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7. Wer eine Stube und Kabinet mit Möbeln zu vermischen hat, beliebe es bald in der Redaktion dieses Bialtes anzuzeigen.

8. In Bezug auf bie in der Hanauer Zeitung Nr. 6Z vorn >4. d M von Herrn Adolph Dörr eingeruckre Einladung an die Neustädler Bürger und pausoesiger der Stadt Hanau hat daS am Samstag zu den nöthigen Borarbeiten erwählte provijorische konnte, bestehend aus den Unterzeich­neten zu bemerken, daß wegen der angeregren Sa­che eine weitere Zusammenkunft gewünscht wird, und laden wir hierzu die Neustacter Bürger und Hausbesitzer auf nächsten

Dienstag den 27. d. M-, Abends 7 Uhr, ins Gasthaus zum goldnen Herz ein.

Hanau am 21. März 1849.

Heinrich Aug. Deibel- C. Sau er mein. I Ch. Schmidt. Karl Fischbach.

J. Reiseck. H. Müller. Adolph Dörr. P. Lieber.

9. In Nr. 747 und 748 ist ein Klavier zu vermie- then oder zu verkaufen.

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Caffelsche Allgemeine Zeitung.

VC^ Die Caffelsche Altrzemeine Zeitung erscheint täglich, mit Ausnahme des Sonntags, in zwei, nach Erfordern auch mehreren Blät- tern, Mittags, wird Denselben Tag mit den Posten und Botenleuten versendet und gibt In­halt der bis zum Morgen des Datums, bei wich­tigen Ereignissen oft noch bis zu einer späteren Stunde, eingetrossenen Korrespondenzen, Blattern 2C. Es kommen ihr dabei die hierselbst zu den günstigsten Stunden zufammentreffenden Post- einrichrungen, fortan auch die Eisenbahnver­bindungen, eintretenben Falles die telegraphi­schen Kommunikationen zu starten. Das Bei­blatt , in dessen sorgfältig benutzte Spalten so­wohl in Beziehung auf ernste Interessen, oder auf Unterhaltung, ein stete reichhaltigerer InhaltPlatz finDet, erscheint jetzt den Svnniag Morgen. mit einer Beilage der Sonnabendsnummer. Abon- nementspreis jährlich 6 Tblr., halbjährlich 3Thlr-, vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr. Kurfürstliches Oberpostamt und alle Postämter nehmen Bestel­lungen an. Reu zugehende Abonnenten auf das nächste Quartal sollen die Zeitung schon gleich im laufenden Monat, nach Eingang der Bestellung, erhalten.

Gaffel im März 1849- Die Redaktion der Caffelschen All­gemeinen Zeitung.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Knanzvehörden.

1- Montag den 26- d. M-, Morgens 10 Uhr, sollen in hiesigem Gemeindswaloe, Distrikt Holz­wiese ,

7 Eichstämme, welche sich zu Bau- und Werkholz eignen, öffent­lich meistbietend an Ort und Stelle verkauft wer­den. Wachenbuchen am 19. März 1849.

Der Bürgermeister Put H.

2. Die Militairpflichrigen, welche bei der dies­jährigen Ausnahme weder erschienen sind noch bis jetzt sich gestellt haben, nameuruch: ^»k

Georg Balchasar Kern, Jakob Krah, Johann Paul Schüler von Hunfeld; Bernhard Weber von Nückers; Joseph Karl Franz Eckhard, Johan­nes Zöll von Burghaun; Hecht Vogel von Langenschwarz; Joseph Eckertvon Michelsrombach; Kaufmann Strauß von Rorhenkirchen; Johann Jos ph Schmur von Steiubach; Andreas Beier Anoreaö Bolender, Philipp Huff von Wehrda; Johann Joseph Avel vonArzell; Georg Nohrbach von Buchenau; Otto Heinrich Hofmann von Erd- mannroD; Johannes Trincer von Glaam; Leopold Volkmar von Großenrafc; Johannes Hoff von Herrmannspiegel, werden in Gemaßheit des §. 68 deS RekrutirungS- gesetzeS vom 29. September v. J. aufgefordert, sich binnen 3 Monaten zu Erfüllung ihrer Mzli- tairpflicht, bei Meldung der auf das Austreten gesetzlich angedrohten Strafen, dahier zu fi stiren.

Hunfeld am 14. März 1849-

Der Landrach Maier.

3. Nachbenannte Militairpflichtige, als:

1) Christoph Wwderholo aus Gelnhausen; 2) Karl Joseph Gropp aus Burg Gelnhausen; 3) Johann Adam Nwdenrhal aus Bernbach; 4) Mel­chior Neis aus Lanzingen; 5) Heinrich Schien aus Untersotzbach; 6) ManköseS Heß aus Meer­holz; 7) Karl Friedrich Michelmann aus Lieblos; 8) Johann Heinrich Hommel, 9) Johann Georg Sell aus Rochenbergen; 10) Heinrich Schönfeld aus Udenhain; 11) Johann Wilhelm Appel aus Wolferborn; 12) Friedrich Christanz aus Geln­hausen; 13) Peter Eisenacher aus Lohrhaupten; 14) Jakob Roth, 15) Georg Friedrich Frickel aus Lieblos; 16) Karl Schlegel aus Noth; 17) Hein­rich Ernst Weisgerber aus Wachtersbach; 1«) Jo­hannes Bolz aus Schlierbach; 19) Johannes Biebenbring von Wetters, welche bei der im vorigen Monate Statt gehabte» Aushebung nicht erschienen, auch bis jetzt zur Erfül­lung ihrer Miutairpflicht sich nicht sistirc haben, wer­den hierdurch, bei Meldung der nach §. 69. deS R«- krutirungögesetzeS vom 29. September 1848 für