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35. Horbach. In Sachen der Wittwe des Rent­ners Franz Nickel, Marie, geb. Beck, zu Hanau, Klägerin, gegen den minderjährigen Heinrich Klein zu Horbach, unter Vormundschaft seiner Mutter, der Wittwe des Johannes Klein jun. da­selbst, Verklagten, Hypothekforderung betreffend, ist durch Bescheid vom heutigen Tage der öffent­liche Verkauf der nachgenannten, in der Gemar­kung Horbach gelegenen Unterpfandsstücke, als:

Jun k e r n b e r g s f e l d:

1) Pag. 34- 1 V- 15 R. 1 S. auf dem großen Acker, an Peter Klein.

Bastenfeld:

2) Pag. 221. 1 V. 20 N. unter dem Springacker, an Christ. Müller,

erkannt, und dazu erster Termin auf

den 13. Nove m b e r !- I., eventuell zweiter auf

den 11. Dezember l. J., jedesmal Vormittags von 1t — 12 Uhr, in das Amtslokal dahier, und dritter auf den 8- Januar k. I.,

Vormittags von 10 — 12 Uhr, nach Horbach anberaumt worden, welches mit dem Anfügen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß etwaige sonstige Pfandgläubiger ihre Rechte, bei Meidung des gemeinrechtlichen Nach­theils, bezüglich der speziellen Ladung auf ihre Ko­sten, im ersten Verkaufötermin dahier anzuzeigen und urkundlich zu begründen haben.

Gelnhausen am 18. September 1848. Kurfürstliches Justizamt.

H e u s e r.

vt Busch.

36. Kilianstädten- In Sachen des Privatskri- benten Joseph Dörr zu Hanau, Klägers, gegen die Erben der Johannes Kailing's Wittwe, als: 1) die Ehefrau des Georg Schleich, Juliane, geb- Kailing und 2) den Philipp Kailing, beide zu Ki­lianstädten, Verklagte, wegen Forderung, sollen die nachgenannten, den Verklagten zugehörigen Rea­litäten , als:

1) Pmb.. 18. 74 R. ein halbes Wohnhaus vorm Oberthor, an der Straße nach Hanau, das Theil an Georg Weisenstein, und 2) Pmb. 18- 7j R- ein halbes Wohnhaus vorm Oberthor, an der Straße nach Hanau, das Theil nach dem Ge- meindswege in Kilianstädten, öffentlich zwangsweise verkauft werden, und ist an­derer dritter Steigerungstermin auf

den 11. Oktober d. I.,

Vormittags 10 Uhr, nach Kilianstädten bestimmt worden, was Kauflieb­habern zur Nachricht bekannt gemacht wird.

Hanau am 13. September 1848- Kurfürstliches Landgericht. Zinck.

vt. Kahler-

37. Schenklengsfeld. Durch Erkenntniß des KriminalsenatS Kurfürstlichen ObergerichtS zuFul- da vom 1. September d. J. sind nachstehende Per­sonen:

1) Nikolaus Thiel aus Schenklengsfeld,

2) Peter Nuppel aus Oberlengsfeld,

3) Georg W i e g a n d aus Schenklengsfeld,

4) Martin Wiegand aus Conrode,

5) Oswald H eyro ck aus Malkomeö,

6) Peter SchelhaaS aus Ransbach, ,7) Johannes Führer aus Philippsthal, für ausgetretene ^Miluairpflichtige erklärt und des­halb ein jeder von ihnen in die gesetzliche Strafe von Einhundert Thalern, bzw. im Falle des Un­vermögens in eine sechsmonatliche Gefängnißstrafe verurtheilt worden. Dieses Erkenntniß wird hier­durch mit dem Bemerken öffentlich bekannt ge­macht, daß die Verurtheilten, im Falle sie Revision einlegen wollen, solche vom 20. Oktober d. J. an binnen 3 Tagen bei dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen haben, widrigenfalls die Vollstreckung des Urtheils verfügt werden wird.

Schenklengsfeld am 20. September 1848. Kurfürstliches Justizamt- Wolf.

vt. Schwarzkopf.

Verzeichn iß

der bei Kurfürstl. Oberappellationsgerichte erfolg­ten Entscheidungen in Civilsachen.

Zuruckw eisen d e De krete:

Hagelsieb'sche Erben g. Staatsanwalt, w.Forderung; am 2. September.

Landeskreditkasse gegen StaatSanwalt und Kons., Priorität im Strübberg'schen Konkurse betreffend; am 5. September.

Vorbescheid:

Gde. Rothenbergen g. Heßler, Forderung aus einem aufgenommenen Darlehn betreffend; am 26. Au­gust.

E n d s b e s ch e i d e.

a. bestätigende:

Hertz g- Kaiser, w-Kontraktserfüllung; am 1. Sep­tember.

Otto g. Heßdörfer's Wittwe, w. Zurückgabe über- schickter Wolle, bez. Vertragserfüllung; am 2. September.

Wenzel und dessen Ehefrau g. Andre u. dessen Ehe­frau, w. nachbarlicher Streitigkeiten; eod.

Flörsheim g. EliaS, w. Manifestation; am 7. Sep­tember.

Händler und Staatsanwalt g. Möller, w. Beein­trächtigung der Wirthschaftsgerechtigkeit; am 9- September.

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