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aus Wiesbaden; (1173) Georg Gottfried Graulich aus Dauborn; (1167) Konrad Holl aus Seifertshaufen; (1000) JustuS Holzhauer aus Seifertshaufen; (656) Wilhelm Verlach aus Obersuhl — sind verhaftet-
Der sich als Eigenthümer desselben Ausweisende kann ihn 'gegen Ersatz der FütterungSkosten in Empfang nehmen-
Hanaü am 6- Dezember 1848.
Aus Kurfürstl. Polizeidirektivn.
Gefundene Gegenstände.
1. Ein Kindertaschentuch.
2- Ein Kinderstrumpf.
3. Eine Gans (zugelaufen).
Die rechtmäßigen Eigenthümer werden aufgefordert, sich baldigst dahier zu melden. Hanau am 6. Dezember 1848.
AuS Kurfürstl- Polizeidirektion.
4. Am 1. d. M. ist dem Herrn Pfarrer Calaminus zu Hüttengesäß auf dem Wege dahin ein Hühnerhund zugelaufen.
Verlorne Gegenstände.
1. Ein Wachtelhund, schwarz und weiß (entlaufen).
2. Ein goldnes Petschaft mit 2 goldnen Uhrschlüsseln, von einem Uhrgehange (dem Finder eine gute Belohnung).
3- Ein Dachdeckerhammer, «W- Otto" gezeichnet.
4- Eine braun und weiß karrirte Schürze mit brauner Kortel und Perlmutterknopf.
Die redlichen Finder werden um deren Ablieferung anher ersucht.
Hanau am 6. Dezember 1848-
AuS Kurfürstlicher Polizeidirektion.
Brod.
6 Pfund Roggenbrod aus reinem Rogg
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1 » " » „ „ „
6 Pfund gemischtes Brod zweite Sorte (% Roggen- u. ‘/, Waizenmehl)
Hanauer Brod-, Fleisch- und Biertaxen.
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V
6 Pfund gemischtes Brod erste Sorte (s. g. Pfaffenbrod, % feines Roggen- und */2 Weckmehl)
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2
Das PariserBrod wird nach dem Milch- brod-, resp. Werkpreis verkauft.
Ein gerissener Wafferweck zu 73/4 Loth ,, Milchbrödchen zu 6 Loth . .
Die Maß Lagerbier.....
„ „ Süßbier.....
Hanau am 6- Dezember 1848.
Sgr.
Hlr.
Kr.
Pf.
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Fleisch.
1 Pfund Ochsenfleisch.....
1 „ Kuh-, Stier-od.Kalbinfleisch
1 „ Kalbfleisch.....
1 Kalbskopf . ... das Pfund
1 KalbsgelüngmitdemNetz „ „ .
1 Kalbsgekröse . . . . „ „ .
4 Kalbsfüße...... „ .
1 Pfund Hammelfleisch ....
1 Hammelskopf ... das Pfund
1 Hammelsgelüng..... „ .
4 Hammelsfüße. . . . „ „ .
1 Pfund Schweinefleisch mit Zugabe
1 „ Bratwurst
1 „ gute Schweineleber-od. Blutwurst mit Grüben . .
1 „ gemischte Wurst . . .
S«r- Hlr.
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Kr.
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NB. Die Zugaben beim Fleisch müssen von der nämlichen Gattung und genießbarsein, auch dürfen auf 1 Pfund nicht mehr als 4 Loth gerechnet werden. — Der Verkauf des Fleisches ohne Zugabe um einen höheren Preis, als die Tare bestimmt, ist bei willkührlicher Strafe verboten.
Aus Kurfürstlicher Polizeikommission. vt. Kunz.