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1848

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Hanan, Donnerstag den LL September 1848»

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Obersten K r ö s ch e l l, ad int. zweiter Kom­mandant zu Hanau, zum interimistischen Komman­danten von Hanau,

den Hauptmann von Schmid von der Artille- riebrigade zum Provinzkommandanten der Landgen- darmerie der Provinz Oberhessen,

den charakterisirten Hauptmann Kirchmeyer vom Jnvalidenhause zum wirklichen Hauptmann zu ernennen,

den pensionirten Premierlieutenant B i ck im Jn­validenhause aufzunehmen, und

den Bataillonsarzt Blum vom Schützenbataillon zum Jnvalidenhause zu versehen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Nachdem in Gemäßheit des §. 7 der Verordnung vom 13- September 1827 und mit Genehmigung Kurfürstlichen Ministeriums des Innern eine in Folge der Statt gehabten Preisveränderungen der Arzneimittel veränderte Arznei-(Apotheker-) Taxe erlassen worden ist, so wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, damit Alle, die es angeht, derselben vom 1. September 1848 an in allen Stücken nachkommen.

Cassel am 25. August 1848.

Kurfürstlich Hess. Obermedizinalkollegium. H e r a e u s.

vt. Schwarzenberg-

2. Die dem Staate zugehörigen Grundstücke und Gebaulichkeiten auf der Paschenburg, im Kreise Schaumburg, bestehend in einem Neubau mit Tanzsaal, Haus, Stallung, Garten, Bosquets,

Blumen- und Gemüsegarten und anderen Anla­gen, sollen mit der Berechtigung zur Wirthschafts­führung auf drei, sechs oder neun Jahre vom 17. Mai 1849 an verpachtet und zu dem Zwecke an den Meistbietenden öffentlich ausgeboten werden, wozu Termin auf

den 25. September d. I.,

Vormittags. 9 Uhr,

in das Rentereilokal zu Oldendorf angesetzt wor­den ist.

Dieses Besitzthum gewährt eine höchst reizende und weite Aussicht über das freundliche, reich be­baute und bevölkerte Weserthal mit den Städten Hammeln, Oldendorf, Rinteln rc. und eignet sich vorzüglich zum Betriebe einer Gastwirthschaft.

Pachtkompetenten haben sich zur bestimmten Zeit in dem Rentereilokale zu Oldendorf einzufin- den, über die Fähigkeit zum Betriebe einer sol­chen Gastwirthschaft und über ihre Vermögensver- bältnisse 'genügende Legitimation, ohne welche Niemand zum Mitbieten zugelassen wird, vorzule- gen und sodann nach Vernehmung der Pachtbe­dingungen , die auch schon vor dem Termine bei der Renterei Oldendorf eingesehen werden können, ihre Gebote zu Protokoll zu geben.

Cassel am 24. August 1848.

Kurfürstliche Oberfinanzkammer. Schmerfeld.

3- Zum öffentlichen Verkäufe der hiesiger Leih- bank am 31- März L I., beziehungsweise am 30. d. M. verfallenen Pfänder ist Termin auf den 30. Oktober d. J.

und die folgenden Tage anberaumt, und eS müs­sen in dieser Vergantung alle Pfänder alsbald baar bezahlt werden. Sämmtliche vom 1. Sep­tember 1847 an bis Ende Februar 1848 versetz­ten , und die bis den 1., beziehungsweise den