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der Landgrafschaft Hessen-Homburg, überzuziehen, was in Gemaßheit bestehender Vorschrift hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 15. September 1848.
Kurfürstliches Kreisamt. Rauh.
Verehelichte, Geborne und Gestorbene in hiesiger Scadr.
Geborne.
In der evangel. Gemeinde der Marienkirche.
Den 29- August. Charlotte Marie Elisabeth, des Bürgers und Goldarbeiters Johann Heinrich Senner, T-
Den 3- September. Marie Helene Bercha, des Bürgers und Goldarbeiters Thomas Baader, 2.
Den 3. September. Heinrich Wilhelm Anton,Friedrich , unehel. S.
Den 6. September. Friedrich Karl Otto, unehel. S.
In der evangel. Gemeinde der Johanneskirche.
Den 26. August. Wilhelm Heinrich, des Temporal- schutzverwandren und TeppichwebersKilian Schnee- berger, S.
Gestorbene.
In der evangel. Gemeinde der Marienkirche.
Den 14. September. Frau Eleonore, des verlebten Beisitzers und Kutschers Jakob Schlee nachgel. Wittwe, geb. Dreher, alt 50 I 8 M- 19 T-
Den 15- September. Johannes, unehel- S-, aus Schwarzensels, alt 6 M- ü T.
In der evangel. Gemeinde der Iohanncskirche.
Den 13. September. Frau Karoline Philippine, des Bürgers zu Bruchsal, Temporälschutzverwandren und Goldarbeiters dahier Johann Nikolaus Buhle, Ehefrau geb. Zimmer, alt 26 I. 5 M. 24 T. Den 15. September- Frau Katharine, des Bürgers und Handelsmanns Johann Konrad Eckhard, Ehefrau, geb. Weil, alt 32 I. 2 M. 17 T.
Berichtigung: Im vorigen Wochenblatt lese man bei den Gebornen in der evangel. Gemeinde der Johanneskirche: Georg Friedrich Beck statt Bock.
Gemeinnützige Nachrichten.
Ueber einige, vorzüglich in jetziger Zeit empfthlungswerthe Felo-, namentlich Hackfrüchte.
(Fortsetzung aus Nr. 35 d. Bl.)
I.
Die Mohrrübe (auch wohl Möhre, Gelberübe, gelbe Wurzel genannt — Daucus
Carola Lin. *)
Anweisung zum Pflanzenbau der Mohrrübe.
Das Haupterforderniß bei dem Anbau der Mohren (Mohrrüben) ist ein tiefgründiger, lockerer Boden, der übrigens weder besonders gut, noch fett zu sein braucht; auch vertragt die Möhre nicht wohl eine frische Düngung; gewöhnlich pflanzt man dieselbe im 2. oder 3- Jahre nach derselben-
Der Acker wird im vorhergehenden Herbste tief gepflügt, dann im Frühjahre bei trockn er Witterung, tüchtig anfgeeM und zwischen Anfang deS Monats März und Ende Mai nochmals gepflügt; ist der Boden sehr naß oder bindend, so müssen die gröbsten Schollen wahrend dem Pflügen zerschlagen, und wenn die Furchen sich sehr ungleich hinlegen, mit dem Karst geebnet werden, auch muß man das sich etwa vorsindende Unkraut entfernen; alsdann wich der Samen, dessen man 4 — 5 Pfd. pr. Morgen bedarf, darauf gcsaet, untergeschleift, und wenn der Acker abgetrocknet, mit der Walze überfahren.
Sollten sich ungeachtet, daß auf besagte Weist verfahren wurde, oder wegen Mangels an Arbeitöleuten dennoch viele Schollen und sehr tiefe -Furchen vorfinden, so muß man den Acker vor dem Besäen leicht eggen.
Behandlung vor der Vegetationsperiode. — Sobald die jungen Pflanzen gefiederte Blatt- chen zeigen, werden sie vermittelst Krützelcher^') vom Unkraut gereinigt und in 3 — 4 Zoll weiter Entfernung vereinzelt- Nach ungefähr 14 Tagen bis 3 Wochen werden sie wieder gejätet und 4 bis 6 Zoll voneinander gestellt; nach Verlauf von 3 — 4 Wochen wird diese Arbeit nochmals wiederholt, und die Entfernung der Rüben auf 6 — 8 Zoll vonei-
*) Es gibt mehrere Sorten i Helle und dunkelgoldfarbige daher weiße und gelbe Mohrrübe; von beiden ist die unter dem Namen Altringha m-M o h r r ü b e ihrtt Große (12 — 18" lang, 1 — 2 Pfd. schwer) und Ergiebigkeit wegen die vorzüglichste.
d. R.
*■*) Siehe unter „Instrumente" auf folgender Seite.