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weil er der vorschriftsmäßig bewirkten Ediktalla- dung ungeachtet der Milimirpflichr auch jetzt noch kein Genüge thut, zur Anzeige gebrachte Militair- vflichtige Heinrich Schulz von hier ist durch Er­kenntniß Kurfürstlichen ObergerichiS, Kruniiialse- nats zu Kassel vom 12. September 1848 in die gesetzliche Strafe von Einhundert Thalern oder in Ermanglung von Vermögen zu einer sschsmouar- lichen Gefangnißstraf« urid 1 Thaler 2 Lgr. ö Hlr. Kosten veruriheüt worden.

Zur Eröffnung dieses Erkenntnisses' wird der Heinrich Schulz von hier zum Termin

den 26. Oktober d. I.,

Morgens 9 Uhr,

hierher vorgeladen und dasselbe im Falle des Aus­bleibens für publizirt erachtet. Wenn der Verur- theilte gegen obiges Erkenntniß die Berufung er­greifen will, so muß er dieses Rechtsmittel binnen 3 Tagen da hier anzeigen unD binnen 3 Wochen rechtfertigen.

Gudensberg am 26. September 1848. Kurfürstliches Justizamt.

Fulda.

vt Goeßmann.

9- He rs fe l d. Durch ErkenntnisseKurfürstlichen Obergerichts, Kriminalfeuats zu Fulda vom t. September l- I. sind die wegen AustretenS zur Anzeige gebrachten Militairpflichtigent

Christoph Kranz aus Hersfeld,

Georg Reiter von da,

Johann Konrad Heinrich Wilhelm Nullmann daher, und

Konrad Schüßler aus Heenes

in die gesetzliche Strafe von je Einhundert Tha­lern, bzw. im Falle der Vermögenslosigkeit in je sechsmonatliche Gefangnißstrafe und in die Ko­sten verurcheilt worden, und es werden diese Er­kenntnisse, da der Aufenthalt der Verurthessten da- hier unbekannt ist, mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß diese, wenn sie die Revision einlegen wollen, solche vom 30-Oktober L I. an binnen 3 Tagen anzuzeigen haben, widrigenfalls die Vollstreckung der Urtheile verfügt werden wird.

Hersfeld am 15. September 1848.

Kurfürstliches Landgericht. Gunckel.

10. A h l e rs l>a ch. Schulden halber sollen folgende auf den Namen des Martin Loos zu Ahlersbach katastrirte Immobilien:

Wiesen:

1) Seite 176. d. Kat. 1M- 3V- 35 R. die Sau­erwiese, neben Johs. Rüster und dem klösterlichen Fisch- waffer;

2) — « - IM- 2 V. 16z R. auf der" Remmiese, neben Melchior

Reuß und der Fuldaischen Grenze, verkauft werden, und es ist hierzu erster Termin auf

den 24. Novem der d. I., eventuell zweiter auf

Den 22. Deze m her d. J. und dritter auf

den 19- I a n u a r k- I.,

jedesmal Nachmittags 2 Uhr, an her bestimmt worden.

In dem ersten dieser Termine haben Hypothek karglaubiger ihre Ansprüche, bei Meldung des ge­meinrechtlichen Nachtheils, resp. der besondern Be­nachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und zu begründen.

Steumu am 29. September 1848.

Kur für stüch es I u stiza m 6

M ü l h a u se-

vt. Keitz.

11. Uttrichshausen. Zum zwangsw essen Aus­gebote des dem 4 Bauer Valentin Hohmann

zu Uttrichshausen zustehenden Miteigenthums zur Hälfte an dem in dasiger Gemarkung gelegenen

halben Bauerngut, als:

. o- j Wohnhaus Nr. 12, Scheuer über..... A Ar. „ 87a. bStnüung u.Hosraithe „ „ 89- i Garten beim Haus — ’ „ „ 89a. j „ p p „ 88. Garten daselbst ... | „

gegen- 6^31. GH 3 K "

O 8 If

1 7 ff

Sa. Haus und Gebäude 1 *- „ 2{ „ an Landereien ..... 13,^ „ 11 >, an Wiesen.....- 4z „ 1| „

F. 58- Waldung amMerzgrunde 4 ’ „ 3 „

Sa. des Bauernguts 23„ M „ 6 147. Erbwiese im Merzgrunde l-,!llT „ 1 „

Hauptsumme 24 o „ gi „ ist erster Termin auf

d en 20- 9Jo V em der d- I., eventuell zweiter und dritter auf den 18. Dezember d. J. rmd den 15. Januar k. I.,

Morgens von 10 bis 12 Uhr, anher anberaumt worden, welches mit dem An­fügen bekannt gemacht wird, daß etwaige Hypo- thekarglaubiger ihre Forderungen im ersten Ter­mine, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nach­theils, anzumelden und nach Vorlage der betref­fenden Urkunden zu begründen haben.

Schwarzen fels am 25. September 1848.

Kurfürstliches Justizamt.

E öst e r- > -

vt. Jordan.

12. Weich ersbach. Zum zwangsweisen Ausge­bote der dem Andreas Gärtner (JohannGeorg Sohn) -und dessen Ehefrau, Anne Margarethe,