Einzelbild herunterladen
 

MZ6.

m^UVVUH*

1848.

mwuiHm

für

Wochenblatt

d t c Provinz Hanau.

Hanau, Donneestag den TT Juni L848.

Gesetzg ebung.

Die Nummer XVI des Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:

Gesetz

vom 17. Juni 1848, die Mitglieder des Oberappellationsge­richtes betreffen d.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Obergerichtsanwalt Ludwig Wolf in Fulda zum Justizbeamten in Schenklengsfeld zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

die erledigte Stelle des Amtsphysikus für das Amt Naumburg dem Physikatsverweser Dr. Eugen Höf­ling in Friedewald zu übertragen, und

die beauftragten Lehrer an der Realschule mit Progymnasium zu Eschwege, Wilhelm M ö st a und J": ^3"^ Ritz, zu Lehrern an der genannten Schule zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadlgst geruhet:

den Sekondlieutenant Sch larba um, von derAr- Mene-Brigade, den allerunterthänigst nachgesuchten Abschied zu bewilligen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

^ Durch die Versetzung des bisherigen Pfarrers zu Bockenheim ist die dasige Pfarrstelle erledigt wor­

den, welches mit dem Anfügen, daßBewerbungS- gesuche um diese Stelle binnen 4 Wochen dahier einzureichen sind, hierdurch zur öffentlichen Kennt­niß gebracht wird.

Hanau am 7. Juni 1848-

Kurfürstliches evangel. Konsistorium daselbst. Romme l.

vt. Spangenberg.

2. Durch die Versetzung des bisherigen Pfarrers zu Elm, im Kreise Schlüchtern, ist die dasige Pfarr­stelle erledigt worden, welches mit dem Anfügen, daß Bewerbungsgesuche um diese Stelle binnen 3 Wochen dahier einzureichen sind, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau am 7. Juni 1848.

Kurfürstliches evangel. Konsistorium daselbst. R o m m e l.

vt. Spangenberg.

3. Bewerber um die erledigte Physikatsstelle zu Schwarzenfels haben ihre Gesuche nebst den erfor­derlichen QualisikationS-Zeugnissen binnen 3 Wo­chen bei der unterzeichneten Behörde einzureichen. Hanau am 6. Juni 1848-

Kurfürstliche Regierung daselbst.

Rom m e l.

vt. Cassian.

4. In Gemäßheit deö §. 27 der Depositenordnung vom 29. September 1823 werden hierdurch Die­jenigen , welche dem vorhinnigen Justizbeamten Zinck in Gelnhausen in seiner Eigenschaft als er­ster Depositar deö Justizamtes baselbst Gelder oder geldwerthe Sachen zur Aufbewahrung überge­ben und den ordnungsmäßigen HinterlegungSschein oder im Falle bereits verfügter Herausgabe die hinterlegten Gegenstände noch nicht erhalten haben sollten, aufgefordert, ihre deshalbigen Ansprüche