den Rechtspraktikanten Jgnaz Höfle in Fulda zum Amtsassessor in Bischhausen zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Privatdozenten Karl Oetker zu Göttinzen zum Obergerichtsanwalt in Cassel zu bestellen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Oberfinanzassessor B o d e bei dem Obersteuerkollegium zur Obersinanzkammer, und
den Oberfinanzassessor Schnackende rg bei der Obersinanzkammer zum Obersteuerkollegium in gleicher Eigenschaft zu versetzen;
dem Revierförster H ü ck e r zu Holzhausen die Stelle eines Brigadiers in der Oberförsterei Veckerhagen zu übertragen;
den Nebenzollamtsassistenten Julius Hartert zu Oldendorf zum Assistenten bei dem Hauptzollamt in Karlshafen, und
den Forstaufseher Schleifer zu Holzheim zum Revierförster des Forstreviers Ernsthausen, Forstin- spekrionöbezirks Marburg, zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Schmiedemeister Georg Korngiebel zu Cassel das Prädikat „Hofschmiedemeister" und
dem Gold- und Silberarbeiter Friedrich Proll zu Cassel das Prädikat „Hofgold- und Silberarbeiter" zu verleihen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Die Gastwirthschaft in dem Gasthause zu Wilhelmshöhe nebst dem dazu gehörigen Mobiliarinventar und dem Wirthögarren soll vom 1. April k. I. an auf weitere 6 Jahre an den Meistbietenden verpachtet werden.
Pachtliebhaber können sich daher in dem hierzu auf
Sonnabend den 4. November d. I.,
Vormittags 11 Uhr,
in das Oberhofmarschallamtslokal anberaumten Termin einsinden und nach Anhörung der Pachtbedingungen ihre Gebote zu Protokoll geben.
Zugleich wird bemerkt, daß die Bedingungen auch schon vor dem Termine an SitzungScagen deö Oberhofmarschallamts (Dienstags, Donnerstags u. Sonnabendöi in dessen GeschäftSlokal einzusehen sind und daß nur solche Pachtliebhaber zum Bieten werden zugelassen werden, welche sich wegen der zu leistenden Kaution genügend auszuweisen vermögen.
Cassel am 12. Oktober 1848.
Kurfürstliches Oberhofmarschallamt.
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2. In Gemäßheit des §. 112 des RekrutirungS- gesetzes vom 25. Oktober 1834 wird das Ergebniß der'aus den Ungehorsamsstrafen derMilitairpflich- tigen gebildeten Einstandskasse nach der festgestellten und abgehörten Rechnung des Jahres 1846 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
A. Ei n n a h m e.
Thaler. Sgr. Hlr.
1) Baarbestand nach der Rech
nung de 1845 ...... 109 29 —
2) Erkannte Ungehorsamsstrafen 24,217 20 10 Summa 24,327 19 10
B. Ausgabe.
1) Einstandsgelderzuschuß für ei- nen früher beschafften Stellvertreter ...... . - — 28 5 2) Zurückgezahlte, früher vereinnahmt gewesene Strafgelder u. Unterstützungen rc. rc. . - • 253 -- 3) Zurückgezogene Strafen . . 2,004 -- 4) Als unbeitreiblich niedergeschlagen und in stellvertretende auch verbüßte Freiheitsstrafen um- gewandelt....... 17,239 17 5
5) Als rückständig werden liqui- dirt.......... 4,564 --- Summa 24,061 15 10
Mithin bleibt Ende 1846 baa- rer Bestand zur Verwendung im Jahre 1847 ...... . 266 4 — welcher mit der in Ausgabe gestellten Liquidation von 4564 Thaler in nächster Rechnung wieder vereinnahmt werden wird. Cassel am 18. Oktober 1848.
Kurfürstliches Kriegsministerium.
3 Mit Beziehung auf den genehmigenden Beschluß Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 12- v. M., z. Nr. 10,458 P. d. I., und im Einverständnisse mit Kurfürst!. Konsistorium da- Hier wird die Entlassung des Kantors Reimer zu Grove-Nodenberg, welcher sich eines peinlichen Vergehens schuldig gemacht und eine infamirende Strafe sich zugezogen hat, wodurch er zur Fortsetzung des Schul- und Küchendienstes unfähig geworden ist, von diesen Diensten hiermit ausgesprochen.
Da sich der Genannte von seinem Wohnorte heimlich entfernt hat und nach Amerika auSge- wanderr ist, weshalb die Aushändigung der Ent- laffungSurkunden an ihn unthunlich erscheint, so sieht man sich genöthigt, diesen Beschluß durch Einrücken in sämmtliche Provinzial-Wochenblätter des