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1849.

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Wochenblatt

für die Provinz Ha

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Hanau, Donnerstag den TL Januar 1849*

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Obergerichtsrath R o h d e zu Cassel zum Vortra­genden Rathe im Justizministerium zu ernennen; sodann

zu dem vom 1. k. M. an neu gebildeten Oberge­richte in R v t e n b u r g

den Obergerichtsrath Günther von Marburg,

den ObergerichtSrath Ger lach von Fulda,

den ObergerichtSrath Eggena von Marburg, den ObergerichtSrath von Gehren von Hanau und

den Obergerichtsaffessor Klingender von Ful­da in gleicher Eigenschaft zu versetzen, auch

den Justizministerialsekretar Pfeiffer zum Ober- gerichtSrathe, und

den Amtsassessor von Stares in Hünfeld, sowie

den LegationSsekretar von Meibom in Frank- surt a. M. zu ObergerichtSassessoren bei dem gedach­ten Obergenchte zu ernennen; ferner

den vortragenden Rath im Ministerium deSAeus- sern, RegierungSrath von Noques, und

den Obergerichtsaffessor Neuber von Rinteln zu ObergerichtSräthen in Cassel,

den Justizbeamten Baumgard in Eschwege, so­wie

den Landgerichtsrath von Ende dahier zuOber- gerichtSrathen, und

den Amtsassessor Wiökemann von HofgeiSmar zum Obergerichtsassessor in Marburg,

. den Landgerichtsrath Zink dahier zum Oberge- nchtsrathe hierselbst, und

den außerordentlichen Landgerichtsassessor Schmidt von Gaffel zum Obergerichtsaffessor in Rinteln, end­lich

zu Staatsprokuratoren zu ernennen: bei dem Obergerichte

in Fulda: den ObergerichtSrath Morchutt da­selbst;

in Cassel: den Landgerichtsrath Schneider da­selbst ;

in Marburg: den Justizbeamten Scheffer in Homberg;

in Rinteln: den Landgerichtsassessor Sunkel in Cassel;

in Hanau: den Landgerichtöassessor Schüler hierselbst;

in Rotenburg: den Justizbeamten Pfeiffer in Felsberg.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller, gnädigst geruhet:

den Justizbeamten Adolph D unk er zu Olden- dorf zum ObergerichtSrathe in Rotenburg zu ernen­nen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Generaldirektor Hofrath Feige von der Stelle eines Generaldirektors des Hoftheaters zu ent, binden und

den bisherigen Oberhofmarschallamtskalkulator Flach provisorisch zum Oberinspektor deS Hofthea- terS zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Der Verkaufspreis der Blutegel wird nach Maß­gabe der ermitttelten Einkaufspreise für die Apo­theker der Provinz Hanau vom Tage der Veröf­fentlichung dieser Bekanntmachung an auf 2Sgr.