1849.
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Wochenblatt
für die Provinz Ha
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Hanau, Donnerstag den TL Januar 1849*
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Obergerichtsrath R o h d e zu Cassel zum Vortragenden Rathe im Justizministerium zu ernennen; sodann
zu dem vom 1. k. M. an neu gebildeten Obergerichte in R v t e n b u r g
den Obergerichtsrath Günther von Marburg,
den ObergerichtSrath Ger lach von Fulda,
den ObergerichtSrath Eggena von Marburg, den ObergerichtSrath von Gehren von Hanau und
den Obergerichtsaffessor Klingender von Fulda in gleicher Eigenschaft zu versetzen, auch
den Justizministerialsekretar Pfeiffer zum Ober- gerichtSrathe, und
den Amtsassessor von Stares in Hünfeld, sowie
den LegationSsekretar von Meibom in Frank- surt a. M. zu ObergerichtSassessoren bei dem gedachten Obergenchte zu ernennen; ferner
den vortragenden Rath im Ministerium deSAeus- sern, RegierungSrath von Noques, und
den Obergerichtsaffessor Neuber von Rinteln zu ObergerichtSräthen in Cassel,
den Justizbeamten Baumgard in Eschwege, sowie
den Landgerichtsrath von Ende dahier zuOber- gerichtSrathen, und
den Amtsassessor Wiökemann von HofgeiSmar zum Obergerichtsassessor in Marburg,
. den Landgerichtsrath Zink dahier zum Oberge- nchtsrathe hierselbst, und
den außerordentlichen Landgerichtsassessor Schmidt von Gaffel zum Obergerichtsaffessor in Rinteln, endlich
zu Staatsprokuratoren zu ernennen: bei dem Obergerichte
in Fulda: den ObergerichtSrath Morchutt daselbst;
in Cassel: den Landgerichtsrath Schneider daselbst ;
in Marburg: den Justizbeamten Scheffer in Homberg;
in Rinteln: den Landgerichtsassessor Sunkel in Cassel;
in Hanau: den Landgerichtöassessor Schüler hierselbst;
in Rotenburg: den Justizbeamten Pfeiffer in Felsberg.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller, gnädigst geruhet:
den Justizbeamten Adolph D unk er zu Olden- dorf zum ObergerichtSrathe in Rotenburg zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Generaldirektor Hofrath Feige von der Stelle eines Generaldirektors des Hoftheaters zu ent, binden und
den bisherigen Oberhofmarschallamtskalkulator Flach provisorisch zum Oberinspektor deS Hofthea- terS zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Der Verkaufspreis der Blutegel wird nach Maßgabe der ermitttelten Einkaufspreise für die Apotheker der Provinz Hanau vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an auf 2Sgr.