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che jenen Anspruch zu begründen beabsichtigen, nach Inhalt der §. 21 bis 25, 55, 56, 57 des Gefttzes vom 29-September 1848 und des §. 22 der V er» ordnung vom 5. Oktober 1848 gehörig ju bedeuten.
Rotenburg am 9- Dezember 1848.
Kurfürstliches Kreisamt.
W a g e n e r-
Berehelichte, Geborne und Gestorbene
in hiesiger Stadt.
17 rn h el iM t f.
In der evangel. Gemeinde der Marienkirche.
Den 10. Dezember. Johann Adam Valentin, Ortsbürger zu Breitenborn und Strumpfweber dahier, mit Jungfrau Katharine Elisabeth Vial von hier.
In der evangel. Gemeinde der Johanneskirche.
Den 6. Dezember. Johann Daniel Wilhelm Merz, Seifiger und Teppichweber, mit Jungfrau Katharine Ruth von Langendiebach.
In der katholischen Gemeinde.
Den 10. Dezember. August Lüer, Bürger und Goldarbeiter, mit Jungfrau Friederike EmilieDemmert.
G e b o v n e.
In der evangel. Gemeinde der Marienkirche.
Den 13. Oktober. Johann Thomas, unehel- S. Den 16- November- Eduard Karl Georg, des Land- gerichtsaktuars Karl Georg Jakob Duncker, S- Den 20. November. Karl Theodor, des Bürgers und Golkarbeiters Karl Donch, S- Den 21. November. Friedrich Gustav, unehel- S.
In der evangel. Gemeinde der Johanneskirche.
Den 5. November. Emma Luise, des Beisikers und Taglöhners Johann Matthias Kleb, T- * Den 8. November. Susanne Wilhelmine, des Bürgers und Metzgermeisters Johannes Fuchs, T. Den 30. November. Friedrich Wilhelm August, u«- chel. S-
G e st g x b - n e.
In der evangel. Gemeinde der Marienkirche.
Den 2. Dezember. Jungfrau Marie' Eleonore, des verlebten Bürgers und Seidenfabrikanten Wilhelm
Heinrich Michel nachgel. T-, alt 66 J. 11 M- 23 T.
Den 3. Dezember. Jungfrau Johanne Marie Si» bitte, des Bürgers und Bierbrauermeisters Daniel Schlingloff, T., alt 28 I. 1 M- 16 T-__________
Gemeinnützige Nachrichten.
Wein -, Baum- und Spalierpsahle gegen Faulniß zu schützen.
(Aus der landw. Zeitung für Kurheffen, 1. Ql.-Heft 1848).
Pfähle von alten Nadelhölzern und von Eichen und Akazien erhielten sich, in nachstehender Weise behandelt. 8 Jahre unverändert.
Die längste Dauer versprechen die'zwei Linien dick angebranncen und 3- oder 4mal mit warmen Theer aus Nadelholz oder Steinkohlen dick betriebenen Pfahle.
Diejenigen Pfähle, welche mit Oelfarbe bestrichen und mit Blech so beschlagen wurden, daß sie 6 Zoll über der Erde und 5 Zoll unter der Erde standen, hatten in 8 Jahren von der Faulniß nicht im mindesten gelitten.
Das Anbrennen der Pfähle, wenn der angebrann- te Theil 1' über und 1' in die Erde kommt, sowie das mehrmalige Bestreichen der gebrannten Stelle mit Stein- oder Holzkohlentheer erscheint als das beste und wohlfeilste Mittel zur Verwahrung der Dauer des in die Erde gesetzten Holzes. Zu empfehlen ist noch, den Anstrich mit Theer alle 5—6 Jahre zu erneuern, und um die Pfähle gegen das Andringen der Feuchtigkeit zu schützen, sie alsdann mit Koaksmehl (Mulm von abgeschwefelten Steinkohlen) zu überziehen, nachdem der Anstrich 8—14 Tage an der Luft und Sonne getrocknet, werden die Pfähle nochmals in flüssigen Theer getaucht, wieder getrocknet und dann verwendet.
«Keine Kartoffelkrankheit mehr.«
i.
Unter dieser Ueberschrift theilen die „ökonomischen Neuigkeiten und Verhandlungen" von diesem Jahre (Nr. 3) nachstehende Bemerkung mit.
„Nach dem Journal des-Debats hat der Gutsbesitzer Hr. J. Gerard in der Gegend von Wesel ein Mittel erfunden, um nicht nur die Kartoffeln vor der Fäule zu verwahren, sondern auch ihren Ertrag um das Doppelte zu steigern. Die günstigen Resultate dieses noch geheim gehalten Mittels sollen gerichtlich (?) erhoben (bekräftigt) worden sein''').
*) Es wird dies das in öffentlichen Blattern angepriesene Geheimmittel des Hrn. Johann Gerhard von der Trappen in Wesel sein, dessen Wirksamkeit gegen bie Kartoffelkrankheit von einigen Landwirthen und Gartenfreunden dortiger Gegend nach den von demErssndec nachgewiesenen vorjährigen Anwendungsversuchen bestätigt wurde.