Einzelbild herunterladen
 

193

von Morgens 8 bis 12Uhr, auf HiesigesRathhaus anberaumt, und zwar in der Weise, daß

den 17. Februar, Morgens 8 Uhr, die Militairpflichtigen der Stadt Gelnhausen, 9 Uhr

die der Gemeinden Somborn, Neuses und Bern- bach,

10 Uhr

Bieder, Breitenborn und Lützel, Büchelbach und Gassen, Lanzingen, Röhrig und Noßbach,

1t Uhr

Flörsbach, Kempfenbrunn, Lohrhaupten, Mos- born, Birstein, Bösgesäß und Fischborn;

den 19. Februar,

Morgens 8 Uhr,

Burg Gelnhausen, Altenhaßlau, Eidengesaß, Geis- ht; und Großenhausen,

9 Uhr

Lützelhaujen, Horbach, Altenmittlau und Haitz,

10 Uhr

Wachtersbach, Breitenborn, Hellstein und Hassel- dorf,

11 Uhr

HetterSroth, Katholischwillenroth, Kirchbracht, Li- chenroth, Mauswinkel, Oberreichenbach, Obersotz- bach, Radmühl und Unterreichenbach;

den 20. Februar,

Morgens 8 Uhr,

Meerholz, Gettenbach, Gondsroth, Hailer u. Lieb­los ,

9 Uhr

Neuenhaßlau, Niederngründau, Niedermittkau, Noth und Nothenbergen,

10 Uhr

Leisenwald, Neuenschmidten, Schlierbach, Spiel­berg, Streitberg, Waldensberg und Weilers, und

11 Uhr

Udenhain, Wittgenborn, Wolferborn,Unierse;chach und Völzberg

zur Untersuchung ihrer Waffendiensttauglichkeit er­scheinen müssen, welches hierdurch mir dem Anfü- gen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die nach §. 50 des Retrutirungsgeseyes vom 29- September v. J. vorgeschriebene Ladung der ein­zelnen Militairpflichtigen an die betreffenden Orts- Vorstände erlassen worden ist.

Gelnhausen am 23. Januar 1849. Kurfürstliches KreiSamt.

B och.

5- Der Israelit Lob Birk zu Sterbfriy ist zmw Zwecke seiner Auswanderung nach Nordamerika aus dem Kurhefsischen Unterthanenverbande ent­lassen worden, welches mit dem Bemerken bekannt

gemacht wird, daß die Entlassungsurkunde nach 14 Tagen ausgehändigt werden wird.

Schlüchtern am 24. Januar 1849- Kurfürstliches Kreisamt.

Kra m m.

6. Das Wohnhaus Nr. 926 in der Hirschstraße der hiesigen Neustadt, zwischen den Wohnhäusern des Heinrich Hesse und der Ehefrau des Adolph Fischer gel'egen-, Wie t Morgen Acker im Neu­en seid, Gewann Nr. 15, gibt Zehntablösungsrente, der de Bannosfdw Armenstifrung gehörig, wird Freitag den Ki. Februar d. I.,

Vormittags 10 Uhr, unter GenehmigungSvorbehalt öffentlich an den Meistbietenden verkauft.

Hanau am 27. Januar 1849.

Der Stadtkämmerer

Weidert-

7. Nachdem zur nächsten regelmäßigen AuShebung der Altersklasse des 21. Lebensjahres im laufenden Jahre 1849, bei welcher die im Jahre 1828 ge­borenen Militairpflichtigen, sowie die im §. 44, Satz 2 bis einschließlich 5 des NekrurirungSge- setzes vom 29. September v. I. genannten Indi­viduen erscheinen müssen, folgende Termine, näm­lich :

1Vfür die Städte Wolshagen und Zierenberg, sowie die Gemeinden Altenhasungen, Bründersen, Jppinghausen, Jstha, Leckringhauseu, Nothfelden, Biesebeck, Breuna, Ehringen, Oberlistingen und Dörnberg auf

Donnerstag den 22, Februar d; I-, und 2) für die Stadt Volkmarsen, sowie die Ge­meinden Niederlistingen, Wettesingen, Burghafun- gen, Ehlen, Martinhagen. NrederAsungen, Ober- elfungen, Oelshausen und Wenigenhasungen auf Freitag den 23. Februar d. J.,.

und zwar

jedesmal von Morgens 8 Uhr an, bestimmt, auch die vorschriftsmäßigen Vorladungen,, welche 14 Tage lang vor dem bezüglichen AuShe- bungstermine in den betreffenden Gemeinden öf­fentlich angeschlagen oder bei den Ortsbehörden aufgelegt sein werden, heute erlassen worden sind, so wird solches mit dem Bemerken bekannt ge­macht, daß daS Aushebungsgefchaft im hiesigen Rathhause Statt finden wird.

Wolfhagen am 23- Januar 1849- Kurfürstliches Krcisamt.. Schwärzender g, v. e-

8- Die Militairpflichtigen von der Altersklasse 1828 und die Zurückgesetzten oder einstweilen Befreiten aus den Altersklassen 1821, 1822, 1823, 1824, 1825, 1826 und 1827 aus dem Kreise Eassel wer­den hierdurch mit Bezugnahme auf den §. 50'des RekrutirungsgesetzeS vom 29. September v. I. m 2