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von Schweinsberg erlassene Ediktalladung wird als erledigt zurückgezogen-

Kirchhain am 13. März 1849.

Kurfürstliches Verwaltungsamt- Hünersdorf.

Nr. 1267 d. O.-R.

10. Die nachverzeichneten, bei der diesjährigen Aus­hebung nicht erschienenen und 6 ab er für ungehor­sam erklärten Militairpflichtigen deS Verwaltungs- amtöbezirks Frißlar:

Adam Küllmar von Haddamar; Adam Fär­ber, JohS. Weinand und Johannes Weil von Gudensberg; Johann Heinrich Schäfer von Gleichen; Heinrich Griesel von Holzhausen; Ernst Kaiser von Obervorschüß; Johannes Köd- ding von Hundshausen; Heinrich Both und Johannes Both von Reptich; Johannes Lappe von Zwesten; Friedrich Ärnhold von Altenburg; Johannes Krämer, Jesaias Appel, Joseph Bien, Martin Blankemeier, Jakob Dur, Heinr. Fröh­lich und Jakob Walter von 9?aumburß, sowie Martin Ernst Berlitz von Altendorf, welche sich bis jetzt zur Erfüllung ihrer Militair- Pflicht nicht gemeldet haben, werden hierdurch edictalitei- aufgefordert, sich binnen 3 Monaten zu stellen, um ihrer Militairpflicht zu genügen, widrigenfalls gegen sie nach §. 68 des Rekruti- rungsgesetzes vom 29. September 1848 als Aus­getretene verfahren werden muß.

Fritzlar am 10. März 1849.

Kurfürstliches Verwaltungsamt. v. B u tt l a r.

11. Die gegen die ungehorsamen Militairpflichtigen: Karl Schweinsberg aus Oberhone, Altersklasse 1825; Samuel Kellner aus Eschwege, Alters­klasse 1826; Johann Paul Ludwig daselbst, Al­tersklasse 1823; Johannes Meyer daselbst, Al­tersklasse 1827; Johannes Küllmer aus Rei­chensachsen, Altersklasse 1825; Johann Adam Jakob aus Grandenborn, Altersklasse 1827; Johann Claus Bartholomey aus Frankershau- sen, Altersklasse 1824; JahanneS Bartholomey daselbst, Altersklasse 1827, erlassene Ediktalladung vom 18. Dezember 1848 wird hierdurch zurückgezogen.

Eschwege am 14. März 1849- Kurfürstliches Verwaltungsamt. Groß.

12. DaS am 14. d. M- in Bruchköbel ausgebotene Holz ist nicht zugeschlagen worden und soll deshalb den 28. und 29. d. M- nochmals und zwar im Forsthause bei, Hanau versteigert werden.

Das Geschäft beginnt jedesmal um 10UhrVor- mittags und kommen am 1. Tage aus dem D i- strikt Scheuer:

5 Stück Pfostenholz,

1 i, kurzes Streckholz,

1 „ Eichen-Werkholz,

8 „ Erlen zu Röhren,

86 „ Tannen zu dergleichen geeignet, } Klafter Hainbuchen-Werkyolz,

5 „ Hainbuchen-Stammprügelholz, 5| „ Scheitholz i

30 „ Stammprüaelhölz Eichen, Aspen rc., 5J- „ Astprügelholz ) 30} „ tannenes Scheitholz, If „ „ Astprügelholz;

und am 2. Tage u) aus dem Distrikte Scheuer:

54} Schock Hainbuchen-Stammreis,

22 „ Aöpen-Stammreis,

33jV iz Elchen-Astreis,

314 „ Nadelreis,

321 Klafter Laubholz- / e . 45} „ Nadelholz-j

b) aus dem Distrikt Thiergarten:

30} Klafter Laubholz-Erdstöcke und 50} v alte Erdstöcke

zum Ausgebot.

Hanau am 16. März 1849. Kurfürstliche Renterei. B o e ß e r.

13. Der dem Leibgarderegiment überwiesene Mili- tairpflichtige Ludwig Wilhelm Herwig aus Rin- teln, von der außerordentlichen AuShebung des Jahres 1848, hat sich der Einstellung entlegen. Derselbe wird daher in Gemaßheit des §. 68 des RekrutirungsgefetzeS vom 29. September v. J. aufgefordert, sich binnen 3 Monaten, bei Mei- dung der im §. 69 auf das Austreten gesetzten Strafen, dahier zu stellen, um seiner Militairpflicht zu genügen.

Alle Polizeibehörden werden zugleich ersucht, den Ungehorsamen im Betretungsfalle zu verhaften und an das hiesige Verwaltungsamt abliesern zu lassen.

Rinteln am 15. März 1849.

Kurfürstliches Verwaltungsamt. A v e n a r i u s.

14- Rekrutirungsbezirk Witz enha usen. Die hierunter verzeichneten, zu der diesjährigen Militairaushebung gehörig vorgeladenen, in den betreffenden AuShebungSterminen aber nicht er­schienenen und deshalb für ungehorsam erklärten Militairpflichtigen aus der Altersklasse von 1828, beziehungsweise der auö früheren Altersklassen einstweilen in daS zweite Aufgebot gesetzten Indi­viduen, welche sich bis jetzt nicht gestellt haben, werden hierdurch bei Meldung der in den §§• 69 und 70 deS Retrutirungsgesetzes vom 29. Septem­ber v. J. auf das AuStreten bestimmten Strafen und Nachtheile aufgefordert, sich annoch binnen drei