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20. Neben dem Thiergarten eine Stube gleicher Erde, den 1. März.
21. Eine Wohnung, täglich, bei Wittwe Iahn, am Paradeplatz.
22. Die obere Wohnung, sogleich, bei
Chr. Freien sehn er-
23- Ein Wohnhaus nebst Garten (Wallgelände). - Näheres in der Redaktion.
24. Die mittlere Wohnung bei Buchbinder Prior.
25. Am Kanalthor eine Stube mit Möbeln, mit oder ohne Kost, bei Wittwe Plitt, wohnhaft bei Hrn. Rudolph-
26- Bier Stuben, Kammer, Küche, Waschküche, Holzplatz, ganz oder »ertheilt, sogleich, bei Andr. Körner, am Mühlthor.
Personen, welche zu einem Dienst gesucht werden.
1. In einem Bürstenmachergeschäft ist eine Lehrstelle offen. Näheres in der Redaktion.
2. Ein wohlerzogener Junge, welcher Lust hat, das Schuhmacherhandwerk zu erlernen, wird gesucht. Näheres in der Redaktion.
Auszuleiheude Kapitalien.
1. 150 fl. bei der Schiedeffchen Legatenkaffe dahier.
2- 550 fl. bei der Kirchenkasse zu Roßdorf.
Vermischte Anzeigen.
1. Unterzeichneter ist beauftragt, in dem ehemals Schulischen Wohnhause in der Metzgergasse hiesiger Altstadt den unteren und dritten Stock, er
sterer zu einem Ladengeschäft sehr geeignet, z« vermiethen oder auch dieses Haus zu verkaufen, und ist bereit, deöfallsige Anfragen gerne zu beant. Worten.
Heinrich Wilhelm Hesse, beeidigter Sensal.
2- Nr. 102 hat den gestickten Teppich gewonnen.
3. Aufforderung.
Den Lehrer Zinckhan in Schlüchtern, die Wittwe K a u se l in Wachtersbach und den Julius HooS, seither in Fulda wohnend, fordere ich hiermit, da alle andere Ermahnungen ohne Erfolg sind, öffentlich auf, sich ihrer Verbindlichkeiten gegen mich um so gewisser binnen 4 Wochen zu entledigen, als ich sonst das Verhältniß und ihr unehrenhaftes Benehmen bekannt mache.
Hanau am 10. Januar 1849.
I- C- Reissig.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. In Gemäßheit einer Verfügung Kurfürstliche« Ministeriums des Innern wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Wahlen der Mitglieder deS BezirtSratheS in der ersten, zweiten und dritten Unterabtheilung des Bezirks Hanau als gesetzlich anerkannt, die in der vierten Unterabtheilung dagegen für nichtig erklärt worden sind, weil an derselben die nicht in gesetzlicher Weise gewählten Wahlmänner von Steinau Theil genommen haben, indem auf der Liste der von der Stadt Steinau zu wählenden Wahlmänner die außer denHöchstbe,keuerten noch wählbaren Per, sonen ausgelassen worden sind- in welcher Beziehung auf die Entscheidung der Ständeversamm« lung vom 9. d. M. hingewiesen wird.
Hanau am 16. Januar 1849.
Kurfürstliche Regierung daselbst.
G o e ß m a n n-
vt Cassia».