie- derthalhauseu; Wilhelm Apitz Konrad Batz und Adam Heinrich Meynel von Rengshausen; Joh. Justus Stückradt von Seifertshausen; Heinrich Jba von Breitau; Johannes Bickert von Heyero- de; Johannes Stange von Königswald; Johan­nes Hollstein und Konrad Schäfer vonRockensüß; Simon Göcking und Martin Messer vonNenterS- hausen ; Johannes Fernau, Joh. Heinrich Schein und Christian Friedrich Wctterau von Blanken- bach; Jakob Berge, Daniel Krell, Daniel Krapf, Hermann König, Heinrich Müller und Johannes Schaub von Jba; Hermann Möller von Macht­los; Karl Reinhard Brauns und Heinrich Schä­fer von Obersuhl; Wilhelm Bachmann, Andreas Specht und Balthasar Zickler von Nichelsdorf, werden gemäß deS §. 68 des NekrutirungsgefttzeS vom 29- September 1848 aufgefordert, sich bei Meiduna der in den §§. 69 und 70 desselben Ge- seyeS angedrohten Strafen und Nachtheile, noch binnen 3 Monaten zur Erfüllung ihrer Militair- pflicht dahier zu sistiren.

Alle Polizeibehörden werden zugleich ersucht, die vorbezeichneten ungehorsamen Militairpflichtigen im Betretungsfalle anzuhalten und anher dirigiren zu lassen.

Notenburg am 27. März 1849.

Kurfürstliches Berwaltungsamt.

B o d

27. DaS gestern und vorgestern im Forsthaus ver­steigerte Holz wird den Käufern zugeschlagen.

Hanau am 30- März 1849.

Kurfürstliche Meuterei.

Boeßer.

28. Die bei der diesjährigen Rekrutirung nicht er­schienenen Militairpflichtigen auS der Altersklasse 1828:

Joh. Gottfried AsmuS auS Homberg; Karl Bachmann aus dem Kloster St. Georg bei Homberg; Alexander Ackermann, Heinrich Bar- tholmai und Joh. Heinrich Ubrich ausHolzhau- sen; Heinrich Gutheil aus Mardorf; Wilhelm Bettenhäuser aus Waßmuthshausen; Johannes Spannknebel aus Allendorf, und Heinrich- wer aus Freudenthal

werden hierdurch öffentlich vorgeladen, binnen 3 Monaten

üch dahier zu stellen und ihrer Militairpflicht, bei Vermeidung der nach §. 69 des Rekrutirugsge- letzeö vom 29.September 1848 angedrohten Stra- fe von Einhundert Thaler oder in Ermanglung von Vermögen einer sechsmonatlichen FreiheitS- strafe, zu genügen.

Die Ortsvorstände, bzw. die Polizeibehörden werden diese Militairpflichtigen im Betretungsfalle verhaften und hierher abliefern.

Homberg am 17. März 1849.

Kurfürstliches Verwaltungsamt. Kreme r.

29- Karl Wilhelm Denhard, Skribent dahier, und Johannes Gärtner, Schuhmacher zu Ahl, haben um Entlassung auS dem Kurhessischen Untertha- nenverdande nachgesuchr, welches, bestehender Vor­schrift gemäß, besannt gemacht wird.

Schlüchtern am 28. März 1849.

Kurfürstliches Verwaltungsamt. Schlott.

30. Der Johann Peter Roth aus Kempfenbrunn, welcher sich, nachdem er bei der im November 1848 Statt gehabten außerordentlichen Rekrutirung für brauchbar und pflichtig erklärt worden war,Von seinem Heimathöorte entfernt hat, ist dermalen zum Dienste einbeordert und wird daher aufgefordert, sich bei Meldung der nach §. 69deSRekrutirungS- gefetzes vom 29. September 1848 für das AuS- treten angedrohten Strafe aufgefordert, sich bin­nen 3 Monaten zur Erfüllung seiner Militair- Pflicht dahier zu sistiren.

Zugleich werden alle öffentliche Behörden ersucht, denselben im Betretungsfalle verhaften und anher abliefern zu lassen.

Gelnhausen am 26. März 1849.

Kurfürstliches Verwaltungsamt.

V o ch.

31. Karl Wilhelm Colin aus Hanau und Ernst Ermentraut aus Niederissigheim beabsichtigen nach Nordamerika auszuwandern, was in Gemaß- heit bestehender Vorschrift hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau am 28- März 1849.

Kurfürstliches Venvallunasamc.

N a u H.

32. In die am 21. d. M., zur Nr. 1349 O.-N-, erlassene Ediktalladung der bei der diesjährigen Aushebung für ungehorsam erklärten Militair­pflichtigen ist aus einem Versehen statt des Johs- Sieglet von Schwarzenborn, Konrad Marr von da, aufgenommen worden. Es wird daher die gegen Letzteren erlassene Ediktalladung hiermit zu­rückgezogen und Johannes Ziegler von Schwar­zenborn, von der Altersklasse 1828, hierdurch auf« gefordert, sich noch binnen 3 Monaten zur Erfül­lung seiner Militairpflicht, bei Meldung der auf das Austreten gesetzten Strafe, zu stellen.

Ziegenhain am 29. März 1849.

Kurfürstliches Verwaltungsamt. Günther.

33. Die bei. der diesjährigen Militairaushebung nicht erschienenen Militairpflichtigen aus dem Bezirke

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