Annahme sich rechtfertigt, daß in vielen Fällen die Matteranlage, vielleicht wegen unkräftigen Impfstoffes, oder weil die Pusteln aufgekratzt wurden ’c. rc. nicht gründlich getilgt war, man außerdem die Ueberzeugung gewonnen hat, daß die Impfung nur auf eine gewisse Reihe von Jahren Schutz gewahrt; so ist es der Vorsicht angemessen, durst/ ein erfahrungsmäßig erprobtes Mittel — wiederholte Impfung —• gegen die Rückkehr der fraglichen Krankheit sich sicher zu stellen.
Dabei ist ferner zu bedenken, daß, so gelinde auch gewöhnlich der Verlauf der Blattern bei solchen Personen ist, die früherhin mit Erfolg geimpft waren, die Uebertragung derselben auf nicht geimpfte Kinder und Erwachsene die wahren, nicht gemilderten Blattern mit der damit verbundenen Gefahr, für einzelne Sinne, die Schönheit der Gestalt und selbst das Leben nach sich ziehen.
Die unterzeichnete Behörde bringt diese Thatsachen und Erfahrungen zur öffentlichen Kenntniß und verbindet damit die dringende Aufforderung, durch möglichst allgemeine Wiederholung der Impfung zur Verminderung der Verbreitung dieser gefährlichen unD in ihren Folgen oft so schrecklichen Krankheit beizutragen.
Hanau am 19. Februar 1849.
Die Bezirksdirektion. Roth e.
2. Mit Genehmigung Kurfürstlichen Ministeriums des Innern habe ich dem Herrn Assessor von Rieß dahier die kommissarische Versehung der Funktionen eines geschafcsleitenden Mitglieds der Landkrankenhausdirektion hierselbst übertragen und bringe solches, bestehender Vorschrift gemäß, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.
Hanau am 19- Februar 1^49- Der Bezirksdirektor.
Roth e-
Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzdehörden.
Da die Blattern an vielen Orten des hiesigen Verwaltungsamtöbezirks und der benachbarten Staaten ausgebrochen sind, so ist durch Kurfürst!. Bezirksvorstand dahier eine allgemeine Schu,tzpocken- impfung angeordnet worden, wozu alle 4 Wochen alte Kinder, sowie die früherhin gegen die fragliche Krankheit nicht gesicherten Individuen herangezogen werden sollen. Zugleich wird die Revaccination auch den früher Geimpften und Erwachsenen auf daö Dringendste empfohlen, und darauf aufmerksam gemacht, daß schon angesteckte Personen durchaus nicht von ihrem Wohnorte weiter transportirt werden dürfen, indem dadurch der Ansteckungsstoff
immer mehr und mehr ausgebreitet und verschleppt werden würde.
In hiesiger Stadt wird die öffentliche Schutz- pockenimpfung
Mittwoch den 28. d. M.,
Nachmittags 2 Uhr, auf dem Neustadter Rathhaus beginnen und an den darauf folgenden Mittwochen fortgesetzt werden.
Die Termine zur Vornahme dieser Impfung an den übrigen Jmpfstationen werden von den betreffenden Amtsphysikaten, beziehungsweise den Pfarrämtern noch zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden.
Hanau am 20. Februar 1849.
Kurfürstliches Verivaltungsamt. Rauh.
Berehelichte, Gsborue unD Gestorbene in hiesiger Stadt.
IT r r e tj e l i ch t r.
In der evangel. Gemeinde der Marienkirche.
Den 16. Februar. Johann Peter Weisgerber, Orts- bürger zu Wächterebach und Cigarrenarbeiter dahier, mit Jungfrau Anne Katharine Kohl von hier.
Den 16. Februar. Philipp Schlegel, Beisitzer zu Langendiebach und Zimmermann dahier, mit Barbare Christine Katharine Sudhof von hier.
In der niederländischen Gemeinde.
Din 14. Februar. Wilhelm Lotz, Bürger und Fabrikant, mit Marie Luise Julie Hoffe, geb. Wachsmuth von hier.
G c Ä o r n r
In der evangel. Gemeinde der Marienkirche.
Den 1. Februar- Marie Susanne Margarethe, un- ehel. T-
Den 2. Februar. Marie Petronelle, des Bürgers und SchreinermeisterS Friedrich Wilhelm Günther, T.
Den 7. Februar. Des Bürgers und Goldarbeiters Karl Hertel (vor der Taufe gestorbene) T.
In der evangel. Gemeinde der Johanneskirche.
Den 18. Januar. Pauline, des Bürgers u. Kaufmanns Johann Friedrich Iahn, T.
Den 25- Januar. Karl Heinrich Julius, des Bm- gers und Kaufmanns Johann Heinrich Deibel, S-