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den Justizbeamten Wilhelm Schuppius in Bergen zum Obergerichtsrathe im Civilsenate des Obergerichts in Cassel zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Pfarrer Wilhelm Cöfter zu Obervorschütz von der ihm bisher übertragenen Vikariatpfarrel Maden auf sein deshalbiges Nachsuchen zu entbinden;
den beauftragten Lehrer an der Realschule mit Progymnasium zu Eschwege, Karl Eichenberg, zum Lehrer an der genannten Schule zu bestellen, und
den Kassirer der Generalbrandkasse, Georg Jäger zu Cassel, wegen vorgerückten Alters und auf sein deshalbiges Nachsuchen in den Ruhestand zu ver- setzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Obersten d'Orville, Kommandeur des dritten Infanterieregiments, zum provisorischen Vorstand des KriegSministeriums zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Pedellen Georg Schäfer beim Oberappella- tionsgericht in den Ruhestand zu versetzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Oberstlieutenant Weiß von der. Armee zum interimistischen Kommandeur des dritten Infanterieregiments zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Die dem Staate zugehörigen Grundstücke und Gebaulichkeiten auf der Paschenburg, im Kreise Schaumburg, bestehend in einem Neubau mit Tanzsaal, Haus, Stallung, Garten, Boöquets, Blumen- und Gemüsegarten und anderen Anlagen, sollen mit der Berechtigung zur Wirthschafts- führung auf drei, sechs oder neun Jahre vom 17. Mai 1849 an verpachtet und zu dem Zwecke an den Meistbietenden öffentlich ausgeboten werden, wozu Termin auf ~
d e n 25. «September d. I., Vormittags 9 Uhr,
in das Rentereilokal zu Oldendorf angesetzt worden ist.
Dieses Befitzthum gewahrt eine höchst reizende und weite Aussicht über daS freundliche, reich bebaute und bevölkerte Weserthal mit den Städten Hammeln, Oldendorf, Rinteln rc. und eignet sich vorzüglich zum Betriebe einer Gastwirthschaft.
Pachtkompetencen haben sich zur bestimmten Zeit in dem Rentereilokale zu Oldendorf einzufin-
2.
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den, über die Fähigkeit zum Betriebe einer solchen Gastwirthschaft und über ihre VermögenSver- Haltnisse genügende Legitimation, ohne welche Niemand zum Mitbieten zugelassen wird, vorzule- gen und sodann nach Vernehmung der Pachtbedingungen, die auch schon vor dem Termine bei der Renterei Oldendorf eingesehen werden können, ihre Gebote zu Protokoll zu geben.
Cassel am 24. August 1848.
Kurfürstliche Oberfinanzkammer. Schmerfeld.
3um öffentlichen Verkaufe der hiesiger Leih- bank am 31- März L I., beziehungsweise am 30. d. M. verfallenen Pfänder ist Termin auf
den 30. Oktober d. J.
und die folgenden Tage anberaumt, und es müssen in dieser Verganrung alle Pfänder alsbald baar bezahlt werden. Sämmtliche vom L September 1847 an bis Ende Februar 1848 versetzten , und die bis den 1., beziehungsweise den 30. September d. J. verlängerten Pfänder müssen (wie solches die Leihzettel ohnehin ausweisen), wenn sie nicht mit zur Vergantung gezogen werden sollen, längstens bis zum Schlüsse des MonatSSep- tember d. I., weil alsdann die Bücher geschlossen werden, entweder ausgelöset oder umgeschrieben sein. Bei Pfändern, welche wollene oder sonst leicht verwesliche Gegenstände enthalten, findet jedoch nach der Lombardsordnung keine Umschrei- bung'^Statt. Zur Beförderung des Geschäfts wird die Schreibstube während der Umschreibzeit auch Mittwoch und Samstag Nachmittags geöffnet.
Hanau am 1. September 1848-
Kurhessische Leihbankdirektion. Gößman n. vt. Hauchar.
Nachdem die Generalvermessung undKartirung der Gemarkung Rüdigheim, KrelseS Hanau, verfügt worden ist und bie betreffenden Arbeiten unter Leitung des Landmesserinspektors B u ß zu Hanau ausgeführt werden sollen, so wird solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht, damit die Be- rheiligten ihr Interesse zu wahren im Stande sind.
Cassel am 8. September 1848.
Kurfürstliches Obersteuerkollegium. Sch l ereth.
Vt. Schwarz.
Durch die Pensionirung deS bisherigen Landgerichtswundarztes W i e ch m a n n ist diese Stelle nunmehr erledigt- Bewerber um dieselbe haben ihre Gesuche unter Beifügung der Befähigungszeugnisse binnen 3 Wochen der unterzeichneten Behörde einzureichen.
Hanau am 5. September 1848.
Kurfürstliche Regierung daselbst.
R o m m e l.
vt. Groß.