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am Möngesmath, neben Michael Freund u. Mar- gareche Beck.

Gärten:

14) Pmb. 63. 3; R. bei der Schmelz, an den Er­ben beiderseits; 15) Pmb. 336. 4R. in den Born- ländern , an Adam Beck und Johannes Möbel; 16) Pmb. 113. 3 R- am Breitenacker, an Andr. Hof und Martin Köster; 17) Pmb. 338- 5 R- über dem Born, das Untertheil, neben Konrad Geier; 18) Pmb- 121. 4) N. am Möngeömoth, an Gertrud« Hassel und Peter Schuster'S iel.

A ck erlaub:

19) Pmb. 49- 22j N. am Pfanngraben, neben Pecer Streitenberger und Anne Marie Hansel­mann ; 20) Pmb- 83. 224 R- auf der Ochsen­burg, neben Peter Streitenberger und Marie Han­selmann ; 21) Pmb. 131. 39 R. am GlvckerSroth, neben Marie Hanselmann und dem Stück; 22) Pmb- 265. 184 R- in derBornwiese, neben Adam Wenzel und GeorgRieth; 23) Pmb. 153- 1949t am KolbrichSgrund, neben Melchior Reis undJo- Hannnes Beck.

Math:

24) Pmb. 106. 174 R- am Breitenacker, neben Georg Beck und Peter Streitenberger; 25) Pmb.

123. 3 9t am Möngesmath, neben Peter Dahlers rel. und Georg Kriegsmann.

G a r t e n l a n d:

26) Pmb. 70. 2 R- im Streitfeld, neben Schul­meister Fifcher'S rel. und den Erben, erkannt worden, und soll solcher an nachfolgen­den Tagen: erster

d e n 17. Oktober d. I-, eventuell zweiter

den 7. November d. I. und dritter

den 5. Dezember d. J. in dem GerichtSlokale dahier,

jedesmal Vormittags 10 Uhr, abgehalten werden.

Hypothekar-gläubiger und Dinglichberechtigte ha­ben ihre Ansprüche unter Vorlage der entspre­chenden Urkunden schon im ersten der anberaum- ren Termine dahier anzumelden und bei Vermei­dung der Ausschließung, bzw. der besonderen Be­nachrichtigung auf ihre Kosten, zu begründen.

Lieber am 5. September 1848.

Kurfürstliches Justizamt.

Wachs m u 11). vt. Grass.

22. Niederdorfelden- Den Kinder und Er­ben des Johannes Schilling zuNiederdorfelden soll Schulden halber nachgenanntes, in der dorti­gen Gemarkung gelegenes Grundstück:

Pmb. 4. 1 V. 6 9t Acker im Unterfeld, am neuen Schlag, öffentlich meistbietend verkauft werden, und ist da­zu erster Termin auf

den 3- November, eventuell zweiter Termin auf

ben 1. Dezember und dritter Termin auf

den 29. Dezember d. I.,

Vormittags 9 bis 11 Uhr, hierher anberaumt worden, was Kauflustigen zur Nachricht dient, etwaigen weiter« Pfandgläubi­gern aber mit der Aufforderung bekannt gemacht wird, ihre Ansprüche unter den Nechtsnachtheilen des Ausschlusses im Falle des erfolgenden Zu­schlags, bzw. der Benachrichtigung von dem Verfahren auf ihre Kosten, in dem ersten Ver- kaufötermine anzumelden und unter Vorlage der betreffenden Urkunden gehörig zu begründen.

Windecken am 8. September 1848.

Kurfürstliches Justizamt.

Fleck.

vt. Degen.

23. Salmünster. In Sachen der ledigen Bar­bare Hummel zu Salmünster, Klägerin, gegen die Elisabeth H u m m e l daselbst, Beklagte, wegen For­derung, ist auf Antrag der Verklagten der ander­weite Verkauf des dem Joseph Hummel dahier durch Bescheid vom 24. Januar l. J. adjudizirten nachbeschriebenen Wohnhauses:

Kr. ^-Nr- 251. 7^90 identisch mit einen hal­ben Wohnhaus mit Zubehör von Wilhelm Hum­mel 91 r. 119- 2 kr. 3 hlr. 96 St.-Spl-, soweit es der Elisabeth Hummel zustand, auf Ge­fahr und Kosten deS AdjudikatarS Joseph Hum­mel erkannt, und hierzu erster Verkaufötermin auf

den 9. November d. I., eventuell zweiter Verkaufötermin auf

den 7. Dezember d- J.

und dritter Verkaufötermin auf

den 11. Januar k- I-,

jedesmal Morgens 9 Uhr, in hiesiges GerichtSzimmer anberaumt worden. Kaufliebhabern dient dieses zur Nachricht, etwai­ge Pfandgläubiger aber werden aufgefordert, ihre Ansprüche an dem zu verkaufenden Hause im er­sten Verkaufötermine, bei Meidung des VerlustS ihres Pfandrechts, bzw. der Benachrichtigung in; skribirterPfandgläubiger auf ihre Kosten, anzumel­den und zu begründen.

Salmünster am 11. September 1848.

Kurfürstliches Justizamt.

Ubet. vt. Simon.

24- H 0 rbach. In Sachen der Wittwe des Rent­ners Franz Nickel, Marie, geb. Beck, zu Hanau, Klägerin, gegen den Johann Heinrich Klein ir zu Horbach, Verklagten, Hypochekforderung betr., ist durch Bescheid von heutigen Tag der öffentli­che Verkauf der nachgenannten, in der Gemar­kung Hörbuch gelegenen Unterpfandsstücke, als: