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in das hiesige Gerichtslokal, ünd dritter auf 'd e n 13. April k. I-,

Vormittags 9 bis It Uhr,

in das Gemeindehaus zu Marködel anberaumt worden, was Kauflustigen zur Nachricht dient, etwaigen weiteren Pfandgläubigern aber mit der Aufforderung bekannt gemacht wird, ihre Ansprüche in dem anberaumten ersten Berkaufsrermine, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, bezüg­lich der Benachrichtigung von dem Verfahren auf eigene Kosten, unter Vorlage der betreffenden Ur­kunden gehörig zu begründen.

Windecken am 16. Dezember 1848. Kurfürstliches Justizamt.

Schenck zu SchweinSberg- vt. Degen.

5. Bockenheim. Die Gläubiger, welche An­sprüche an den Nachlaß der verstorbenen Wittwe des Wilhelm Groth, Christine, geb. Kehr, von Bockenheim zu haben glauben, werden hierdurch aufgefordert, solche in dem hierzu auf

den 8. k. M, früh 9 Uhr, anher bestimmten Termine, in welchem zugleich unter denselben, sowie zwischen ihnen und der Benesizialerbin die Güte versucht werden soll, bei Meidung der Nichtberücksichtigung ihrer Forde­rungen, bei der Inventaraufnahme anzumelden. Bockenheim am 11. Dezember 1848.

Kurfürstliches Justizamt.

vt. Marth.

6. Ki l i a n stadten- Wegen einer gegen den TaglöhnerJvhanneS Scharf sen. zu Kilianstädten ausgeklagten Schuldforderung sollen die demsel­ben zugehörigen, in der Kilianstadter Gemarkung telegenen Immobilien, als:

1) Pmb. 342. 14{ R. Weingarten in den nassen Rödern; 2) Pmb- 79. 6 R- Baum - und Gras­garten im Frauengarten; 3) Pmb. 333. 15 N- Krautgarten im Kuhgarten, zwangsweise verkauft werden, und ist hierzu erster Steigerungstermin auf

den 7. Februar, eventuell zweiter und dritter auf den 7. März und

4. April k- I-

bestimmt, was Kaufliebhabern um zu bieten, Pfandgläubigern aber mit der Aufforderung be­kannt gemacht wird, ihre Ansprüche, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, im ersten Termi­ne anzumelden und zu begründen.

Hanau am 11. Dezember 1848.

Kurfürstliches Landgericht- Giller.

vt. Kahler.

7. Oberrodenbach. Einer hypothekarischen Forderrmg halber sollen folgende, dem Ortsbürger ^ohö. Fickert und dessen Ehefrau, Marga-

retha, geb. Börner, in Oberrodenbach zugehörigen, in der dasigen Gemarkung telegenen Immobilien, als:

Aecker i m K l i n g e l f e l d e, z e h n t b a r:

1) Fol. 109. Nr. t3t. 36 R- im Kimmelberg, neben Andreas Peter 4r.; 2) Fol- 141. Nr. -,8T. 29| R- neben der Nohrwiese, neben Jakob Reh;

3) Fol. 188. Nr. ||. 1 V. 9 N- auf der hohen Hard, neben Andreas Börner.

Aecker im Kunznickelsfeld, zehntbar:

4) Fol. 196. Nr. {. und 5) Fol. 197. Nr. |. 35° N- die erste Gewann hinterm Bruch, neben Lorenz Hufnagel, gibt 5-^ Gescheid Pachikorn; 6) Fol. 235. 9ir. A- 354 R. in den Hainbuchen, neben Forstlaufer Braun.

Aecker im Beugesfeld, zehntbar:

7) Fol. 335. Nr. A- 1 B- 8 R. hinterm Kreuz­stück, neben Leonhard Schilling; 8) Fol. 357. Nr. V- 1 V- 2| N- im kurzen Gewann, auf die Kautengewann, neben JohS. Börner.

Aecker i m Brückfeld, zehntbar:

9) Fol. 404. Nr. A- 1 B. 7 R- auf dem Gras- chesweingurten, neben Jakob Adam; 10) Fol. 408. Nr. /p 1 V. 214 N. daselbst, neben Jo­hannes Hittel.

Wiesen, zehntbar:

11) Fol. 516. Nr. 44 und ^. 114 R- in der Rohrwiese, gespalten und getrumpft, das Theil auf das Feld, neben Konrad Peter; 12) Fol. 536. Nr. TV. 12| R. auf der Länge, getrumpft, neben Andreas Peter 1r-, zwangsweise verkauft werden, und ist hierzu er­ster SteigerungStermin auf

den 12. Februar, eventuell zweiter auf

den 12. März

an Gerichtsstelle, und weiter eventuell dritter auf den 11. April k. J.

nach Oberrodenbach, jedesmal

Vormittags 10 Uhr,

bestimmt, was Kaufliebhabern um zu bieten, Pfandgläubigern aber mit der Aufforderung be­kannt gemacht wird, ihre Ansprüche, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nachtheils, im bestimmten ersten Termin anzumelden und zu begründen.

Hanau am 13. Dezember 1848- Kurfürstliches Landgericht- Gilt er-

vt. Kahler.

8- Kirchbracht. Nachdem in Sachen des Hrn- Georg Buderus, als Erbbeständer deö Gräflich Stollbergifchen Eisenwerks zu Hirzenhain, Klägers, gegen den Heichmüller Johannes Spiel marin von Kirchbracht, Verklagten, wegen Schuld, durä' Erkenntniß vom heurigen Tage der Verkauf nach­folgender Grundstücke verfügt und erster Versteige- rungstermin auf

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