Einzelbild herunterladen
 

960

ber d utsch-n Reichsverfassung ober Gesttzgebung, 5 in 2<mI nii.t) durch die vorherige Einführung der neu.m O-ssauisation der inneren LandeSverwaüung und Die Mitwirkung der Bezirksrathe bedingt er­scheint.

§. 22.

Indem Wir gegenwärtigen Landtagsabschied er­theilen, sprechen Wir die zuversichtliche Hoffnung aus, daß die von Und unter persussunHmäsnger Mi-Wirkung deS Landtags vorgenommenen und weiter eingeleiteten Reformen in Verfassung und Ge­setzgebung durch eine nach deren wahrem -Sinne und Verständnisse zu bewirkende Ausführung und weitere Durchbildung, unter gleichzeitiger Vollendung des deutschen VerfassungSwerkeS, zum Heile Unseres ge­liebten Volkes gereichen und demselben eine glückliche Zukunft sichern mögen.

Urkundlich Unserer allerhöchsteigenhandigen Un­terschrift und des beigedrückten Staatsstegels gege­ben zu Cassel am 31. Oktober 1848.

Frieorich W ilhelin.

(St. S.)

vt D a u m b a ch. yt S chenk z u S ch w e i u s berg.

vt. d'Orville- vt. Eber hard.

vt. (5. W. Wipper in a n in

Erueulbullgen und Beföi derun gen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Rentmeister He i u e m a n n zu Windecken zum Kontroleur bei der zweiten Abtheilung der Haupt- staatökasse zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Garnisonsauditeur Johann Philipp Eduard C öfter dahier die nachgesuchte Entlassung von der Stelle eines GarnisonsauditeurS zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

dem Amtswundarzte Heinrich Wilhelm Rand el zu Rotenburg die erledigte Landgerichtswundarztstelle für den Landgerichtsbezirk Hanau, ohne die Stadt, zu übertragen, und

den zu der erledigten Rektorstelle an der Stadt­schule 'zu Waldkappel präsentieren Kandidaten der Theologie, Ludwig König in Eschwege, zu bestä­tigen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den provisorisch angestellten Hofbaukondukteur v. Dehn Rotfelser nunmehr definitiv zum Hof­baukondukteur zu ernennen.

Allgemeilie Verfügungen der Vberbcherdeu.

1. Da das dritte Quartalheft l. I. der landwirth- schaftlichen Zeitung für Kurhessen dieser Tage aus­gegeben werden wird, so machen wir das land- 'wirchschafrliche Publikum auf den nachstehend an- gedeureren Inhalt desselben aufmerksam.

1) Ueber das Verfuttern kranker Kartoffeln mit dem Rindvieh.

2) Beschreibung und Abbildung verschiedener Ackerwerkzeuge.

3) Bemerkungen über den Häufelpflug und den gingen oder Nachtheil des Behäufeln» der Kar­toffeln.

4) Ueber Behandlung der Pferde.

5) Ueber Butterbereitung.

6) Mittel gegen die Herbstzeitlose.

7) Leichte und sichere Gewinnung des Samens Dom spanischen Klee.

8) Mittel gegen die Ackerschnecke.

9) Ueber Anlegung von Gemeindemagazinen für Saat- und Brodfrüchte.

10) Vorschläge zur Beseitigung der Kartoffel­krankheit.

11) Ankündigung der Vorlesungen auf der Königl. Wurttembergischen Land- und Forstakade­mie zu Hohenheim für das Winterhalbjahr 18^- Cassel am 24. Oktober 1848.

Der leitende Ausschuß des Kurfürstl. Hess Landwirthschaftvereinö.

G i e s l e r- W e n d e r oth.

2. Die Pfarrei Naumburg, im Kreis Wolfhagen, ist durch den am 28- Oktober d. I. erfolgten Tod des Pfarrers Ofenstei» erledigt worden, wovon die Dweesan - Geistlichkeit in Kenntniß gesetzt wird.

Zulda am 8. November 1848-

Bischöfliches Domkapitel sede vaeante.

v. K e m p f f.

3. Zur Verpachtung der Gastwirthschaft zu Wil- helmöhöhe nebst einem dazu gehörigen Mobiliar- inventar und dem WirthSgarten vom 1- April k- I. an auf weitere ü Jahre ist zweiter Steigerungs- termin auf

Sonnabend den 25. d. M-,

Vormittags 11 Uhr, anberaumt worden-

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. V. M- werden daher Pachtliebhaber hiervon in Kenntniß gesetzt, um sich zu jener Zeit im OberhofmarschallamtSlokale einzufinden und nach Anhörung der Pachtbedingungen ihre Gebote zu Protokoll geben zu können.

Cassel am 7. November 1848.

Kurfürstliches Oberhofmarschallamt-

4. Nachdem durch höhere Verfügung die Ausfüh­rung deS Gesetzes vom 26. August l. I. über o Auseinandersetzung der Lehens - re- Verhältnis