1848
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Hanau, Donnerstag den T8. Dezember L848
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Gesetzgebung.
Die Nummer XXXV des Gesetzblattes von diesem
Jahre enthalt:
Gesetz
vom 12. November 1848, betreffend die Einführung einer deut- schen Kriegs- und Handelsflagge.
(Ausgegebcn zu Frankfurt a. M. am 13. November 1848).
Gesetz
vom 26- November 1848, betreffend die Einführung einer allgemein e n W e ch se l o r d n u n g für D e u t sch l a n d. (Auögegeben zu Frankfurt a. M. am 27. November i848.)
Verordnung vom 7. Dezember 1848, die dienstliche Stellung der Landgen* darmerie betreffend.
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm der 1., Kurfürst rc. ic. verordnen, nach Anhörung Unseres GesammtstaatS- ministeriums, Folgendes:
Die Landgendarmerie ist in Ansehung ihrer Wirksamkeit und Dienstleistung Unserem Ministerium des Innern untergeordnet, welches auch die Verrechnung der Ausgaben besorgen laßt.
Die Verordnung vom 10. April 1845 ist, insoweit sie dieser Anordnung widerspricht, aufgehoben.
Urkundlich Unserer allerhöchsteigenhändigen Unter* schrift und deS beigedrückten Staatssiegels gegeben zu Caffel am 7. Dezember 1848.
, Friedrich Wilhelm.
(St. S.)
vt. dDrville. vt. Eberhard.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:
den bei dem Hoftheater provisorisch angestellten Musik- und Chordirektor Wilhelm Fischer aus Mainz nunmehr zum Musik- und Chordirektor bei dem Hoftheater zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Ministerialreferenten Duysing, unter Beibehaltung seiner bisherigen Stelle, ^um Geheime Oberfinanzrath zu ernennen;
den Revierförster Sprengel zu Salmünster in gleicher Eigenschaft auf daS Forstrevier Altengronau zu versetzen;
den Forstaufseher Georg Wilhelm Spillner zu Stieben zum Revierförster des Forstreviers Salmünster ,
den Steueraufseher Peter Rothamel zu Witzen, Hausen zum Assistenten bei dem Hauptsteueramte dahier, und
den Wachtmeister Ignatz Schenk vom zweiten Husarenregiment zum Assistenten bei demNebenzoll- amte I zu Oldendorf provisorisch zu ernennen.