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Polizeiliche Nachrichten.

Nr. T6 Hanau am 29. Juni. 1848*

Bekanntmachungen.

617. Hanau. Nachdem zur Vornahme der im §. 8. der Verordnung vom 31. Dezember 1828 vorgeschriebenen allgemeinen öffentlichen Schutz­pocken - Impfung für das gegenwärtige Jahr, im Einverständnisse mit Kurfürst!. Stadtphysikate da« hier, der 24- und 30. d. M., sowie zur Revision der an diesen Tagen geimpften Kinder, und zur . Nachweisung der bereits geschehenenen Impfung oder der verhinderten Sistirung der Kinder der 8. und 15. Juli d. I., und zwar an jedem der erwähnten Tage die Nachmittagsstunde von 3 bis 4 Uhr bestimmt worden, so wird dieses den Eltern oder Angehörigen der in dem Jahr 1847 und früher dahier oder auswärts geborenen, hierselbst noch nicht zur Revision gestellten hiesigen Kinder mit dem Bemerken hiermit bekannt gemacht, daß sie dieselben in den genannten Terminen auf das Neustädter Rathhaus dahier entweder zur Impfung und nach 8 Tagen zur Revision zur Stelle zu bringen, oder die etwa bereits und mit Erfolg ge­schehene Impfung durch glaubwürdige Zeugnisse nachzuweisen, auch von dem früher erfolgten Ab­leben solcher Kinder Anzeige zu machen, und wenn Krankheit des einen oder andern Kindes die einst­weilige Aussetzung der Impfung erfordern sollte, barübet ärzrliches Zeugniß beizubringen haben.

Zugleich wird bekannt gemacht, daß bei dieser allgemeinen Impfung auch allen denjenigen, wel­che bereits vor mehreren Jahren geimpft worden sind, Gelegenheit gegeben werden wird, sich vevac- ciniren zu lassen, was bei den noch hin und wieder vorgekommenen Erkrankungen an den Men- schenblattern als sehr rathsam hierdurch empfohlen wird.

Hanau am 19. Juni 1848.

Kurfürstliche Polizeidirektion- Specht.

vt. Kunz.

618. HaNa u. Ein angeblich am 4. März 1844 von der Königlich Sächs. Polizeibehörde zu DreS- den dem Schneidergesellen Heinrich Gottfried Meyer aus Rinteln ertheiltes Wanderbuch soll' demselben jetzt entwendet worden sein.

Es wird dies hierdurch bekannt gemacht um einen etwaigen Mißbrauch des fraglichen Wander- buchs zu verhüten.

. Hanau am 26. Juni 1848.

Kurfürstliche Polizeidirektion. Specht.

vt. Kunz.

619. Bieder. Am 11. v. M. ist in der Lohrhaup- tener Gemeindewaldung, Forstdistrikt Hermanns­kopf, in der Nähe bee Hermannsbrunnens in ei­nem zehnjährigen Kiefernbestand ein Brand aus- gebrochen, in Folge dessen ein nicht unbedeutenter Theil des erwähnten KiefernbestandeS theils ver­brannt, theils sehr beschädigt worden ist. Die bis­herigen Nachforschungen haben über die Entste­hung des Feuers einen Aufschluß nicht geliefert, weshalb die Aufforderung geschieht, hierauf Bezüg­liches dahier oder bei dem nächstgelegenen Gerichte baldigst zur Anzeige zu bringen.

Biebcr am 19. Juni 1848.

Kurfürstliches Justizamt.

Wachömut h.

vt. Graff.

Vergehen und Verbrechen.

Angeblich entwendete Gegenstände:

620. Casfel. Aus einer Stube eine goldne Cylin­deruhr mit weißem Zifferblatt, römischen Ziffern und goldnen Zeigern, welche sich nicht ganz in der Mitte des Zifferblatts befinden. An der Uhr ist eine kurze goldne, mit Schieber und Haken versehene Gliederkette;

aus einer Kommode ein Ring, G. B. gezeichnet, ein Haarring, mit einem, die Buchstaben G. B. tragenden Goldplattchen versehen; ein geschliffener goldnerRing mitPlättchen; ein Kugelring, faeon- nirt; vier Reihen Granaten mit einem gewölbten goldnen Schlößchen; eine vergoldete Gürtelschnalle;

aus einer Badeanstalt eine silberne eingehäusige, mit deutschen Ziffern versehene, ziemlich große Uhr von altem Faeon mit gelben Zeigern. Auf dem Zifferblatt ist die Uhr an der Ziffer 11 beschädigt, auch befindet sich an der Uhr eine gelbe Metall- kette.

Spuren, welche zur Ermittelung der Diebe und der gestohlenen Gegenstände vor deren Ankauf gewarnt wird führen, sind dahier oder bei der nächsten Gerichts- oder Polizei­behörde anzuzeigen.

Hanau am 27. Juni 1848.

Aus Kurfürstlicher Polizeidirektion.

621. Bocke nheim. Am 14. d. M. ist aus einem hiesigen Privachause eine eingehäusige silberne Ta­schenuhr, mit gewöhnlichem weißem Zifferblatte, mit arabischen Zahlen, zwei goldnen Zeigern und an der Kante eine Talle, von einem Falle herrüh- rührend, entwendet worden.