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ausgefordert, Mangel oder Irrthümer in jenen Listen, insbesondere aber etwa übergangene Mili- tairpflichtige der unterfertigten Behörde, bzw. dem Ortsvorstande zur Berichtigung oder nachträglichen Eintragung anzuzeigen.
Gleichzeitig wird in Gemäßheit der §§. 57 und Z1 des obigen Gesetzes zur vorläufigen Prüfung der Zeugnisse, wodurch Ansprüche auf Stellung in das zweite Aufgebot (§§■ 56 und 4 a. a- O-, jedoch mit Berücksichtigung der Vorschrift im §. 83 daselbst) begründet werden sollen und zur Bedeutung der betreffenden Individuen über etwaige Mängel jener Zeugnisse, sowie über die Mittel und Wege zu deren Beseitigung Termin auf
den 23- d. M., Morgens 9 Uhr, in das hiesige Rathhaus angesetzt, zu welchem diejenigen Militairpflichtigen, welche solche Ansprüche (§§. 13 und 21 a. a. O-) geltend zu machen haben, vorgeladen werden, um dieselben, unter Vorlage der erforderlichen urkundlichen Nachweifun- gen, dahier entweder selbst, namentlich wenn der Militairpflichtige nach §. 46 deS mehrgedachten GesetzeS wegen augenscheinlicher Unbrauchbarkeit in den betreffenden Listen zu streichen ist, anzuzeigen, oder durch Bevollmächtigte anzeigen zu lassen- Wolfhagen am 7. Oktober 1848.
Kurfürstliches KreiSamt- Schwarzenberg.
Indem hiermit zur öffentlichen Kunde gebracht wird, daß die Behufs der im neuen RekrutirungS- gesetz vom 29. v.M. vorgcfchriebenen außerordentlichen Aushebung aus den Altersklassen 18’21 bis 1827 incl. ausgestellte Kreisliste, sowie die Gemeinde-Hauptlisten, jene im hiesigen Rathbause, diese bei den Ortsvorständen der betreffenden Gemeinden, vom 12. d. M. an acht Tage lang zu Jedermanns Einsicht öffentlich aufliegen werden, — ergeht zugleich mit Beziehung auf die §§. 45 und 48 des erwähnten Gesetzes an Jedermann die Aufforderung, etwaige Mangel oder Irrthümer, namentlich hinsichtlich der etwa übergangenen Mili- tairpflichtigen, Behufs Vervollständigung oder Berichtigung der Liste, beim KreiSamte oder demOrts- vorstande deS HeimachSortes anzuzeigen. Die Militairpflichtigen , welche in den Gemeinde-Hauptli- sten oder der Kreisliste Übergängen sind, bzw. deren Eltern oder Vormünder sind verbunden, diese Anzeige wenigstens drei Tage vor der Aushebung zu machen, bei Meidung der im §. 63 angedroh- ten Strafe von einem Thaler.
Melfungen am 9- Oktober 1848.
Kurfürstliches Kreisamt.
Für den verhinderten Landrath:
der KreiSfetretar Faber-
Lerehelichte, Geborne und Gestorbene in hiesiger Stadt.
verehelichte.
In der evangel. Gemeinde der Marienkirche.
Den 9. Oktober. Johann Friedrich Mai, Beisitzer und Cigarrenmacher, mit Anne Marie Bach von hier.
Geborne
In der evangel. Gemeinde der Marienkirche.
Den 1. Oktober- Wilhelm Ernst und Johann Karl, des Beisitzers und Goldarbeiters Georg Friedrich Eifermann, Zwillings-S- , Den 22. September. Joseph, des Bürgers u- Handelsmanns Jsaak Jakob, S-
In der evangel. Gemeinde der Johanneskirche.
Den 9. September. Philipp Wilhelm, des Beisitzers und Fabrikschlossers Johann Peter Rohrweger, S. Den 19- September. Johann Friedrich, des Bürgers und Bäckermeisters Johann Friedrich Appel, S.
Den 23. September. Juliane, des Sergeanten im dritten Infanterieregiment Johann Heinrich Lauer, T.
In der französischen Gemeinde.
Den 17. September. Andre, des Bürgers und Kaufmanns Jean Stroh, S.
In der katholischen Gemeinde.
Den 6. Oktober. Wilhelmine, unehel. T.
Gestorbene.
In der evangel- Gemeinde der Marienkirche.
Den 2. Oktober. Anne Georgine, des Ortsbürgers zu Heubach und Bahnwärters dahier Johann Georg Kohlepp, T-, alt 3 M. 6 T-
Den 3. Oktober. Heinrich Forst, Musketier im 3. Infanterieregiment, alt 23 I. 4 M. 9 T-
Den 5. Oktober. Johanne Torothee, des verlebten Schutzverwandten und Seidenwebers Johann Philipp Schultheis nachgel- T-, alt 39 I. 4 M. 20 T.
In der evangel. Gemeinde der Johanneskirche.
Den 4. Oktober. Wilhelm Kern, Schuhmacherge- selle, auS Gebern, im Großherzogthum Hessen, alt 21 I-