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Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet: ,
den Obergerichtsrath Karl Eckhard Zuschlag von Fulda in gleicher Eigenschaft zumKrimmalsenate deS Obergerichtö zu Cassel zu versetzen;
den O b e r g e r > ch c s a ffe ffo r Georg Chrifioph Weber in. Fulda zum Obergenchtsracye im Zivilsenate des dasigen Obergerichtö, und .
den Amtsassessor Gustav Adolph cl u b-> i» M GelnHausen zum ObergerichtSaWffor im Kriminalse- nare des Obergerichtö in Fu.da zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Premierlieutenant Sporleder vom ersten Infanterieregiment (Kurfürst» zum Hauptmann und Kompagniechef im Schützen bataillon zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller» gnädigst geruhet:
den Revierförster Walther zu Ernsthausen in gleicher Eigenschaft aus das Forstrevier Lohne, mit dem Wohnsitze zu Fruüar, zu versetzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
die erledigte Pfarrei Oberrosphe, in der Klasse Wetter, dem zweiten lutherischen Pfarrer zuGemün- den, Gottlieb Wilhelm Mahrt, zu übertragen;
den praktischen Arzt Dr. Karl 5 affine jU Hofgeiömar zum Physik» ö für das Amt Schwarzen- sei6 provisorisch zu bestellen, und
den Kandidaten der Thierheilkunde, GeorgLinker' aus Neustadt, die Prärie als Thierarzt erster Klasse, mit dem Wohnsitze in Gilserberg, zu gestatten.
Allgemeilie Verfügungen der Oberbehörden. ■
1. Da eS die Absicht ist, künftig die Remontming unserer Kavallerie nicht mehr theilweise, sondern vollständig im Inlaute zu bewirken, so werden sämmtliche Pferdezüchter, insbesondere die wohlhabenden, daran erinnert, vor allem ihre Aufmerksamkeit auf Erlangung guter Zuchtstuten zu verwenden; indem eS zurErzielung eines guten Produkts bei der Paarung nicht allein auf einen tüchtigen Beschäler, sondern auch eben so sehr auf eine tüchtige Mutterstute ankommt.
Lamit nun aber die weniger bemittelten Pferdezüchter eine Gelegenheit haben, sich solche Stuten auf eine billige Weise beschaffen zu können, ist die Unterzeichnete Behörde gern bereit, von den jeden Herbst von der Kavallerie auSrangirt werdenden Pferden, welche dermalen wahrscheinlich in der Kürze zum öffentlichen Verkauf gebracht werden.
diejenigen Stuten, welche ohne Erbfehler und mit Vortheil noch zur Zucht zu gebrauchen sind, auö- zusuchen, um solche auf den Wunsch derjenigen Käufer, die sie zu dem gedachten Zweck wirklich verwenden wollen, denselben nicht allein zu bezeichnen, sondern auch erbötig, ihnen mit Rath und That zur Seite zu stehen.
Cassel am 11. September 1848.
Kurfürstliche Landgestüt - Direktion. Kraft Auftrags:
v. Eschstruth, Oberstlieutenant-
2 . Die dem Staate zugehörigen Grundstücke und Gebaulichkeiten auf der Paschenburg im Kreise Schaumburg, bestehend in einem Vieubau mit Tanzsaal, Haus, Stallung und Garten, Bos- quetö, Blumen- und Gemüsegarten und anderen Anlagen sollen mit der Berechtigung zur Wirthschaftsführung auf drei, sechs oder neun Jahre vom 17. Mai 1849 an verpachtet und zu dem Zwecke an den Meistbietenden öffentlich ausgeboten werden, wozu zweiter Termin auf den
28. Oktober d. I.,
Vormittags 9 Uhr,
in dasRentereilokal zu Oldendorf angesetzt worden ist.
Dieses Besitzthum gewahrt eine höchst reizende und weite Aussicht über das freundliche, reich bebaute und bevölkerte Weserthal mit den Städten Ha mein, Oldendorf, Rinteln rc. und eignet sich vorzüglich zum Betriebe einer Gastwirthschaft.
Pachtkompetenten haben sich zur bestimmten Zeit im Rentereilokale zn Oldendorf einzufinden, über die Fähigkeit zum Betriebe einer solchen Gastwirthschaft und über ihre Vermögensverhaltnisse genügende Legitimation, ohne welche Niemand zum Mitbieten zugelassen wird, vorzulegen unb sodann nach Vernehmung der Pachtbedingungen, die auch schon vor dem Termine bei der Meuterei Oldendorf eingesehen werden können, ihre Gebote zu Protokoll zu geben.
Cassel am 29. September 1848.
Kurfürstliche Oberft’nanzkammer-
S ch m e r f e l d.
3 Nachdem die Steuer-Rektifikation der Gemeinde Schlier bach, AmteS Wachtersbach, angeordnet und deren Ausführung dem Steucr-Re- visoratsgehütsen Viel übertragen worden ist, wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Cassel am 28. September 1848.
Kurfürstliches Obersteuerkollegium.
Schleret h. - >t. Schwarz.
BeßMere Bekanntmachungen der Verwalrungs- und Finauzbehördeli.
1. Nachdem von Kurfürstlicher Regierung genehmigt worden, daß die hiesige Herbstmesse von nun 9