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öffentlich meistbietend verkauft werden, und ist hierzu erster, sowie eventuell zweiter und dritter »Verkaufscermin auf

den 11. Dezember d- I., den 8. Januar und

d e u 5. Februar k- I., jedesmal Vormittags von 10 12 Uhr, in das Amtslokal dahier anberaumt worden, wel­ches Kaufliebyabern hierdurch zur 'Nachricht, fon» fügen Pfandglaubizern aber mit der Aufforderung eröffnet wird, bei »Meidung des gemeinrechtlichen »Nachtheils, bzw. Benachrichtigung auf ihre Kosten, unter Vorlegung der betreffenden Urkunden ihre Ansprüche im anberaumren ersten Termine ge­hörig anzumelden und alsbald zu begründen.

Gebnhausen am 10. Oktober 1848.

Kurfürstliches Justizamt.

He user-

vt. Busch.

fs. Weich e rsba ch. Zum zwangsweise« Ausge- bore der dem Martin Börner von der Alce- rainSmühlebei Obeizell gehörigen, in der »WeicherS- bacher Gemarkung gelegenen Wieset

Lit. A. »Nr. 7. 7} Ar. 2 R. »Wiese und Lauch die Brückswiese am Daubberg, zwischen Johannes Schiefer und Friedrich Friedrich Und Heinrich Christ,

ist erster Verkaufstermin aus

den 11. Dezemb er d. I., eventuell zweiter und dritter auf

den 8. I a n u a r und

5. Februar k. I.,

jedesmal Morgens von 10 bis 11 Uhr, anher anberaumt worden, welches mit dem Ansü- gen bekannt gemacht wird, das etwaige Hypothe­kargläubiger ihre Forderungen im ersten Termine, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, an- zumelden und durch Vorlage der betreffenden Ur­kunden zu begründen haben.

Schwarzenfels am i(j. Oktober 1848. Kurfürstliches Justizamt.

Löste r.

vt. Jordan.

19. Sterb fr i x. Zum zwangsweise« Ausgebote des dem Kilian Klein Hans aus Sterbfrin tue stehenden'Miteigenthumö zur Hälfte an den daselbst gelegenen Immobilien, als:

U. 429. »Wohnhaus 9fr. ö0| . . . . 5 ^ sjj. 431. Srallung und Schoppen . . *4 430. Hofraum...... u

ist erster Verkaufötermin auf

den 11. Dezember d. I., eventuell zweiter und dritter auf

den 8. Januar und den 5. Februar k. I.,

jedesmal Morgens von 10 11 Uhr, anher anberaumt worden, welches mit dem An fü­gen bekannt gemacht wird, das; etwaige Hypothe- karglaubiger ihre Forderungen im ersten Termine, bei »Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, an# zumelden und durch »Vorlage der betreffenden Ur­kunden zu begründen haben.

Schwarzensels am 16. Oktober 1848.

Kur für st l 1 ches Ju st iz a m t.

Löste r.

vt. Jordan.

20. Hanau. Wegen einer hypothekarischen For­derung soll die dem Bijouteriefabntanten Friedrich Schönfeld und dessen Ehefrau, Wilhclmine, geb. Huber, in »Neuhanau ziigehörige in der Lorhnn- gerstraße gelegene Behausung 9fr. 286, zwischen Ostus und Hild, zwangsweise verkauft werden, und ist hierzu erster Steigerungstermin auf

den 13. Dezember d. I., eventuell zweiter und dritter auf den 10. Januar und

7. F e b r u a r k. I.

bestimmt, was Kaufliebhabern zur Nachricht, Pfand- gläubigern aber mit der Aufforderung bekannt ge­macht wird, ihre Ansprüche, bei »Meidung des ge­meinrechtlichen Nachtheils, im ersten Termin an­zumelden und zu begründen.

Hanau am 17. Oktober 1848.

Kurfürstliches Landgeriäff.

E n d e. vt. Kahler.

21- Rosen th a L Folgende Personen , als:

1) Johannes Henkel aus Lehn hausen,

2) Johann Heinrich Bilsing aus Löhtbach,

3) »Wilhelm Vackiner aus Sehlen,

4) Johannes Peeri aus Gemünden,

5) Justus Röse aus Nosenthal,

6) Ludwig Anton Fischer aus Kl. Haina, sind durch Erkenntnisse des Kriminalsenats des Kurfürstlichen Obergerichts zu Marburg vom 22- September d. I. für ausgetretene Militairpflich- tige erklärt und Jeder in eine Geldstrafe von 100 Thalern unter Niederschlagung der Kosten, für den Fall der Unbeitreiblichkeit der Geldstrafe aber Je­der in eine sechsmonatliche Gefangnißstrafe verur- theilt worden.

Da der derwalize Aufenthalt der Verurtheilten dahier unbekannt ist, so wird denselben hierdurch von den gedachten Erkenntnissen mit dem »Anfü­gen Nachricht gegeben, daß etwaige Revisionen dagegen, bei Meidung des »Verlustes der »Rechts­mittels binnen 3 Tagen dahier angezeigt und bin­nen 21 Tagen ausgeführt werden müssen, sowie daß im Falle der Versaumung dieser Fristen die Vollziehung der Urtheile , bezüglich die steckbriefliche Verfolgung der »Verurtheilten verfügt werden wird.

Rosenthal am 14. Oktober 1818.

Kurfürstliches Justizamt.

Löster. vt. Weinzierl»