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Gesetzen Berechtigten hierdurch aufgefordert, binnen 4 Wochen, von der ersten Einrückung der gegenwärtigen Bekanntmachung in diese Blätter an gerechnet, ihre Stimmen für die Wahl eines Sachverständigen und dessen Stellvertreters, bei Verlust des StimmrechteS, entweder dahier -zu Protokoll oder durch schriftliche, mit beglaubigten Unterschriften versehene Eingaben abzugeben. Die­jenigen Berechtigten, welche nach dem Gesetz vom 26- August c. hinzukommen und an obiger Wahl Theil nehmen wollen, haben jedoch die nach Z. 73 des Ablösungsgesetzes vorgeschriebene Anzeige ihrer Berechtigungen vorher in glaubhafter Form an- noch zu bewirken.

Jesberg am 20. November 1848.

Kurfürstliches Justizamt.

Weber.

vt. Ungewitter.

16. Bockenhei m. Auf den Antrag eines Hypo- thekarglaubigers soll das dem Johann Adam Gie- b e l und dessen Ehefrau, Elisabeth, geb. Bernhard, zu Bockenheim zustehende, in hiesiger Stadt ge­legene Wohnhaus nebst Zubehör, alö:

B r a n d v e r si ch e r u n g s - N r. 208.

Pmb. 135. 38^ R- ein Wohnhaus und Hof- 136. 37s raithe nebst Garten an der

1 138. 15 Straße, neben Wilhelm Freiensehner und Michael Richter, öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden, wozu erster Verkaufötermin auf

den 18- Januar k. I., eventuell zweiter auf

den 15. Februar k. J. und dritter auf

den 15. M ä r z k. J., jedesmal Vormittags 9 Uhr, an hiesige Gerichtsstelle anberaumt wird, welches mit dem Anfügen hiermit zur allgemeinen Kennt­niß gebracht wird, daß etwaige sonstige Pfand­gläubiger ihre Rechte, bei Meidung des gemein­rechtlichen Nachtheils, bzw. der Benachrichtigung auf ihre Kosten, im ersten Lerkaufstermine dahier anzuzeigen und zu begründen haben.

Bockenheim am 22 November 1848. Kurfürstliches Justizamt. Starck, t. A.

vt. Hengoberger, k- A-

17. L a n g e n sel b o l d. Auf den Antrag eines im- mittirten Gläubigers ist der Verkauf nachstehender, dem vvrhinnigenSchuUehrerPhilipp Neidhardt von Bischofsheim gehörigen und in hiesiger Ge­markung gelegenen Immobilien, als:

G r a b l a n d:

1) 33 R- Acker im Weiertsfeld auf der Bette- hohl, neben Konrad Roth; 2) 2191. im BrückelS- feld am Hüttengesaßer Weg, neben Anton Mohn, und des ideellen ^ AntheilS an

Aecker im Weiertsfeld:

3) Pag. 268. 1 SS. 12 R. in der Noßbaune, ne­ben Peter Döll; 4) Pag. 185-1 V. auf der Bet- tehohl, neben Michael FuchS Wittwe; 5) Pag. 221.

18 R. beim Weinberg, neben Konrad Baßermann;

6) Pag. 226. 20 R. in der Noßbaune, neben Konrad Fischer; 7) Pag. 518. 1 V- 20 R- an der Gelnhauser Straße, neben Anton Schießer;

8) Pag- 151- 26 R. bei den Wiesen, neben Kon­rad SchweinSberger; 9) Pag. 319. 1 V. 7s R- am neuen Weg, neben Johannes Mohn; 10) Pag- 653. 1 V- 30 R. auf der Salzlache, neben Heinrich Lottig.

Aecker im Unterfeld:

1t) Pag. 167. 26 s R. vor den Mormelackern, ne­ben Heinrich Hamburger; 12) Pag. 234. 38 R. über dem Niedenihal, neben Konrad Wink; 13) Pag. 9- 35 R. auf der Hohl, neben Johannes Lehr; 14) Pag. 174. 1 V. 1s R. vorm Nieden- thal, neben Georg Fuchö; 15) Pag. 653- 1V. 30 R- bei der Landwehr, neben Peter Schleucher- Aecker im Brückelsfeld:

16) Pag. 85. 28s R- hinterm Kloster, neben Jo­hannes Schlemmer; 17) Pag. 14- 24 N. daselbst, neben Johannes Schadt; 18) Pag. 52. 1 V. 2 R. hinterm Kloster, neben Wilhelm Schießer; 19) Pag. 16- 24 R. daselbst, neben Wilhelm Ruth.

Grablander:

20) Pag- 177- 6 R. im Hohlgarten, neben Kvn- rao Blum; 21) 7 R. daselbst, neben Konrad Eckert,

erkannt, und zu dessen Vollziehung erster Ver­kaufstermin auf

den 15- Jan uar k- I., eventuell zweiter auf

den 13. Februar k. J.

und etwaiger dritter aus

den 13. März k. I., jedesmal Vormittags 10 bis 12 Uhr, in das Gerichtslokal anberaumt worden. Etwaige weitere Pfandglaubiger haben im er­sten Verkaufötermin ihre Ansprüche, bei Meidung des Ausschlusses, bzw. Benachrichtigung aus ei­gene Kosten, anzumelden und zu begründen. Langenselbold am 18. November 1848. Kurfürstl- Fürstlich Jsenburg. Justizamt. Schmidt.

vt. Scheret'.

18. Schlüchtc ru. Dn 1- September 1768 $«* ben der Jude Löb Salomon und dessen Ehe­frau, Mindel, dahier der Vormundschaft des von ihrem zu Nhiencck verstorbenen Tochtermann Sa­muel hinterlassenen Kindes, Namens Samuel, eine gerichtliche Schuld- und Pfandverschreibung uver ein Darlohn von Zweihundert Gulden errichtet.

Die Originalausfertigung dieser Obligation N abhanden gekommen und wird, da die Rückzahlung