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durch Urtheil Kurfürstlichen Obergerichts, Krimi­nalsenats inHanau vom 15. v. M. für ausgetre­tene Militairpstichtige erklärt und jeder zu einer Geldstrafe von Einhundert Thalern und un Falle des Unvermögens in eine sechsmonatliche Gefang- nißstrafe verurteilt worden.

Die Genannten, deren dermaliger Aufenthalts­ort unbekannt ist, werden hiermit vorgeladen, den 30. k- M., Vormittags 9 Uhr, vor hiesigem Justizamt zur Eröffnung des Urtheils zu erscheinen-

Im Falle des Nichterscheinens wird dasselbe für publizirt angenommen und wegen dessen Vollzie­hung nach Ablauf der Frist für Anzeige und Aus­führung des Rechtsmittels derRevision von 3 resp.

21 Tagen das Weitere verfügt werden.

Bergen am 2. September 1848.

Kurfürstliches Justizamt. Schuppius.

5. Burghaun. Nachdem durch Erkenntnisse Kurfürstlichen ObergerichtS, Krimmalsenacs zu Ful- da vom 24. August d- I. die wegen ihres unge­horsamen Zurückbleibens zur Anzeige gebrachten Miliiairpfllchtigen:

1) Johann Georg Schäfer von Steinbach,

2) Heinrich Diel von Rhina,

3) Georg Ofen h ack von Wehrda,

4) Johann Heinrich Kraft von da, jeder m die gesetzliche Strafe von Einhundert Tha­lern , bzw. im Falle des Unvermögens in eine sechsmonatliche Gesangnißstrafe und in die Kosten verunheilt worden sind, so werden diese Erkennt­nisse den Verurtheilten, deren Aufenthaltsort hier unbekannt ist, hierdurch mit dem Bemerken be­kannt gemacht, daß die, welche die Revision einlegen wollen, solche vom 7. Oktober l. I. an binnen 3 Tagen bei dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen haben, widrigenfalls die Vollstreckung der Erkenntnisse verfügt werden wird.

Burghaun am 9. September 1848- Kurfürstliches Justizamt.

M ö l l e r.

vt. Ritter.

6- Enkh eim- In Sachen des ObergerichtSan- waltS Wilhelm Philipp Heinrich Hopf vonHanau, Klägers, gegen die Wittwe des Nikolaus Wag­ner, Margarethe, geb. Tbeuer/und deren Kin­der zu Enkheim, Verklagte, Hypothekforderung, ist der Zwangsverkauf der nachbeschriebenen, den Verklagten zugehörigen Immobilien:

1) Pmb. 7(i. 12 4 R. ein Wohnhaus und Hof- raithe in der Geizen gaffe, neben Georg Andreas Reimer; 2) Pmb, 64. 8 R. Bauplay in der Gans- welke, neben Ludwig Völker; 3) Pmb. 18. 224 9L in den breiten Erlen, neben Peter Weil; 4) Pmb.

34. 39 R. daselbst, neben Jakob Becker; 5) Pmb.

671. 25 R. beim Mußklosweimar, neben Johan­nes Wilhelm; 6) Pmb. 678. 10 R. auf der Bm- derSgasse, neben Heinrich Theuer; 7j Pmb. 93. 12 ’K. un Siebenterj, neben Thomas Schwindt; 8) Pmb. 206. 5 »i. un Thiergarten, neben Hein­rich Theuer; 9) Pmb. 277. 10 R. im Röhrchen, neben Johannes Weil; l0) Pmb. 468. 5R. Gras­land in der Gänsweide, neben Georg Hassenpfiug; 11) Pmb- 33l. o R- hinrerm Wäldchen, neben Heinrich Theuer; 1'2) Pmb. 532. 5 R- am Zechen» heimer Weg, neben dem Gegenloos; 13) Pmb. 701. 15 R. hinrerm Nuchtholz, neben Philipp Völp; 14) Pmb. 809- 19 R. im Volrensee, neben Heinrich Theuer; 15) 374. 7 R- am geschützten Graben, neben Heinrich Sedler; 16) Pmb. 232. 54 R- im Wolf, geschlitzt, neben Jakob Heun, erkannt, und zur Vollziehung desselben erster Ver­kaufs termin auf

den 30- k. M., eventuell zweiter und dritter Termin auf d e n 27. N ov ember, resp.

27. Dez e m ber d. I., jedesmal Vormittags 1t Uhr,

in das GerichtSlokal bestimmt, welches mit dem Anfügen hierdurch bekannt gemacht wird, daß et­waige sonstige Pfankgläubiger ihre Ansprüche, bei Vermeidung der Ausschließung, bezüglich Benach­richtigung auf ihre Kosten, im ersten Verkaufster- win dahier anzuzeigen und zu begründen Haben-

Bergen am 4. September 1848.

Kurfürstliches Justizamt.

S ch u p p i u s.

vt. Avenarius.

7. Bieb er. Der wegen ungehorsamen ZlMick-

bleiben 6 zur Anzeige gebrachte Milirairpflichtize Johann Quelberr Weber von hier ist durch Er­kenntniß des Kriminalfenats des Kurf. Obergerichts zu Hanau vom 1. d- M- in die gesetzliche Strafe von Eliihundert Thalern, bzw. im Falle des Unvermö­gens in eine sechsmonatliche Gefängnißstrafe ver- urtheilt worden, und wird hierdurch zu dem zur Anhörung des Erkenntnisses auf

den 4. Novem ber d. I- bestimmten Termin, bei Weidung des Rechtsnach­theils, daß im Fall deS Nichterscheinens das Ur­theil für publizirt erachtet wird, vorgeladen.

Bieder am 5- September 1848.

Kurfürstliches Justizamt.

W a ch S w uth- zr, - vt. Grast.

8- Bieder. In Sachen des Handelsmanns Iß rael Goldschmidt von Gelnhausen, Klägers, Ps den Ortsdürger Johannes Vonderau und ' fen Ehefrau, Margarethe, geb. Hanselmann, > Bieder, Verklagte, wegen Schuld, ist durch scheid von heute der Zwangsverkauf folden modilien der Verklagten: