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durch Urtheil Kurfürstlichen Obergerichts, Kriminalsenats inHanau vom 15. v. M. für ausgetretene Militairpstichtige erklärt und jeder zu einer Geldstrafe von Einhundert Thalern und un Falle des Unvermögens in eine sechsmonatliche Gefang- nißstrafe verurteilt worden.
Die Genannten, deren dermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist, werden hiermit vorgeladen, den 30. k- M., Vormittags 9 Uhr, vor hiesigem Justizamt zur Eröffnung des Urtheils zu erscheinen-
Im Falle des Nichterscheinens wird dasselbe für publizirt angenommen und wegen dessen Vollziehung nach Ablauf der Frist für Anzeige und Ausführung des Rechtsmittels derRevision von 3 resp.
21 Tagen das Weitere verfügt werden.
Bergen am 2. September 1848.
Kurfürstliches Justizamt. Schuppius.
5. Burghaun. Nachdem durch Erkenntnisse Kurfürstlichen ObergerichtS, Krimmalsenacs zu Ful- da vom 24. August d- I. die wegen ihres ungehorsamen Zurückbleibens zur Anzeige gebrachten Miliiairpfllchtigen:
1) Johann Georg Schäfer von Steinbach,
2) Heinrich Diel von Rhina,
3) Georg Ofen h ack von Wehrda,
4) Johann Heinrich Kraft von da, jeder m die gesetzliche Strafe von Einhundert Thalern , bzw. im Falle des Unvermögens in eine sechsmonatliche Gesangnißstrafe und in die Kosten verunheilt worden sind, so werden diese Erkenntnisse den Verurtheilten, deren Aufenthaltsort hier unbekannt ist, hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die, welche die Revision einlegen wollen, solche vom 7. Oktober l. I. an binnen 3 Tagen bei dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen haben, widrigenfalls die Vollstreckung der Erkenntnisse verfügt werden wird.
Burghaun am 9. September 1848- Kurfürstliches Justizamt.
M ö l l e r.
vt. Ritter.
6- Enkh eim- In Sachen des ObergerichtSan- waltS Wilhelm Philipp Heinrich Hopf vonHanau, Klägers, gegen die Wittwe des Nikolaus Wagner, Margarethe, geb. Tbeuer/und deren Kinder zu Enkheim, Verklagte, Hypothekforderung, ist der Zwangsverkauf der nachbeschriebenen, den Verklagten zugehörigen Immobilien:
1) Pmb. 7(i. 12 4 R. ein Wohnhaus und Hof- raithe in der Geizen gaffe, neben Georg Andreas Reimer; 2) Pmb, 64. 8 R. Bauplay in der Gans- welke, neben Ludwig Völker; 3) Pmb. 18. 224 9L in den breiten Erlen, neben Peter Weil; 4) Pmb.
34. 39 R. daselbst, neben Jakob Becker; 5) Pmb.
671. 25 R. beim Mußklosweimar, neben Johannes Wilhelm; 6) Pmb. 678. 10 R. auf der Bm- derSgasse, neben Heinrich Theuer; 7j Pmb. 93. 12 ’K. un Siebenterj, neben Thomas Schwindt; 8) Pmb. 206. 5 »i. un Thiergarten, neben Heinrich Theuer; 9) Pmb. 277. 10 R. im Röhrchen, neben Johannes Weil; l0) Pmb. 468. 5R. Grasland in der Gänsweide, neben Georg Hassenpfiug; 11) Pmb- 33l. o R- hinrerm Wäldchen, neben Heinrich Theuer; 1'2) Pmb. 532. 5 R- am Zechen» heimer Weg, neben dem Gegenloos; 13) Pmb. 701. 15 R. hinrerm Nuchtholz, neben Philipp Völp; 14) Pmb. 809- 19 R. im Volrensee, neben Heinrich Theuer; 15) 374. 7 R- am geschützten Graben, neben Heinrich Sedler; 16) Pmb. 232. 54 R- im Wolf, geschlitzt, neben Jakob Heun, erkannt, und zur Vollziehung desselben erster Verkaufs termin auf
den 30- k. M., eventuell zweiter und dritter Termin auf d e n 27. N ov ember, resp.
27. Dez e m ber d. I., jedesmal Vormittags 1t Uhr,
in das GerichtSlokal bestimmt, welches mit dem Anfügen hierdurch bekannt gemacht wird, daß etwaige sonstige Pfankgläubiger ihre Ansprüche, bei Vermeidung der Ausschließung, bezüglich Benachrichtigung auf ihre Kosten, im ersten Verkaufster- win dahier anzuzeigen und zu begründen Haben-
Bergen am 4. September 1848.
Kurfürstliches Justizamt.
S ch u p p i u s.
vt. Avenarius.
7. Bieb er. Der wegen ungehorsamen ZlMick-
bleiben 6 zur Anzeige gebrachte Milirairpflichtize Johann Quelberr Weber von hier ist durch Erkenntniß des Kriminalfenats des Kurf. Obergerichts zu Hanau vom 1. d- M- in die gesetzliche Strafe von Eliihundert Thalern, bzw. im Falle des Unvermögens in eine sechsmonatliche Gefängnißstrafe ver- urtheilt worden, und wird hierdurch zu dem zur Anhörung des Erkenntnisses auf
den 4. Novem ber d. I- bestimmten Termin, bei Weidung des Rechtsnachtheils, daß im Fall deS Nichterscheinens das Urtheil für publizirt erachtet wird, vorgeladen.
Bieder am 5- September 1848.
Kurfürstliches Justizamt.
W a ch S w uth- zr, - vt. Grast.
8- Bieder. In Sachen des Handelsmanns Iß rael Goldschmidt von Gelnhausen, Klägers, Ps den Ortsdürger Johannes Vonderau und ' fen Ehefrau, Margarethe, geb. Hanselmann, > Bieder, Verklagte, wegen Schuld, ist durch scheid von heute der Zwangsverkauf folden modilien der Verklagten: