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bäumen, neben A- Koch; 52) 6 R- Weingarten, neben Bürgermeister Tag Erben; 53) 3 R- auf den Weingarten, neben Heinrich Bauer; 54) 4} R- hinten» Ziegelgarten, neben Johannes Fuchs Wittwe; 55) 11 R- im alten Graben, neben dem Weg; 56) 1 V. 20 R. Hofraitheplay und Garten, nebst einem halben zweistöckigen Wohnhaus, halbe Scheuer und StaUung,

erkannt, und zu dessen Vollzug erster Termin aus den 3. Mai d. I.,

eventuell zweiter auf

den 1. Juni d. I-, und etwaiger dritter auf

d e n 29- Juni l. I., jedesmal Vormittags 10 Uhr, die beiden Ersten in das Gerichtslokal, der Letztere nach Ravolzhausen in das Wirthshaus anbe- raumt worden.

Etwaige weitere Pfandgläubiger werden aufge­fordert, ihre Ansprüche im ersten Verkaufötermine, bei Meidung des Ausschlußes, beziehungsweise Benachrichtigung auf eigne Kosten, anzumelden und zu begrünten.

Langenselbold am 8. März 1849.

Kurfürst!. Hess Fürstl. Jsenb. Justizamt.

Schmidt.

vt Scherer.

8. Docken heim. Auf den Antrag eines im- mittirten Gläubigers sollen nachgenannte, dem Bäckermeister Adam Ofenloch und dessen Ehe­frau, Marie, geb. Hohmann, dahier gehörige, in hiesiger Stadt gelegene Immobilien, als:

Pmb. 583. 38 E Haus und Hofraithe, zum Betrieb eines Bäckereigeschafts eingerichtet, nebst StaUung und Garten, neben Johs. Bollbach und der gemeinen Gasse, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden, wozu erster Termin

den 26- April l. Z., eventuell zweiter Termin

den 24. Mai l. I., und dritter Termin

jedesmal Vormittags 9 Uhr,

"» hiesiger GerichtSstelle anberaumt worden ist. Es wird dies mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß etwaige sonstige Pfand- glaubiger ihre Ansprüche, bei Meldung des gemein­rechtlichen Nachtheils, im ersten Termine anzumel- den und zu begründen haben.

Bockenheim am 28. Februar 1849.

Kurfürstliches Justizamt.

Cornelius, k. A.

E "' Auf beigebrachte Bescheinigung ''.^iktalziration und nach Ablauf der, Ä H°lzhändler Wilhelm

P P zu Mainkur zu seiner Verantwortung

bestimmten Frist wird derselbe nunmehr unter Be­zugnahme auf die EntscheidungSgründe der Ver­fügung vom 13. Januar (. I. mit seinen Einre­den gegen die Jnterdiktion und mit etwaigem Ge­genbeweise ausgeschlossen, die durch die gedachte Verfügung angeordnete Kuratel definitiv bestätigt und der Vater deS Jnterkizirten, Oekonom Kon­rad Nuppel zu Mainkur, definitiv zum Kurator bestellt.

Bergen am 9. März 1849.

Kurfürstliches Justizamt. Klinckerfues.

10. Großauheim. In Sachen deS Kaufmanns Heinrich Deibel in Hanau, Klägers, gegen den Wendel Kurz schenke! und degen Ehefrau, Mar­garethe, geb. Kämmerer, zu Großauheim, Verklag­te, wegen Hypothekforderung, ist zum Zwangöver- kaufe der den Verklagten gehörigen, in dem Wo­chenblatt für die Provinz Hanau vom 11. Januar d. I., 2. Nr. unter Nummer12 Großauheim" aufgeführten Immobilien, der dritte Termin auf den 12. April d. I.,

Nachmittags 3 Uhr, nach Großauheim bestimmt worden, welches Kauf- liebhabern zur Nachricht bekannt gemacht wird.

Hanau am 14. März 1849.

Kurfürstliches Landgericht.

Giller. vt. Kahler.

11. Hanau. Der Taglöhner Heinrich Fröhlich aus FlörSheim, dessen dermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist, hat sich binnen vier Wochen zum Zwecke der Verkündigung eines von Kurfürstlichem Obergerichte dahier wegen DiebstahlS gegen ihn gefällten Urtheils, bei Meidung steckbrieflicher Ver­folgung, hier zu sistiren.

Hanau am 8. März 1849.

K u r f ü r st l i ch e S L a n d g e r i ch t.

H a t t e n b a ch.

12. Ostheim. Dem Einwohner Nikolaus Jost zu Ostheim soll Schulden halber nachgenanntes, in der dasigen Gemarkung gelegenes Grundstück:

Pmb. 284. 36. R. im Rebling, neben Heiürich

Brodt und Adam Scharff, öffentlich meistbietend verkauft werden, und ist da­zu erster Termin auf

den 11. Mai, eventuell zweiter Termin auf den 8. Juni und dritter Termin auf

den 6. Juli d. I., Vormitttagö 911 Uhr, hierher anberaumt worden, was Kauflustigen zur Nachricht dient, etwaigen weitern Pfandgläubigern aber mit der Aufforderung bekannt gemacht wird, ihre Ansprüche in dem anberaumten ersten Ver- kaufStermin, bei Meidung deS gemeinrechtlichen Nachtheils, bzw. Benachrichtigung von dem Ver-