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§. 86.

Alle aus dem Dienste wegen Vollendung der Dienst­zeit verabschiedet Gewesenen sind ohne Weiteres als diensttauglich dem zweiten Aufgebote zu überweisen, und einer nochmaligen ärztlichen Untersuchung nur aus Verlangen zu unterwerfen.

8. 87.

Die in Folge dieser Aushebung zum Dienste Pflich­tigen werden alsbald dem Kriegsministerium zur Ein­stellung überwiesen.

Gleichzeitig werden die noch übrigen Dienstpflichti­gen, welche bei der jüngst vergangenen Aushebung ge- looset haben, eingestellt.

§. 88.

Die Kreislisten sind für dasmal aus den Grund der früheren Bezirkslisten aufzustellen.

Die darin nicht vorkommenden Individuen, welche dermalen pflichtig sind, sind noch zuzusetzen.

8. 89.

Die Gemeindehauptlisten werden für dasmal aus den Kreislisten ausgezogen.

8. 90.

Die achttägige Auflegung der Gemeindehauptlisteii und Kreislisten kann gleichzeitig Statt finden.

§. 91.

Der nach §. 58 von den Kreisämtern zu haltende Vorprüfungstermin braucht nur acht Tage vor dem Aushebungstermine gehalten zu werden.

§. 92.

Die Vorladung zum Aushebuugstermine braucht nur acht Tage lang angeschlagen oder, unter Beobachtung der im 8- 51, Absatz 2, vorgeschriebenen Förmlichkeit, beim Ortsvorstande aufgelegt zu sein.

Urkundlich Unserer allerhöchsteigenhandigen Unter­schrift und des beigedrückten Staalösiegels gegeben zu Cassel am 29- September 1848.

Friedrich Wilhelm.

(St. S.)

vt. d'Orville. vt. Eberhard.

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Anlage.

I. Verzeichniß derjenigen Geistes - und Körpergebrechen, welche zum Dienste im Kriegsheere un- bedinat unbrauchbar machen.

' Allgemeine Gesundheitsmängel.

1) Sehr zarter, in seiner Entwickelung zurückgebliebener Körperbau mit schwachen Knochen und Muskeln und einer großen Reizbarkeit des Gefäßsystems, insofern Hebung dieses krankhaften Zustandes nicht durch wei­tere Entwickelung zu hoffen steht; stark ausgepräg­ter phthisischer Körperbau.

2) Unheilbare Mißbildungen und Verunstaltungen.

3) Geistes - und Gemüthskrankheiten: Blödsinn, Tobsucht, Wahnsinn, höherer Grad von Melancholie.

4) Nervenkrankheiten: Epilepsie, Starrsucht, Zittern des ganzen Körpers, allgemeine oder theilweise Lähmungen und andere gleicher Art.

5) Allgemeine ausgebildete Kacherten und Dyskrasien: chronische Gicht,-Skropheln, Skorbut, Rhachitis, vcr- alterte Syphilis, Atrophie, Marasmus, Zehrungen, unheilbar eiternde, feuchte oder trockene ausgebreitete chronische Hautausschläge, chronische Wassersüchten, all­gemeiner stinkender Schweiß, habituelle Fußschweiß- in hohem Grade.

4) Bedeutender Substanzverlust oder große schwielige Vernarbungen in Folge von Verwundungen, so daß durch dieselben die Muskel- und Gelenkbewegung ge-, hindert und der Druck der Bekleidung unerträglich wird.

7) Veraltete Geschwüre, Skirrhus, Krebs.

8) Große Austreibungen der Knochen, weit um sich grei­fender Knochenfraß, Knochenbrand.

9) Balg-, Knochen-, Fleisch-, Lymph- und veraltete Drüsengeschwülste größerer Art,. welche Druck nicht vertragen.

10) Pulsadergeschwülste großer Gefäße, bedeutende Varicosität der Venen, hauptsächlich der unteren Er- tremitäten.

Mängel am Kopfe.

11) Unbeweglichkeit des Kopfes, fehlendeKnochenfubstanz,. welche das Tragen der üblichen Kopfbedeckung unmög­lich macht, anhaltender Kopfschmerz mit sinnlich wahr­nehmbarem schädlichen Einfluß auf die Gesundheit, Erbgrind, bedeutender Mangel der Kopfhaare, wo die Wiederergänzung nicht zu hoffen ist.

12) Verlust der Sehkraft an einem der betten$ugm, Kurzsichtigkeit, Mißbildungen des rechten Auges, die das Sehen hindern, habituelle Augenlieder- oder Au­genentzündung, unheilbare Augenliederlähmungen, lauge bestehende Umkehrung der Augenlieder, das Hasenauge, Wassersucht des Auges, Doppelsehen, Tag- undNachr- blindheil, unheilbare Thränensisteln.

13) Unförmlichkeit der Nase, wodurch das Athmen er­schwert wird, fehlende Nase.

14) Stimmlosigkeit, lallende, stotternde; ganz unvernehm- liche Sprache, Stummheit, stinkender Athem in Folge eines unheilbaren Krankheitszustandes.

15) Große Hasenscharte, Wolfsrachen, ganz fehlender Gaumen, Zahnlosigkeit, Verlust oder Unbrauchbarkett aller oberen od e r unteren Schneidezähne, wodurch da Abbeißen der Patronen unthunlich wird.