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dem wir zugleich zu recht zahlreicher Theilnahme auf.
Agenten an allen Amtsorten des Landes sollen sofort bestellt und öffentlich bekannt gemacht werden.
Cassel am 15. Juni 1848.
Die Direktion der Kurhess. Leih- und
Kommerz-Bank.
Bärthel, Becker, Duysing, Hauptmann. Hofrath. Geheimer Finanzrath, von Meyer, Geheimer LegatwnSrath.
2. Der Militairpflichtige Philipp Quehl aus Hat- terobe, welcher bei der legten Rekrurirung durch seinen Vater beim Looseu vertreten worden war und durch diesen die LooSnummer 15 gezogen hat, ist zufolge einer Benachrichtigung Kurfürstlichen Kriegsministeriums vom 9. d. M- weder in dem diesjährigen Musterungstermin erschienen, noch hat sich derselbe späterhin sistirt.
Der genannte Militairpflichtige wird hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der in dem §. tu des Rekrutirungsgesetzes vom 25- Oktober 1834 bestimmten Strafen und Nachtheile binnen 3, bezüglich 6 Monaten seiner Militairpflicht ein Genüge zu leisten.
Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, diesen Ungehorsamen im Betretungsfalle verhaften und anher abliefern zu lassen.
Ziegenhain am 21. Juni 1848.
Das Kurfürstliche Kreisamt. Renne r.
3. Friedrich Wilhelm Hensel aus Nauheim beabsichtigt nach Ortenberg, im Großherzogthum Hessen, überzuziehen, was in GemäßHeic bestehender Vorschrift hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 3. Juli 1848.
Kurfürstliches Kreisamt. Rauh, k. A.
4. Nachgenannte, im diesjährigen Muster» ngÄer- mine zurückaebliebene und auch bis jetzt noch nicht erschienene Militairpflichtige, als:
1) Sebastian Heipel aus Fulda,
2) Karl Wilhelm Justin aus Maberzell, und
3) Franz Möller aus Eichenried, werden hierdurch aufgefordert, sich annoch binnen 6 Monaten zur Erfüllung ihrer Militairpflicht da- hier zu sistiren oder die im §. 111 des Rekruti- fungsgesetzes vom 25. Oktober 1834 gedachten Strafen zu gewärtigen.
Zugleich werden die Polizeibehörden ersucht, die Genannten im Betretungsfalle verhaften und hierher abliefern zu lassen.
Fulda am 26- Juni 1848.
Kurfürstliches Kreisamt. Braun.
5. V e r z e l ch n i ß
der im 2, Quartal d. I. bei dem vereinigten evangelischen Waisenhause dahier eingegangenen
Liebesgaben.
1848.
April. A. An Geld: fl. kr.
20. Bon einem Freunde der Waisen aus der Altstadt........— 30 Mai.
10. Von Herrn M. dahier.....1 —
12. Von einem Freunde der Waisen. - 5 —
18- Von einer Freundin der Waisen aus
Mittelbuchen mit der Bitte, die beiden Lieder: „Wer nur den lieben Gott läßt walten rc." u.: „Verborgener Gott, dem nichts verborgen rc." singen zu lassen.........1 —
26. In einem Papierchen mit der Inschrift : „In daS hiesige Waisenhaus sende ich 35 kr. für die Waisenkinder, mit der Bitte, die zwei Lieder singen zu lassen: „„Ich habe viel gelitten icac. und: „„WaS Gott thut, das ist wohlgethan rc. rc-"" — 35 Juni.
12. Lou Hrn. Goy aus Roßdorf, mit der Bitte, das Lied: „Wer nur den lieben Gort läßt walten rc." zu sin
gen ...........1 —
17. Von einem Freunde der Waisen mit der Bitte, die Lieder 578 und 579 zu singen.........1 —
18. Von Marie Stein aus Wächters bach — 21
Juli.
2 Von einer ungen- Freundin der Waisen aus Hochstadt, für die Waisen zu Kaffee und Brödchen, mit der Bitte, das Lied: „Wer nur den lieben Gott läßt walten rc rc." zu singen . ..........2 42
I. In der Büchse im Hausarn desWaisenhauses:
8. Bloß gelegen ........- 19
II. Im Opferstock daselbst:
1) In einem Papierchen mit der Inschrift : „Mit dem Wunsch das Lred: „Was Gott thut, das ist wohlgethan rc- rc." zu singen ...-.— 35