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Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Landrichter Karl Schneider in Rinteln als Landgerichtsrach zum Laiiögerichte in Cassel, unter Beauftragung mit den Geschäften eines Vorstandes desselben, zu versetzen;

den Justizbeamten Karl Kraushaar zuJesberg zum Landrichter bei dem Landgerichte in Rinteln zu ernennen;

den Justizbeamten Christian Ludwig Weber von Rotenburg in gleicher Eigenschaft zum Justizamte in Jesberg, und

den Landgerichtsassessor Ernst Konrad Jakob G ö b e l l zu Cassel als Justizbeamten zum I ustizamte I. in Rotenburg zu versetzen; auch

den bisherigen Amtsassessor Wilhelm Schmidt in Langenseloold als Justizbeamten daselbst die lan» desherrliche Bestätigung zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

die erledigte Pfarrei Malsfeld, in der KlasseMel- sungen, dem Pfarrer Emil Löber in Remsfeld zu übertragen;

den praktischen Arzt, Wundarzt und Geburtshel­fer Dr. Johann Wilhelm Aufsarth zu Hünfeld zum Amtswundarzre für das Amr Oberaula provi­sorisch zu bestellen, und

dem Kandidaten der Thierheilkunde, Friedrich Scheer aus Eschwege, die PrariS als Thierarzt er­ster Klasse mit dem Wohnsitze in Niederaula zu ge­statten.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den vorhinnigen Fürstlich Hohenzollern-Sigmaring sehen dirigirenden GehrimeraehWilhelm V. Schenck zu Schweins b erg zum Geheimerath und provi­sorischen Vorstand des Ministeriums der auswärti­gen Angelegenheiten zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Hauptmann Rainer, aggregirt dem zweiten Infanterieregiment, zum dritten Infanterieregiment zu versetzen und zum Kompagniechef zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. ' Nachdem die Generalvermessung undKartirunz der Gemarkung Rüdigheim, KrelseS Hanau, ver­fügt worden ist und die betreffenden Arbeiten un­ter Leitung des Landmcstermspektvrs B u ß zu Hanau ausgeführt werden sollen, so wird solches

zur öffentlichen Kenntniß gebracht, damit die Be, theiligten ihr Interesse zu wahren im Stande sind. Cassel am 8- September 1848.

Kurfürstliches Obersteuerkollegium. Schlererh.

vt Schwarz.

2. Durch die Pensionirung des bisherigen Landge- richtSwundarzteS W i e ch m a n n ist diese Stelle nun­mehr erledigt. Bewerber um dieselbe haben ihre Gesuche unter Beifügung der Befahigungszeugnisse binnen 3 Wochen der unterzeichneten Behörde einzureichen. .

Hanau am 5. September 1848.

Kurfürstliche Regierung daselbst.

R o m m e l.

vt Groß.

3. Da es die Absicht ist, künftig die Remontirung unserer Kavallerie nicht mehr theilweise, sondern vollständig im Inlaute zu bewirken, so werden sämmtliche Pferdezüchter, insbesondere die wohl­habenden, daran erinnert, vor allem ihre Aufmerk­samkeit auf Erlangung guter Zuchrstuten zu ver­wenden; indem es zur Erzielung eines guten Pro­dukts bei der Paarung nicht allein auf einen tüch­tigen Beschäler, sondern auch eben so sehr auf eint tüchtige Mutterstute ankommt.

Damit nun aber die weniger bemittelten Pferde­züchter eine Gelegenheit haben, sich solche Stuten auf eine billige Weise beschaffen zu können, ist die unterzeichnete Behörde gern bereit, von den jeden Herbst von der Kavallerie ausrangirt werdenden Pferden, welche dermalen wahrscheinlich in der Kürze zum öffentlichen Verkauf gebracht werden, diejenigen Stuten, welche ohne Erbfehler und mit Vortheil noch zur Zucht zu gebrauchen sind, aus- zusuchen, um solche auf den Wunsch derjenigen Käufer, die sie zu dem gedachten Zweck wirklich verwenden wollen, denselben nicht allein zu be­zeichnen, sondern auch erbmig, ihnen mit Rath und That zur Seite zu stehen.

Cassel am 11. September 1848.

Kurfürstliche Landgestüt - Direktion.

Kraft Auftrags: v. Eschstruth, Oberstlieutenant-

4. Zur Vererbpachtung deS kleinen DomainengutS Gehringshauk, zwischen Fulda und Neuhof, ist vierter und letzter Termin auf

Freitag den 29. d- M-,

Vormittags 10 Uhr, in das Lokal der unterzeichneten Behörde bestimmt worden, wozu mit Hinweisung auf die Bekannt­machung der früheren Termine Erbpachtbewerber hierdurch eingeladen werden.

Cassel am 19- September 1848.

Kurfürstliche Obersinanzkammer- Schmer selb.