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36. Hanau- Auf freiwilligen Antrag der Erben des Franz Wilhelm Schmidt und dessen Ehefrau, Anne Katharine, geb. Kronhard, dahier soll die denselben im Quartierbuch instribirte Behausung Nr- 533. in der Webergasse der Neustadt, zwischen OchS und Stengel, nebst dazu gehörigem WaUgelanke im Termin
den 25. k- M.,
Vormittags 11 Uhr, im Landgerichtslokal öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden, was Kaufilebhabern zur Nachricht dient.
Hanau am 29- September 1848.
KurfttrWches Landgericht- Geller.
vt. Kahler.
37. Lau grnfelbold. Auf den Antrag eines immitlirttn Gläubigers ist der öffentliche Verkauf nachstehender, dem Ortsbürger Konrad Mohn und dessen Tochter, Eüsabeche Mohn von hier, gehörigen Immobilien:
1) Pag. 45- 23 R- HauSplatz, Garten, Hof- raum, nebst einem einstöckigen Wohnhaus und Viehstall, neben Jakob Hübener.
Aecker im WeiertSfeld:
2) Pag. 216. 29 R- am Lichenberg, neben Konrad Lerch; 3) Pag. 372. 201 N. an der Gelnhäuser Straße, neben Johannes Wink ; 4) Pag. 307. 184 R. unterm HeuHergraben, neben Johannes Schneider.
A ecker im Brückelsfeld:
5) Pag. 460. 2l R. im Eulenberg, nebelt Scbweins- berger; 6) Pag. — 18 N. hinterm Kloster, neben Jakob Ruth; 7) Pag. — 18 R. hinterm Kloster, neben Heinrich Ruch; 8) Pag — 12 N. Weinberg am Knuß, neben Peter Schleucher; 9) Pag. 236. 20 R. Wiese in der Trabrich, neben Wilhelm Roth.
Grab lau der:
19) Pag. — 4 R. im Holzarten, neben Wilhelm Roth; 11) Pag. — 3 N. daselbst, neben Johannes Mantel; 12) Pag. — 12 R, daselbst, neben Jakob Losink; 13) Pag. — 12 R. daselbst, neben Johannes Bach,
erkannt, und zu dessen Vollzug erster Verkauferer- min auf
den 16- November l. I., eventuell zweiter auf
den 15. Dezember l. J.
und etwaiger dritter auf
d en 12. I a n ua r k. J., jedesmal Morgens 10 bis 12 Uhr, in das Gerichtslokal anberaumt.
Etwaige weitere Pfandgläubiger haben ihre Ansprüche im ersten Lerkaufötermine, bei Meldung
des Ausschlusses, bzw. Benachrichtigung aus eigne Kosten, anzumelden und zu begründen.
Langenselbold am 21. September 1848- Kurfürstl. Fürstlich Jsenburg. Justizamt.
Schmidt.
vt. Scherer.
38- Gudensber g. Der wegen ungehorsamen Zurückbleibens vom Auöhebungstermine 1848. und weil er der vorschriftsmäßig bewirkten Ediktalla- dung ungeachtet der MOtairpssicht auch jetzt noch keine Genüge thut, zur Anzeige gebrachte Militair- pflichtige Heinrich Schulz von hier ist durch Erkenntniß Kurfürstlichen ObergericktS, Kriminalfe- nats zu Cassel vom 12. September 1848 in die gesetzliche Strafe von Einhundert Thalern oder in Ermanglung von Vermögen zu einer sechsmonatlichen Gefängnißstrafe und 1 Thaler 2 Sgr. 6 Hlr. Kosten verurtheilt worden.
Zur Eröffnung dieses Erkenntnisses wird der Heinrich Schulz von hier zum Termin
den 26. Oktober d. I.,
Morgens 9 Uhr,
hierher vorgeladen und dasselbe im Falle des Ausbleibens für publizirt erachtet- Wenn der Verur- theilte gegen obiges Erkenntniß die Berufung ergreifen will, so muß er dieses Rechtsmittel binnen 3 Tagen dahier anzeigen und binnen 3 Wochen rechtfertigen.
Gudensberg am 26. September 1848.
Kurfürstliches Justizamt- F ul d a.
vt. Goeßmann-
39. Hintersteinau- Wegen einer hypothekarischen Schuld soll das dem Wilhelm Bernhard zu Hintersteinau zugeschriebene, überhaupt53 Morgen t Ruche haltende klösterliche Laßgut zwangsweise verkauft werden, und es ist dazu erster Termin auf ■
den 24. November d. I., eventuell zweiter auf
d e n 22. Dez einher d. J. und dritter auf den 19- Jan u a r k. I.,
jedesmal Nachmittags 2 Uhr.,. hierher angefetzt worden.
Indem Kaufliebhaber hierzu eingeladen werden, ergeht an etwaige weitere.Hypothekargläubiger die Aufföroderung, ihre Ansprüche in dem ersten jener Termine, bei Meldung des gemeinrechtlichen Nachtheils, resp, der besondern Benachrichtigung auf ihre Kosten, anzumelden und zu begründen.
Steinau. am 29. September 1848.
Kurfürstliches Justizamt.
M ü lhM s e.
vt. Keitz.
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