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1848.

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Hau an, Donnerstag den 3L August fS4S*

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

Geeignete inländische Bewerber um das Apo- theken-Privilegium zu Volkmarsen werden aufge- fordert, ihre deshalbigen Gesuche nebst den betref­fenden Zeugnissen innerhalb 6 Wochen bei der un­terzeichneten Stelle einzureichen.

Cassel am 5. August 1848.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen.

G i e s l e r-

vt. Wagner.

Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Finanzbehörden.

1. Der Spenglergeselle Heinrich Huhn dahier hat Behufs seiner Auswanderung nach Nordame­rika um Entlassung aus dem diesseitigen Unter- thanenverbande dahier nachgesucht, welches beste­hender Vorschrift gemäß zur öffentlichen Kennt­niß gebracht wird.

Gelnhausen am 4- August 1848.

Kurfürstliches Kreisamt.

Für den Landrath: der Kreissekretar Huck.

2- Damit bei Anträgen auf Ablösung von Jagd- gerechtsamen, welche in Folge desJagdgesetzeö vom 1- v. M. von Gemeinden oderPrivatgrundbesitzern mit oder ohne alsbaldige Hinterlegung deS bezüg­lichen AblösungskapicalS gestellt werden, auf die Dritten, außer dem Staate zustehenden Jagdbe­rechtigungen geeignete Rücksicht genommen werden kann, werden alle dergleichen Berechtigte, bzw. Mit­berechtigte hiermit aufgefordert, von den ihnen in dem betreffenden Distrikte einer gewissen Gemar­kung zustehenden Jagdgerechtsame, unter genaue.

Bezeichnung der Letzter», sowie unter Angabe des Distriktes und der Größe desselben, der Forstin­spektion des Bezirkes baldigst Anzeige zu machen. Cassel am 14. August 1848.

Kurfürstliche StaatS-Jagd-Verwaltung. Bechtel.

vt. Grosse.

3. Loser Löb Kahn aus Hanau beabsichtigt nach Nordamerika auszuwandern, was in Gemäßheit bestehender Vorschrift hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau am 16- August 1848.

Kurfürstliches Kreisamt.

Rau h.

4. Vorbehaltlich höherer Genehmigung sollen die dem vereinigten evangelischen Waisenhause dahier zugehörigen, in circa 24 Morgen bestehenden und in dem besten 'Zustande befindlichen Ländereien, wozu ein innerhalb drs Stadtgrabens gelegener, iyit den besten Obstsorten bepflanzter, beinahe 11 Morgen haltender Garten gehört, auf 9 Jahre verpachtet werden.

Pachtlustige werden daher eingeladen, Freitag den 6- Oktober, Nachmittags 3 Uhr, in dem Geschäftslokal des Waisenhauses zu erschei­nen und das Weitere zu vernehmen- Hanau am 21. August 1848.

Kurfürstliches Waisenhausvorsteheramt. Specht.

vt. Limberk.

5. Montag den 4. September, Morgens 9 Uhr, soll aus den Wolfganger Forstdistrikten Lehr-, Kopf- und Krummentannenschlag folgendes Ge­hölze in dem Gemeindewirthshause zu Niederro- denbach öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden, als: