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Rthlr-, bestehend in 5 Zweithaler - und in 15 Preußischen Thalerstücken, entwendet zu haben, hat sich von genanntem Orte am 11. d. M. heimlich entfernt, ohne daß sein dermaliger Aufenthaltsort bekannt ist. Es werden daher alle Gerichts- und Polizeibehörden ersucht, ihn im Be- tretungsfalle verhaften und an die unterzeichnete GerichtSstelle abliefern zu lassen.
Derselbe soll einen blauen Kittel und eine schwarze Tuchmütze mit breitem Deckel tragen, und dient zum besonderen Kennzeichen, daß ihm die rechte Hand fehlt.
Rotenburg am 21. März 1849.
Der Jnstruktionörichter des Kurfürst!. Hess.
Obergerichts daselbst.
Star dV
Gesehen und wird hierdurch zur öffentlichen
Kunde gebracht.
Rotenburg am 22. März -849-
Kurfürst!. Staatsprokuratur.
Wolf, v. c.
227. Gudensberg. Der dahier we^en mehrerer Diebstähle in Untersuchungshaft sich befindende Christoph Hecke roth von Besse (auch Ehrhard genannt) ist in der vermiedenen Stacht aus seiner Zelle entsprungen.
Alle Justiz- und Polizeibehörden werden andurch ersucht, auf den rc. Heckeroth zu fahnden, denselben im Betretungösalle verhaften und gefäng- lich anher abliefern zu lassen.
GudenSberg am 20- März 1849.
Kurfürstliches Justizamt.
Vödicker.
vt. Gößmann.
Signalement: Alter 27 Jahre, Größe 5' 6", Statur robust, Gesichtsfarbe gesund, Gesichts- form länglich, Haare hellbraun, Augen hellblau, Augenbraunen braun, Bart hellbraun, Mund und Lippen gewöhnlich, Stirn frei, Nase länglich, Zahne gut, Kinn rund.
Vorstehender Steckbrief wird hiermit zur öffentlichen Kunde gebracht.
Gudenöberg am 21- März 1849.
Der öffentliche Ankläger.
Dieterich.
228. Salmünster- Der Maurer Karl Fürth, ledig, von Soden, welcher dahier wegen Fälschung m Untersuchung ist, hat sich auf die am 6. d.
erlassene öffentliche Ladung nicht sistirt; es werden daher alle Behörden ersucht, denselben im lassen^"^'"^ verhaften und hierher abliefern zu
Salmünster am 23. März 1849.
Kurfürstliches Justizamt.
U d e t-
vt- Altmannsperger, k. A-
229. Salmünster- Adam Link von Eckardroth, welcher dahier wegen, Bettelns außerhalb des Wohnorts im 3- Betreiungsfalle in Untersuchung ist, hat sich auf die am 18- v. M. erlassene öffeiit- liche Ladung nicht sistirt; es werden daher alle Behörden ersucht, denselben im Bettetungsfalle verhaften und anher abliefern zu lassen.
Salmünster am 23. März 1849.
Kurfürstliches Justizamt.
Udet-
vt. Altmannsperger, k. A.
230. Bockenheim- Alle Civil- und Polizeibehörden werden ersucht, den Peter Büger (Bürger) aus Grünberg, welcher der Verübung eines Kleiderdiebstahls verdächtig ist, im Betretungösalle verhaften und anher abliefern zu lassen-
Bockenheim am 25- März 1849.
Kurfürstliches Justizamt.
Cornelius, k A-
vt. Raab, v. e.
Die entwendeten Kleidungsstücke, womit rc. Büger (Bürger) wahrscheinlich bekleidet ist, resp, die er mit sich führen wird, sind:
1) ein Paar lederne Schuhe; 2) eine Mütze von grünem Sammet, s. g. Fuhrmannsmütze, mit einer grünen Quaste und rothem Unterfutter, 30 kr. werth; 3) ein blauer wollener Strumpf mit Zwickeln, 20 kr. werth; 4) ein Paar Hosenträger von Gurten, mit Leder besetzt , 8 kr- werth; 5) ein grünes baumwollenes Kamisol mit gelben Blümchen, noch wenig getragen, 1 fl. 20 kr. werth; 6) zwei Hosen von Baumwolle, die eine roth und blau gestreift, die andere roth und blau karrirt, beide zusammen 2z- fl. werth; 7) eine schwarze Tuchweste, bereits abgetragen, 26| kr- werth; 8) ein einzelner blauer wollener Strumpf, 4 kr. werth; 9) ein Hosenträger von Leder und baumwollenem Zeug, 16 kr- werth; 10) ein weißeS leinenes Hemd ohne Abzeichen, bereits getragen, 10 Sgr- werth; 11) ein baumwollenes Taschentuch, roth und weiß gewürfelt, 16 kr. werch; 12) eine Hose von Beiderwand, blau, 1 fl. 45 kr. werth; 13) eine schwarze Tuchweste, bereits ein Jahr getragen, 1 fl. 45 kr. werth; 14) ein rorhes leinenes gutes Halstuch, 30 kr- werth; 15) ein blauer leinener Kittel, noch neu, vorn am Schlitz mit 2 Perlemutterknöpfen besetzt; 16) ein Cinguldenstück und fünf Sechskreuzerstücke.
231. Sans surf. Alle resp, hochlöbliche Justiz - und Polizeibehörden werden unter Erbieten zu gleicher Willfährigkeit ersucht, auf die hierunter signalisirten 2 Manns- und 2 Weibspersonen, dem Ansehen und der Sprache nach Landleute aus der umliegenden Gegend, fahnden, dieselben betretenden Falles arretiren zu lassen und uns davon zu benachrichtigen.