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Pmb. 583- 38 N. Haus anb Hostaithe, zum Betrieb eines Bäckerelgeschäfis eingerichtet, nebst Stallung und ©arten, neben Johs. Bollbach und der gemeinen Gaffe, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden- wozu erster Termin
den 26- April l. J., eventuell zweiter Termin
den 24. Mai I» I., und dritter Termin
den 21. Iunil. I., jedesmal Vormittags 9 Uhr, an hiesiger GerichtösteUe anveraumt worden ist- Es wird dies mit dem Ansagen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß etwaige sonstige Psand- glauviger ihre Ansprüche, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, im ersten Termine anzumel- den und zu begründen haben.
Bockenheim am 28. Februar 1849.
Kurfürstliches Iustizamt.
Cor n e lius, k. Ä.
24- S t e i n a u. Zur Aburtheilung der Forst-, Jagd» und Fischereivergehen ist für das laufende Jahr bei dem unterzeichneten Justizamte der legte Mittwoch jeden Monats und für Dezember der 28. bestimmt.»
Sremau am 16. März 1849.
Kurfürstliches Iustizamt.
Mülhau s e.
vt. Keix.
25- Schlüchtern. Die öffentlichen Gerichtsverhandlungen über die zur Anzeige kommenden Forst-, Jagd- und Fischereivergehen finden vor der unterzeichneten GerichtösteUe an jedem dritten Donnerstage eines jeden Monacö (im Jalle eines Feiertags am darauf folgenden Donnerstag) von des Morgens 9 Uhr an Statt.
Schlüchtern am 9. März 1849.
Kurfürstliches Justizamt.
Harter!.
vt. Thomas.
26. Bergen. DerMilitairpflichtigc Peter B a u ch von fEnkheun, dessen dermaliger Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist, wird wegen Nichterscheinens bei der im Jahre 1848 Statt gehabten außerordentlichen Mtlltairaushebung zur mündlichen Verhandlung auf
0 e n 12. 'April d. J.,
Vormittags 9 Uhr, in das Sitzungszimmer des hiesigen Justizamts mit dem Bedeuten vorgeladen, daß nach §. 55 des Strafprozeßgesetzes "vom 31. Oktober 1«48 er im Falle seines Ausbleibens aus erfolgenden Antrag als der angeklagten That schuldig zu verur- theilen ist.
Bergen am 16. März 1849.
Der untergerichtliche Ankläger.
M i ch a e l.
27. Sergen; Auf beigebrachte Bescheilligting der erfolgten Ediktalzitation und nach Ablauf der, dem provisorisch uiterdlzirten Holzhändler Wilhelm R u p p e l zu Mainkur zu feiner Verantwortung bestimmten Frist wird derse.be nunmehr unter Bezugnahme auf die Entscheidungögründe der Verfügung vom 13. Januar l I. mit seinen Einreden gegen die Jnterdlkrion und mit etwaigem Gegenbeweise ausgeschlossen, die durch die gedachte Verfügung ungeordnete Kuratel definitiv bestätigt und der Vater des Jnterdizirten, Oekonom Konrad Nuppel zu Mainkur, definitiv zum Kurator bestellt.
Bergen am 9. März 1849-
Kurfürstliches Justizamt.
Klinckerfues.
28. RomSthal. Zur Verhandlung über die periodisch eingehenden tabellarischen Anzeigen ist für Feld-, Garten- und Hutefrevel, und nach Benehmen mit der betreffenden StaatS- und Forstbehör- de für Forst-, Jagd- und Fischereivergehen jeder legte Montag, im Monat, und sofern dieser ein Feiertag sein sollte, jeder verlegte Montag, an welchem stets mit Vornahme erst genannter Frevel begonnen werden soll, bei dem hiesigen Gerichte von nun an ein für allemal bestimmt, und wird diese Bestimmung nach vorgängigem öffentlichen Anschlag im Genchrslokale vorschriftsmäßig auch hier bekannt gemacht-
NomSthal am 15. März 1849.
Kurfürstliches Frech, v. Hutten'fcheS Gericht- M e n z-
29. Großauhei nt. In Sachen des Kaufmanns Heinrich Deibel in Hanau, Klägers, gegen den Wendel Kurz schenket und dessen Ehefrau, Mar- garethe, geb. Kämmerer, zu Großauheun, Verklagte, wegen Hypotheksorderung, tst zum Zwangsver- taufe der den Verklagten gehörigen, in dem Wochenblatt für die Provinz Hanau vom 11. Januar d. I., 2- Nr. unter Nummer »12 Großauheun" aufgeführten Immobilien, der Dritte Termin auf den 12- April D . I.,
Nachmittags 3 Uhr, nach Großauheim bestimmt worden, welches Kauf- liebhabern zur Nachricht bekannt gemacht wird.
Hanau am 14. März 1849-
Kurfürstliches Landgericht.
Giller. vt. Kahler.
30. Hanau. Der Taglöhner Heinrich Fröhlich aus Flörsheim, dessen dermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist, hat sich binnen vier Wochen zum Zwecke der Verkündigung eines von Kurfürstlichem Obergerichte dahier wegen Diebstahls gegen ihn gefällten Urtheils, bei Meldung steckbrieflicher Verfolgung, hier zu sichren.
Hanau am 8. März 1849.
Kurfürstliches Landgericht.
Hattenbach.