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Wochenblatt
Hanan, Donnerstag den LV Anguft A8L8.
Während Regierung und Stände des Landes die Aufgabe zu lösen suchen, die Bewegungen der Zeit hinüberzuführen in eine ruhige und besonnene Entwickelung freier, dem Vaterlande Heilbringender, Staats- und Regierungsformen, während sie mit allen Kräften danach streben, die Wünsche und Bedürfnisse des Landes und der einzelnen Klassen der Bevölkerung zu ergründen uNd, wo es nur möglich, -zu befriedigen, finden sie in manchen Gemeinden und Distrikten des Landes unerwartete Hindernisse in dem Fortbestande einer Auflehnung gegen die Erfüllung der Steuerpflicht und gegen diejenigen Gesetze, welche die Erhaltung der Finanzquellen des Staates, insbesondere der Waldungen sichern sollen.
Auch dem Befangensten ist die Zeit vergönnt gewesen, um sich darüber aufzuklären, daß die bürgerliche und politische Freiheit nur durch Achtung vor dem Gesetze und strenge Erfüllung aller gesetzlichen Obliegenheiten bestehen und befestigt werden kann. Keinerlei Entschuldigung steht daher fernerhin allen denen zur Seite, welche in den politischen Bewegungen der Zeit einen Vorwand suchen, der Zahlung ihrer Steuern und sonstigen Schuldigkeiten an den Staat sich zu entschlagen oder durch Angriffe auf die Waldungen die Sicherheit des Eigenthums und des Staatsvermögens zu verletzen.
An solche ergeht daher hierdurch nochmals eine ernste Mahnung zur Rückkehr in die Schranken gesetzlichen Verhaltens, — in dem Vertrauen, daß der Einfluß der ordnungsliebenden Mitbürger und die Einwirkung der Gemeindebehörden dieser Mahnung Gehorsam verschaffen, und auf dem Wege der Verständigung und Ueberzeugung die sonst eintretenden strengen Maßnahmen abwenden werden.
Mögen die Gemeinden insbesondere erwägen, daß die Waldungen, in wessen Händen sie sich auch befinden, ein werthvolles Nationalgut sind, dessen Wohlthaten unmittelbar oder mit? telbar allen Klassen der Bevölkerung zufließen, daß deren schonende Erhaltung als heilige Pflicht Allen obliegt, und daß frevelhafte Plünderungen und Verwüstungen der Forste, an den Urhebern und ihren Nachkommen durch Verminderung undVertheuerung der Beholzigung hart und unabwendbar sich bestrafen.
Vor allem aber möge es erkannt werden, daß der unregelmäßige Eingang der Staats- Einnahmen nicht blos die beabsichtigten und angebahnten Reformen und Erleichterungen erschwert und verspätet, sondern auch in seinen Folgen eine Vermehrung der Staatslasten und der Steuern herbeiführen muß.