1848
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Hanan, Donnerstag den LT Oktober 1848*
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst habe» aller- gnädigst geruhet:
den Hauptmann von Humb ert vom Leibgarderegiment zum etatSmaßigen Major im zweiten Infanterieregiment,
den Hauptmann Reccius vom Leibgarderegiment zum etatsmaßigen Major in demselben zu ernennen, die Hauptleute von Buttlar und von Apell vom ersten Infanterieregiment (Kurfürst) zum Leibgarderegiment,
den Hauptmann Engelhard, aggregirt dem zweiten Infanterieregiment, als Kompagniechef zum ersten Infanterieregiment (Kurfürst), und
den Hauptmann Schindler vom dritten Infanterieregiment znm ersten Infanterieregiment (Kurfürst) zu versetzen; sodann
den Hauptmann Henkel, Führer der zweiten Garnisonskompagnie, zum Hauptmann und Kompagniechef im dritten Infanterieregiment, sowie
den Sekondlieutenant Jungk vom zweiten Infanterieregiment zum Premierlieutenant im ersten Infanterieregiment (Kurfürst), und
denSekondlieutenant Schotten vom dritten Infanterieregiment zum Premierlieutenant in demselben zu befördern.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den zum landstandischen Mitgliede der General- Brandversicherungskommission gewählten Oberpostmeister Nebelthau in Cassel zu bestätigen, und
dem außerordentlichen Professor der Theologie, Karl Julius Cäsar zur Marburg, die Nebenstelle eines Unterbibliothekars bei der Universitätsbibliothek zu übertragen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Die dem Staate zugehörigen Grundstücke und Gebäulichkeiten auf der Paschenburg im Kreise Schaumburg, bestehend in einem Neubau mit Tanzsaal, Haus, Stallung und Garten, Bos- quetS, Blumen- und Gemüsegarten und anderen Anlagen sollen mit der Berechtigung zur Wirth- schaftöführung auf drei, sechs oder neun Jahre vom 17. Mai 1849 an verpachtet und zu der» Zwecke an den Meistbietenden öffentlich quSgeboten werden, wozu zweiter Termin auf den
28. Oktober d. I.,
Vormittags 9 Uhr,
in das Rentereilokal zu Oldendorf angesetzt worden ist- ■ '
Dieses Besitzthum gewährt eine höchst reizende und weite Aussicht über das freundliche, reich bebaute und bevölkerte Weserthal mit den Städten Hameln, Oldendorf, Rinteln rc. und eignet sich vorzüglich zum Betriebe einer Gastwirthschaft.
Pachtkompetenten haben sich zur bestimmten Zeit im Rentereilokale zn Oldendorf einzufinden, über die Fähigkeit zum Betriebe einer solchen Gastwirthschaft und über ihre Vermögensverhältnisse genügende Legitimation, ohne welche Niemand zum Mirbieten zugelassen wird, vorzulegen und sodann nach Vernehmung derPachtbedingungen, die auch schon vor dem Termine bei der Renterei Oldendorf eingesehen werden können, ihre Gebote zu Protokoll zu geben.
Cassel am 29. September 1848.
Kurfürstliche Oberfinanzkammer.
Schmerfeld.
2. Nachdem die Steuer-Rektifikation der Gemeinde Schlierbach, Amtes Wächtersbach, an- geordnet und deren Ausführung dem Steuer-Re- visvratsgehülfen B i e l übertragen worden ist,