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arzt Rosenkranz, an den unter 2 den Herrn Kreiöthierarzt Metzger, an den unter 3, 4, 5 und 6 den Herrn Stadlphysikus Dr. Gies, so­wie endlich an den unter 4, 5 und 6 noch weiter die Herren Mebizinalassessoren, Apotheker Bey er und H o p fe r d e l D r m e beauftragt-

Ich bringe dieses hiermit zur öffentlichen Kennt­niß-

Hanau am 21. März 1849.

Der Bezirksdirektor Rothe.

8. GntsverpaHtrmg betreffend.

Die Kurhessische Romainen Belln hausen bei Jtzenhain, im Rentereibezirk Ziegenhain gelegen, aus:

Ruthen stellbaren Landes,

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Wiesen, Garten, Hutetriescher und Teiche

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bestehend, mit den erforderlichen Wohn- und Oeko-

nomiegebäuden, Schäfereiberechtigung u. Brannt­weinbrennerei versehen, soll zur Verpachtung aus zwölf Jahre vonPetritag 1850 an öffentlich aus­geboten werden, wozu Termin auf

F r e i t a g .d e n 4. M a i d. I.,

Vormittags 10 Uhr, in das Lokal der Oberfinanzkammer zu Cassel be- stimmt ist. Pachtbewerber, welche sich über Ver­mögen und landwirthschaftliche Kenntnisse durch glaubhafte Atteste im Termin gehörig auszuweisen haben, werden mit dem Bemerken hierzu eingela­den, daß die Pachtbedingnngen auch schon vor dem Termin sowohl bei der zweiten RentcreiZie- genhain als auch bei dem- Pachtsekretariate der unterzeichneten Behörde eingesehen werden kön­nen.

Cassel am 21. März 1849.

Kurfürstliche Obersinanzkammer. L o m e t s ch.

9- Durch Beschluß Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vorn 16* d. M., zu Nr. 4082 P. d.J., ist verfügt worden, daß die in Gemäßheft des §' 10 der Verordnung vom 22. Dezember v- I., die Umbildung der inneren Landesverwaltung betref­fend, bei den Verwaltungsbehörden für die Staats­kasse fort zu erhebenden Gebühre» für Abhörung von Gemeinde-, Kirchen-,Synagogen- rc. Rechnun­gen für dieFolge durch Verwendung des entsprechen? ben Stempels zum Beschluß über den RechnungS- ablchluß eingezogen werden sollen.

Ich bringe dies zur öffentlichen Kenntniß. Hanau am 23. März 1849.

Der Bezirksdirektor.

Roth e.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.

1. Johannes Schneider zu Altengronau ist zum Zwecke der Auswanderung nach Nordamerika aus dem Kurhessischen Unterthanenverbande entlassen worden, welches hiermit bekannt gemacht wird. Schlüchtern am 14. März 1849.

Kurfürstliches VerwaltungSamt. Kra m m.

Nr. 1267 d. O.-R.

2. Die nachverzeichneten, bei der diesjährigen Aus­hebung nicht erschienenen und daber für ungehor­sam erklärten Militairpflichtigen des Verwaltungs- amtSbezirkS Fritzlar:

Adam Küllmar von Haddamar; Adam Fär­ber, JohS. Weinand und Johannes Meil von .GudenSberg; Johann Heinrich Schäfer von Gleichen; Heinrich Griefel von Holzhausen; Ernst Kaiser von Obervorschütz; Johannes Köd- ding von Hundshausen; Heinrich Both und Johannes Böth von Reptich; Johannes Lappe von Zwesten; Friedrich Arnhold von Altenburg; Johannes Krämer, JesaiaS Appel, Joseph Bien, Martin Blankemeier, Jakob Dur, Heinr. Fröh­lich und Jakob Walter von Naumburg, soivie Martin Ernst Berlitz von Altendorf, welche sich bis jetzt zur Erfüllung ihrer Militair- pflicht nicht gemeldet haben, werden hierdurch edictaliter aufgefordert, sich binnen Z Monaten zu stellen, um ihrer Militairpflicht zu genügen, widrigenfalls gegen sie nach §. 68 des Nekruti- rungsgesetzes vom 29. September 1848 als Aus­getretene verfahren werden muß.

Fritzlar am 10. März 1849-

Kurfürstliches Verwaltungsamt.

v. Buttlar.

3. Der dem Leibgarderegiment überwiesene Mili- tairpflichtige Ludwig Wilhelm Herwig auS Rin« teln, von der außerordentlichen AuShebung des Jahres 1848, hat sich der Einstellung entzogen. Derselbe wird daher in Gemäßheit des §. 68 des RekrutirungsgefetzeS vom 29. September v. J. ausgefordert, sich binnen 3 Monaten, bei Mei- dung der im §. 69 auf das Austreten gesetzten Strafen, dahier zu stellen, um seiner Militairpflicht zu genügen.

. Alle Polizeibehörden werden zugleich ersucht, den Ungehorsamen im Betretungsfalle zu verhaften und an das hiesige VerwaltungSamt abliefern zu

lassen.

Rinteln am 15- März 1849.

Kurfürstliches VerwaltungSamt.

Avenarius.