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Wei nberg e:

10) Nr. 549- 6z R. in den Rauschen, neben G. Hofacker; 11) 15 R- in der untern Rausche, erkannt, und zu dessen Vollziehung erster Termin aus i _

den 3- Oktober d. I., Vormittags 9 Uhr,

in das Amtslokal, nöthigenfalls zweiter Termin aber auf

d en 31. Oktober d. I.,

Vormittags 9 Uhr, eben dahin, und dritter Termin auf den 29. November d. J.,

Nachmittags 1 Uhr,

nach Noth anberaumt worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Zugleich werden alle etwaige sonstige Pfandgläu- biger aufgefordert, ihre Pfandrechte an den zu verkaufenden Grundstücken im ersten VerkaufS- termin, bei dem Rechtsnachtheile der Ausschlies- suna, geltend zu machen und zu begründen.

Meerholz am 8. August 1848.

Kurfürstliches Grass Jsenb. Justizamt.

F r e s e n i u S.

vt. Menger.

24- Neuenhaßlau- In Sachen der Wittwe des Zadock Lorsch, Recha, geb. Fuld, zu Gelnhausen, Klägerin, gegen den Heinrich Wilhelm Kloster­mann zu Neuenhaßlau, Verklagten, wegen For­derung, sollen wegen nicht bezahltenKaufschillingS die dem Ernst Karl Stichel von Neuenhaßlau, jetzt auf der Wackermühle bei Altenhaßlau wohn­haft, adjudizirten, in Neuenhaßlau und dasiger Gemarkung gelegenen Jmmbilien:

1) Nr. 71. 12 R. ein Wohnhaus, neben Noa Oppenheim in Neuenhaßlau und dieHalfte von nachfolgenden Grund- st ü cken:

I. Ackerfeld in Neuenhaßlau er Gemarkung:

2) Nr. 1733. 20 R. im Neuenkrötenteich, neben Georg Lottig; 3) Nr. 1883. 1 V- in der Höhen, neben Johannes Scharf; 4) Nr. 1940. und 1941. 25 R. vor dem Kreuzgarten, neben Jost Hahns Wittwe; 5) Nr. 1959- 7^ R. daselbst, neb. Georg Reuter- .

Il Grabgarten daselbst:

6 ) Nr. 214. 1 N. auf dem Priel, neben Georg Lottig; 7) Nr. 1037. 3 R. im Grubengarten, ne­ben Heinrich Ruter,

auf Gefahr und Kosten des Käufers anderweit versteigert werden, und ist hierzu erster Termin auf

den 3. Oktober d. I., nöthigenfalls zweiter Termin auf

bin 31. Oktober d. J. und dritter Termin auf

den 28. November d. J.,

jedesmal Vormittags 9 Uhr, in das AmtSlokal anberaumt worden.

Es wird dies hierdurch zur öffentlichen Kennt­niß gebräche, mit der Aufforderung an alle etwai­ge sonstige Pfandgläubiger, ihre Pfandrechte an den Verkaufsobjetlen, bei dem Nechrönachtheile der Ausschließung, im ersten Termin geltend zu ma­chen und zu begründen.

Meerholz am 8. August 1848.

Kurfürstliches Gräflich Jsenburg. Justizamt.

F r e s e n i u S.

vt. Menger.

25. Neuenschmidten. Auf die in Sachen deS MoseS Rothschild in Oberseemen, Klägers, jetzt Bürgermeister Lohrei und Wirth Heinrich Eurich in Neuenschmidten, gegen Jakob Brill guu- in Neuenschmidten, Verklagten, pto. dek, auf Antrag des Klägers im Wege der HülfSvollstreckung ver­kauften, in Neuenschmidten gelegenen Immobilien, nämlich:

1) 3 V- 26 R. Acker auf dem Neuenmöhler- feld, an Heinrich Scheibert dahier; 2) 1 V- 20 R. do- daselbst, an Daniel Scheibert; 3) 1 V- 11R- do^ daselbst, an Bürgermeister Jmhof; 4) 1 B. 25 N- do. daselbst, an Leonhard Lohrei; 5) 1 V- 20 R. do. am Kreuzweg, an Heinrich Scheibert; 6) 2 M. GraSgarten, an der Hofraithe und am Wasser gelegen; 7) 2 V. 12 R- Acker am Neu- enmöhlerfeld, an Bürgermeister Jmhof; 8) 26 R. Wiese in der Rohrwiese, an Konrad Knobelauch; 9) 2 V. 6 R. Wiese auf den Beerwiesen, an Ja­kob Brill sen.; 10) 20 R- Wiese daselbst, an Jo­hannes Holzapfels Wittwe; 11) 12 R- do- da­selbst, an Heinrich Scheibert, haften, soviel auö den Amtshypothekenbücher Hat entnommen werden können, folgende Pfand­rechte :

1) eine von Heinrich Brill und dessen Ehefrau, Barbare Elisabeth, geb. Thomas, von Neuenschmid­ten dem Oberpfarrer Mülot in Wächtersbach am 25. Januar 1817 über 100 fl. konstituirte Hypothek;

2) eine von demselben dem Valentin Gerhard in Gelnhausen am 9- Januar 1821 über 528 fl. errichtete Hypothek-

Da nun diele Pfandrechte in dem VerkaufS- verfahren nicht angemeldet worden sind, die Gläu­biger gestorben und deren CJben dahier unbekannt sind, so ergeht an die betreffenden Gläubiger hier­mit die öffentliche Aufforderung, ihre etwaige An­sprüche an das zu deponirende Kaufgeld so ge­wiß binnen 4 Wochen dahier geltend zu machen, als widrigenfalls bei der demnachstigen Verthei- lung desselben auf diese Gläubiger keine Rücksicht genommen werden wird.

Wächtersbach am 7. August 1848- Kurfürstliches Gräfl. Jsenb. Justizamt.

Wolfram- vt. Kühles.

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