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1849
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für
die Provinz Ha
Ha«au, Donuerstag den 8. Mär; 1849.
N a u.
Ernennungen und Beförderungen.
f Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Obergerichtsassessor Otto Bahr zu Cassel zum Obergerichtsrathe beim dasigen Obergerichte, und
den außerordentlichen Landgerichtsaffessor Karl Ledderhose dahier zum ObergerichtSassessor zu Cassel zu ernennen;
den Iustizbeamten Julius 6 oft er von Schwar- zenfels als ordentlichen Landgerichtöassessor zum Landgerichte dahier zu versetzen;
den LandgerichtSaktuar Emil Keyßer zu Cassel zum ordentlichen Assessor beim dasigen Landgerichte, und
den Rechtöpraktikanten Friedrich Cornelius in Ziegenhain zum AmtSassessor beim Justizamte in Hünfeld zu ernennen;
den Aktuar Georg Ludwig Israel zu Messungen in gleicher Eigenschaft zum Justizamte in Wetter zu versehen, und
den RechtSpraktikantenErnst von Fabritius in Frißlar zum Untergerichtöanwalte bei den Justizämtern in Homberg, Borken und Raboldöhausen, mit dem Wohnsitze in Homberg, zu bestellen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben den Sergeanten Fischer, dem Korporal Jakob Reiß, dem Korporal Ferdinand BehrenS, dem Gefreiten Wilhelm Maurer, dem Musketier Ludwig Wis- kemann und dem Musketier Johannes Schreiber vom zweiten Infanterieregiment (genannt Landgraf Wilhelm) das Militairverdienstkreuz allergnädigst zu verleihen geruhet.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadtgst geruhet:
den Forstaufseher Konrad Friedrich Cornelius zu Bückethaler Landwehr zum Revierförster des Forstreviers Rengshausen, Forstinspektivnsbezirks Roten- burg, provisorisch zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oderbehörden.
1. Auf die eingegangene Nachricht, daß die Blattern nicht nur in hiesiger Umgegend, sondern auch in mehreren Orten des Bezirks ausgebrochen seien, ist sämmtlichen Physikern von der unterzeichneten Behörde oek Auftrag ertheilt worden, alsbald die allgemeine öffentliche Impfung einzuleiten, um der weiteren Verbreitung dieser Krankheit Grenzen zu setzen.
Da indessen die Erfahrung gelehrt hat, daß der größte Theil der bisher von diesem Uebel Befallenen dem mittleren Lebensalter, also solchen Altersklassen angehört, bei welchen die Impfung früherhin Statt gefunden hat und hiernach die Annahme sich rechtfertigt, daß in vielen Fällen die Blatteranlage, vielleicht wegen unkräftigen Impfstoffes, oder weil die Pusteln aufgekratzt wurden :c. rc. nicht gründlich getilgt war, man außerdem die Ueberzeugung gewonnen hat, daß die Impfung nur auf eine gewisse Reihe von Jahren Schutz gewahrt; so ist es der Vorsicht angemessen, durch ein erfahrunUSmäßig erprobtes Mittel — wiederholte Impfung — gegen die Rückkehr der fraglichen Krankheit sich sicher zu stellen.
Dabei ist ferner zu bedenken, daß, so gelinde auch gewöhnlich der Verlauf der Blattern bei solchen Personen ist, die früherhin mit Erfolg geimpft waren, die Uebertragung derselben auf nicht geimpfte Kinder und Erwachsene die wahren, nicht gemilderten Blattern mit der damit verbundenen