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zu Ramholz, der nncf) §• 7, Nr. 5 des Verwal- tungsorganisationsgesetzes vom 31. Oktober v. J. nicht wählbar ist, für gültig erklärt worden, so wird dies hiermit unter dem Bemerken zur össent- lichen Kenntniß gebracht, daß sonach gültig gewählt worden sind:
Herr Amtmann Mülhause zu Steinau;
, , Fabrikant und Oekonom Auffarth zu Lüengronau;
„ Bürgermeister Iahn zu Seidenroth;
„ „ Hafner zu Echlüchtern;
„ Vchgermeester Adolph Grünewald zu Steinau.
Hanau am 12. März 1849-
Der Bezirkodirektor Noth e.
• 3. Kurfürstliches Ministerium deö Innern hat durch Erlaß vom 28. v. M., zur 9er. 3173 B- d. J., mir eröffnet, daß dem vierten Absätze des §. 37 der Grundrechte und dem Artikel 4 des Ginführungsgeseyes enisprechend, dermalen ein Gesetzentwurf über die Ausübung des Jagdrechtes ausgearbeitet werde.
Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, weise ich zugleich die Gemeindebehörden daraus hin, daß vor dem Erscheinen dieses Gesetzes den Gemeinden bezüglich der Jagd keine weiteren Be- fugnisse zustehen, als aus dem Gesetze vom 1. Juli v. I. abzuleiten sind.
Hanau am 9. März 1849-
Der BezirkSdirektvr R v t h e.
4- In Gemaßheit Beschlusses Kurfürstlichen Mmi- steriums des Innern vom 8. l. M- bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß zufolge einer Bekanntmachung der Großh. Badischen Regierung bei dem Festungsbau zu Rastadt a u S wä r- tig.e Arbeiter fortan keine Beschäftigung mehr finden.
Zugleich bemerke ich, daß nach einer öffentlichen Kundgebung der Reichsfestung^ zu U lm vom 3 l- M. nur solchen au sw ä rti ge n Arbeitern dort fernerhin Beschäftigung zu geben steht, welchen^ die Wiederannahme ausdrücklich zugesichert
In denjenigen Gemeinden, deren Bewohner bei jenen Festungsbauten Arbeit zu suchen pflegen, wollen die Herren Ortsvorstände für allgemeine Veröffentlichung dieser Maßregeln Sorge tragen.
Hanau am 13. März 1849.
Der Bezirksdirekcor -------Roth e.
Bbfvndere Bekanntmachungm
>- er Borwaltungs - und Finauzbchörden.
1. Freitag den 23. März I. I. sollen in dem hie- Itgen Gemeindewald, Distrikt Floßgraben, 9 Stück
eichene Bau - und Werkholzstämme an Ort und Stelle öffentlich verkauft werden.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses, in ihren respektive« Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Mittelbuchen am 12. März 1849. Der Bürgermeister Karpp.
2. Die unten namentlich aufgeführten Militair- psüchtigen aus dem Berwaüungsbezirk Ninteln, welche sich bei der Aushebung des Jahres 1849 am 12., 13. und 14. Februar d. J. und auch seither nicht gestellt haben, werden in Gemaßheit des §. ö8 des NekrutirungsgeseßeS vom 29. September v I. aufgefordert, sich binnen 3 Monaten zur Erfüllung ihrer Militairpflicht, bei Meldung der aus das AuStreten gesetzten Strafen, dahier zu stellen.
Rinteln am 8. März 1849.
Kurfürstliches Berwaltungsamt.
A vena r i u 8.
Bertram Heinrich Buße, Friedrich Rudolph Hermann Schneeweiß und Ernst Heinrich Wilhelm Sßifner aus Rinteln; Friedrich Wilhelm Brand und Lcvi Oppenheimer, genannt Davidson, aus Deckbergen; Karl Wilhelm Äldag und Heinrich Wilhelm Weber uns Erten; Christian Ludwig Gerhard Steding aus Großenwieden; Karl Friedr. Meier aus Krankenhagen ; Johann Heinrich Marr- meier aus Friedrichshöhe; Georg Louis Bernhard Dohme und Karl Georg Friedrich Lüders aus Obernkirchen; Johann Heinrich August Ebeling ÄiiS Berufen; Friedrich Christian Wenthe aus Hattendoi'f; Karl Friedrich Wilhelm Dreyer aus Rolfs Hagen ; Karl August Groß aus Oldendorf; Karl Wilhelm Lange aus Bensen; Johann Andreas Goßlar, Michel Moses unD Konrad Ludwig Vietmeier aus Rodenberg; Heinrich Konrad Wilkening aus Algesdorf; Ernst Wilhelm Kuhl- mann aus Beckedorf; Johann Konrad SeegerS aus Haste; Johann Heinrich Christoph Bremer aus Rehren A. R-; Friedrich Wilhelm Freist und Ludwig Wilhelm Christian Wolfrath aus Reinsdorf; Johann Heinrich Konrad fiebert aus Niepen; Hans Heinr. Christoph Windheim aus Schottsingen.
Scrcbdid)tc, Geborne ulid Geftvrbeue in hiesiger Scadr.
>7 erevcli th t c
3« der evangoL Gemeinde der Marienkirche.
Den 11. März. Johann Werner Zeuch, Renterei- ^viener, mit Jungfrau Anne Elisabeth Koch von hier.