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25) Martin h agen:
Joh. Friedrich Dohne, geb. 1821; Wilhelm Johann, geb. 1825; Johö Wicke, geb. 1825; Heinrich Steinhäuser, geb. 1827.
26) Niederelsungen:
Joh. Konrad Ernst, geb. 1823; Joh. Heinrich Lin- denborn, geb. 1824; Daniel Mining, gen. Mogk, geb. 1825-
27) Oberelsungen:
Ernst Karl Grebe, geb. 1823; Heinrich Wilhelm Dietrich, geb. 1827.
28) Oelshausen:
Paulus Schwarz, geb. 1822; Christoph Hofmann, geb. 1824.
6. Die der de Bannos’fdjen Armenstiftung hier zugehörigen Immobilien:
Ein Wohnhaus Nr. 263 in der Schweine- marktsgafse der Neustadt, neben Heinrich Pfäl- zer Erben und Bierbrauermeister Nikolai, und 3 Viertel 6 Ruthen Acker im Neuenfeld, Gewand Nr. 7; gibt ZehntablösungSrente, werden
Freitag den 2 2. d. M-,
Vormittags 10 Uhr, unter Genehmigungsvorbehalt öffentlich meistbietend verkauft-
Hanau am 11. Dezember 1848.
Der Stadtkämmerer Weidert-
7. Ludwig Müller aus Massenheim beabsichtigt nach Nordamerika auszuwandern, und Philipp Karl Pe tri aus Praunheim nach Frakfurt a. M- über# zuziehen, was in Gemäßheit bestehender Vorschrift hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird- Hanau am 9- Dezember 1848.
Kurfürstliches Kreisamt.
Rauh.
8. In Gemäßheit des §. 47 des Rckrutirungsge- setzeö vom 29- September d. I. wird die zur regelmäßigen Aushebung für das Jahr 1849 aufgestellte Kreisliste über die Militairpflichtigen des Kreises Kirchhain von der Alterskasse 1828, sowie der im §. 44 Nr. 2, 3, 4 und 5 jenes Gesetzes bezeichneten Militairpflichtigen vom 21. Dezember d. J an acht Tage lang im hiesigen Kreisamtslokale öffentlich zu Jedermanns Einsicht aufgelegt werden.
Jeder ist aufgefordert, Mängel oder'Irrthümer, insbesondere aber übergangene Militiarpflichtige in dieser Liste dem Kreisamte hierselbst zur Berichtigung oder nachträglichen Einzeichnung anzu- zeigen, und muß von einer etwaigen Uebergehuug wenigstens 3 Tage vor der Aushebung von dem Militairpflichtigen selbst oder im Falle seiner Abwesenheit von dessen Eltern oder Vormünder, bei
Meidung der im §. 63 des RekrutirungSgesetzeS angedrohten Strafe von 1 Rthlr., die Anzeige geschehen.
Zugleich wird bekannt gemacht, daß zur vorläufigen Prüfung der Zeugnisse zur Begründung der Ansprüche auf alsbaldige Stellung in das zweite Aufgebot, dem §.- 57 deö RekrutirungSgesetzeS gemäß, Termin auf
Freitag den 22. d. M.,
Morgens 9 Uhr, bestimmt worden ist, in welchem diejenigen Militairpflichtigen, welche jene Ansprüche nach den §§. 13, 21 bis 23 begründen zu können glauben, die erforderlichen Nachweisungen entweder selbst vor- zulegen oder durch Bevollmächtigte vorlegen zu lassen haben.
Die OrtSvorstände des Kreises Kirchhain haben diese Bekanntmachung sofort in ihren Gemeinden zu publiziren, und daß solches geschehen, unverzüglich anher zu berichten.
Kirchain am 4. Dezember 1848. Kurfürstliches KreiSamt. Hünersdorf.
9. Die Generalversammlung der allgemeinen Lesegesellschaft findet
Freitag den 29. Dezember d. I., Abends um 6 Uhr,
im Saale deS Neustädter RatbhauseS Statt- Wir laden die verehelichen Mitglieder zu recht zahlreichem Besuche freundlich ergebenft ein und bemerken , daß die JahreSrechnung dieser Gesellschaft von Montag den 18. d. M- an im Altstädter Rathhause zur Einsicht offen liegt-
Hanau am 10. Dezember 1848.
Für die Deputation der allgemeinen Lesegesellschaft und der städtischen Bibliothek:
J. W. Colin.
10. Die Kreisliste des hiesigen Kreises für die nächstjährige regelmäßige Rekrutenaushebung wird vom 16. bis zum 23- d. M. in dem hiesigen Kreisamtslokale zu Jedermanns Einsicht aufgelegt werden- Dieselbe enthält neben den im Jahre 1828 gebornen noch diejenigen Militairpflichtigen, welche bei der jüngst Statt gehabten außerordentlichen Rekrutirung einstweilen in daö zweite Aufgebot gesetzt oder bis zur nächsten Aushebung zurück- gestellt worden sind. Es ist ein Jeder, welcher Mängel oder Unrichtigkeiten in dieser Liste wahrnimmt, mögen solche ihn selbst oder dritte Personen betreffen, in Gemäßheit der §§. 47 und 48 des RekrutirungSgesetzeS vom 29. September d- I. aufgefordert, solche bei Meidung der im §. 63 angedrohten Strafen dem Kreisamte mit den erforderlichen Nachweisungen zur Anzeige zu bringen und so deren Abhülfe zu veranlassen.
Zugleich wird zur vorläufigen Prüfung der auf alsbaldige Versetzung in das zweite Aufgebot oder