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25) Martin h agen:

Joh. Friedrich Dohne, geb. 1821; Wilhelm Jo­hann, geb. 1825; Johö Wicke, geb. 1825; Hein­rich Steinhäuser, geb. 1827.

26) Niederelsungen:

Joh. Konrad Ernst, geb. 1823; Joh. Heinrich Lin- denborn, geb. 1824; Daniel Mining, gen. Mogk, geb. 1825-

27) Oberelsungen:

Ernst Karl Grebe, geb. 1823; Heinrich Wilhelm Dietrich, geb. 1827.

28) Oelshausen:

Paulus Schwarz, geb. 1822; Christoph Hofmann, geb. 1824.

6. Die der de Bannos’fdjen Armenstiftung hier zu­gehörigen Immobilien:

Ein Wohnhaus Nr. 263 in der Schweine- marktsgafse der Neustadt, neben Heinrich Pfäl- zer Erben und Bierbrauermeister Nikolai, und 3 Viertel 6 Ruthen Acker im Neuenfeld, Ge­wand Nr. 7; gibt ZehntablösungSrente, werden

Freitag den 2 2. d. M-,

Vormittags 10 Uhr, unter Genehmigungsvorbehalt öffentlich meistbietend verkauft-

Hanau am 11. Dezember 1848.

Der Stadtkämmerer Weidert-

7. Ludwig Müller aus Massenheim beabsichtigt nach Nordamerika auszuwandern, und Philipp Karl Pe tri aus Praunheim nach Frakfurt a. M- über# zuziehen, was in Gemäßheit bestehender Vorschrift hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird- Hanau am 9- Dezember 1848.

Kurfürstliches Kreisamt.

Rauh.

8. In Gemäßheit des §. 47 des Rckrutirungsge- setzeö vom 29- September d. I. wird die zur re­gelmäßigen Aushebung für das Jahr 1849 aufge­stellte Kreisliste über die Militairpflichtigen des Kreises Kirchhain von der Alterskasse 1828, sowie der im §. 44 Nr. 2, 3, 4 und 5 jenes Gesetzes bezeichneten Militairpflichtigen vom 21. Dezember d. J an acht Tage lang im hiesigen Kreisamts­lokale öffentlich zu Jedermanns Einsicht aufgelegt werden.

Jeder ist aufgefordert, Mängel oder'Irrthümer, insbesondere aber übergangene Militiarpflichtige in dieser Liste dem Kreisamte hierselbst zur Be­richtigung oder nachträglichen Einzeichnung anzu- zeigen, und muß von einer etwaigen Uebergehuug wenigstens 3 Tage vor der Aushebung von dem Militairpflichtigen selbst oder im Falle seiner Ab­wesenheit von dessen Eltern oder Vormünder, bei

Meidung der im §. 63 des RekrutirungSgesetzeS angedrohten Strafe von 1 Rthlr., die Anzeige ge­schehen.

Zugleich wird bekannt gemacht, daß zur vorläu­figen Prüfung der Zeugnisse zur Begründung der Ansprüche auf alsbaldige Stellung in das zweite Aufgebot, dem §.- 57 deö RekrutirungSgesetzeS ge­mäß, Termin auf

Freitag den 22. d. M.,

Morgens 9 Uhr, bestimmt worden ist, in welchem diejenigen Mili­tairpflichtigen, welche jene Ansprüche nach den §§. 13, 21 bis 23 begründen zu können glauben, die erforderlichen Nachweisungen entweder selbst vor- zulegen oder durch Bevollmächtigte vorlegen zu lassen haben.

Die OrtSvorstände des Kreises Kirchhain haben diese Bekanntmachung sofort in ihren Gemeinden zu publiziren, und daß solches geschehen, unver­züglich anher zu berichten.

Kirchain am 4. Dezember 1848. Kurfürstliches KreiSamt. Hünersdorf.

9. Die Generalversammlung der allgemeinen Lese­gesellschaft findet

Freitag den 29. Dezember d. I., Abends um 6 Uhr,

im Saale deS Neustädter RatbhauseS Statt- Wir laden die verehelichen Mitglieder zu recht zahlrei­chem Besuche freundlich ergebenft ein und bemer­ken , daß die JahreSrechnung dieser Gesellschaft von Montag den 18. d. M- an im Altstädter Rath­hause zur Einsicht offen liegt-

Hanau am 10. Dezember 1848.

Für die Deputation der allgemeinen Lesegesell­schaft und der städtischen Bibliothek:

J. W. Colin.

10. Die Kreisliste des hiesigen Kreises für die nächst­jährige regelmäßige Rekrutenaushebung wird vom 16. bis zum 23- d. M. in dem hiesigen Kreis­amtslokale zu Jedermanns Einsicht aufgelegt wer­den- Dieselbe enthält neben den im Jahre 1828 gebornen noch diejenigen Militairpflichtigen, wel­che bei der jüngst Statt gehabten außerordentlichen Rekrutirung einstweilen in daö zweite Aufge­bot gesetzt oder bis zur nächsten Aushebung zurück- gestellt worden sind. Es ist ein Jeder, welcher Mängel oder Unrichtigkeiten in dieser Liste wahr­nimmt, mögen solche ihn selbst oder dritte Perso­nen betreffen, in Gemäßheit der §§. 47 und 48 des RekrutirungSgesetzeS vom 29. September d- I. aufgefordert, solche bei Meidung der im §. 63 an­gedrohten Strafen dem Kreisamte mit den erfor­derlichen Nachweisungen zur Anzeige zu bringen und so deren Abhülfe zu veranlassen.

Zugleich wird zur vorläufigen Prüfung der auf alsbaldige Versetzung in das zweite Aufgebot oder