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Pmb. 583- 38 N. Haus anb Hostaithe, zum Betrieb eines Bäckerelgeschäfis eingerichtet, nebst Stallung und ©arten, neben Johs. Bollbach und der gemeinen Gaffe, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden- wozu erster Termin

den 26- April l. J., eventuell zweiter Termin

den 24. Mai I» I., und dritter Termin

den 21. Iunil. I., jedesmal Vormittags 9 Uhr, an hiesiger GerichtösteUe anveraumt worden ist- Es wird dies mit dem Ansagen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß etwaige sonstige Psand- glauviger ihre Ansprüche, bei Meldung des gemein­rechtlichen Nachtheils, im ersten Termine anzumel- den und zu begründen haben.

Bockenheim am 28. Februar 1849.

Kurfürstliches Iustizamt.

Cor n e lius, k. Ä.

24- S t e i n a u. Zur Aburtheilung der Forst-, Jagd» und Fischereivergehen ist für das laufende Jahr bei dem unterzeichneten Justizamte der legte Mittwoch jeden Monats und für Dezember der 28. bestimmt.»

Sremau am 16. März 1849.

Kurfürstliches Iustizamt.

Mülhau s e.

vt. Keix.

25- Schlüchtern. Die öffentlichen Gerichtsver­handlungen über die zur Anzeige kommenden Forst-, Jagd- und Fischereivergehen finden vor der unter­zeichneten GerichtösteUe an jedem dritten Donners­tage eines jeden Monacö (im Jalle eines Feier­tags am darauf folgenden Donnerstag) von des Morgens 9 Uhr an Statt.

Schlüchtern am 9. März 1849.

Kurfürstliches Justizamt.

Harter!.

vt. Thomas.

26. Bergen. DerMilitairpflichtigc Peter B a u ch von fEnkheun, dessen dermaliger Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist, wird wegen Nichterscheinens bei der im Jahre 1848 Statt gehabten außeror­dentlichen Mtlltairaushebung zur mündlichen Ver­handlung auf

0 e n 12. 'April d. J.,

Vormittags 9 Uhr, in das Sitzungszimmer des hiesigen Justizamts mit dem Bedeuten vorgeladen, daß nach §. 55 des Strafprozeßgesetzes "vom 31. Oktober 1«48 er im Falle seines Ausbleibens aus erfolgenden An­trag als der angeklagten That schuldig zu verur- theilen ist.

Bergen am 16. März 1849.

Der untergerichtliche Ankläger.

M i ch a e l.

27. Sergen; Auf beigebrachte Bescheilligting der erfolgten Ediktalzitation und nach Ablauf der, dem provisorisch uiterdlzirten Holzhändler Wilhelm R u p p e l zu Mainkur zu feiner Verantwortung bestimmten Frist wird derse.be nunmehr unter Be­zugnahme auf die Entscheidungögründe der Ver­fügung vom 13. Januar l I. mit seinen Einre­den gegen die Jnterdlkrion und mit etwaigem Ge­genbeweise ausgeschlossen, die durch die gedachte Verfügung ungeordnete Kuratel definitiv bestätigt und der Vater des Jnterdizirten, Oekonom Kon­rad Nuppel zu Mainkur, definitiv zum Kurator bestellt.

Bergen am 9. März 1849-

Kurfürstliches Justizamt.

Klinckerfues.

28. RomSthal. Zur Verhandlung über die pe­riodisch eingehenden tabellarischen Anzeigen ist für Feld-, Garten- und Hutefrevel, und nach Beneh­men mit der betreffenden StaatS- und Forstbehör- de für Forst-, Jagd- und Fischereivergehen jeder legte Montag, im Monat, und sofern dieser ein Feiertag sein sollte, jeder verlegte Montag, an wel­chem stets mit Vornahme erst genannter Frevel begonnen werden soll, bei dem hiesigen Gerichte von nun an ein für allemal bestimmt, und wird diese Bestimmung nach vorgängigem öffentlichen Anschlag im Genchrslokale vorschriftsmäßig auch hier bekannt gemacht-

NomSthal am 15. März 1849.

Kurfürstliches Frech, v. Hutten'fcheS Gericht- M e n z-

29. Großauhei nt. In Sachen des Kaufmanns Heinrich Deibel in Hanau, Klägers, gegen den Wendel Kurz schenket und dessen Ehefrau, Mar- garethe, geb. Kämmerer, zu Großauheun, Verklag­te, wegen Hypotheksorderung, tst zum Zwangsver- taufe der den Verklagten gehörigen, in dem Wo­chenblatt für die Provinz Hanau vom 11. Januar d. I., 2- Nr. unter Nummer »12 Großauheun" aufgeführten Immobilien, der Dritte Termin auf den 12- April D . I.,

Nachmittags 3 Uhr, nach Großauheim bestimmt worden, welches Kauf- liebhabern zur Nachricht bekannt gemacht wird.

Hanau am 14. März 1849-

Kurfürstliches Landgericht.

Giller. vt. Kahler.

30. Hanau. Der Taglöhner Heinrich Fröhlich aus Flörsheim, dessen dermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist, hat sich binnen vier Wochen zum Zwecke der Verkündigung eines von Kurfürstlichem Obergerichte dahier wegen Diebstahls gegen ihn gefällten Urtheils, bei Meldung steckbrieflicher Ver­folgung, hier zu sichren.

Hanau am 8. März 1849.

Kurfürstliches Landgericht.

Hattenbach.