Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

1848

mmuuu m

mvwmww

Hanan, Donnerstag den LT Oktober 1848*

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst habe» aller- gnädigst geruhet:

den Hauptmann von Humb ert vom Leibgarde­regiment zum etatSmaßigen Major im zweiten In­fanterieregiment,

den Hauptmann Reccius vom Leibgarderegiment zum etatsmaßigen Major in demselben zu ernennen, die Hauptleute von Buttlar und von Apell vom ersten Infanterieregiment (Kurfürst) zum Leib­garderegiment,

den Hauptmann Engelhard, aggregirt dem zweiten Infanterieregiment, als Kompagniechef zum ersten Infanterieregiment (Kurfürst), und

den Hauptmann Schindler vom dritten Infan­terieregiment znm ersten Infanterieregiment (Kurfürst) zu versetzen; sodann

den Hauptmann Henkel, Führer der zweiten Garnisonskompagnie, zum Hauptmann und Kom­pagniechef im dritten Infanterieregiment, sowie

den Sekondlieutenant Jungk vom zweiten In­fanterieregiment zum Premierlieutenant im ersten Infanterieregiment (Kurfürst), und

denSekondlieutenant Schotten vom dritten In­fanterieregiment zum Premierlieutenant in demselben zu befördern.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den zum landstandischen Mitgliede der General- Brandversicherungskommission gewählten Oberpost­meister Nebelthau in Cassel zu bestätigen, und

dem außerordentlichen Professor der Theologie, Karl Julius Cäsar zur Marburg, die Neben­stelle eines Unterbibliothekars bei der Universitäts­bibliothek zu übertragen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Die dem Staate zugehörigen Grundstücke und Gebäulichkeiten auf der Paschenburg im Kreise Schaumburg, bestehend in einem Neubau mit Tanzsaal, Haus, Stallung und Garten, Bos- quetS, Blumen- und Gemüsegarten und anderen Anlagen sollen mit der Berechtigung zur Wirth- schaftöführung auf drei, sechs oder neun Jahre vom 17. Mai 1849 an verpachtet und zu der» Zwecke an den Meistbietenden öffentlich quSgeboten werden, wozu zweiter Termin auf den

28. Oktober d. I.,

Vormittags 9 Uhr,

in das Rentereilokal zu Oldendorf angesetzt worden ist- '

Dieses Besitzthum gewährt eine höchst reizende und weite Aussicht über das freundliche, reich be­baute und bevölkerte Weserthal mit den Städten Hameln, Oldendorf, Rinteln rc. und eignet sich vorzüglich zum Betriebe einer Gastwirthschaft.

Pachtkompetenten haben sich zur bestimmten Zeit im Rentereilokale zn Oldendorf einzufinden, über die Fähigkeit zum Betriebe einer solchen Gast­wirthschaft und über ihre Vermögensverhältnisse genügende Legitimation, ohne welche Niemand zum Mirbieten zugelassen wird, vorzulegen und sodann nach Vernehmung derPachtbedingungen, die auch schon vor dem Termine bei der Renterei Olden­dorf eingesehen werden können, ihre Gebote zu Protokoll zu geben.

Cassel am 29. September 1848.

Kurfürstliche Oberfinanzkammer.

Schmerfeld.

2. Nachdem die Steuer-Rektifikation der Gemein­de Schlierbach, Amtes Wächtersbach, an- geordnet und deren Ausführung dem Steuer-Re- visvratsgehülfen B i e l übertragen worden ist,