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1848.
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für
Wochenblatt
d t c Provinz Hanau.
Hanau, Donneestag den TT Juni L848.
Gesetzg ebung.
Die Nummer XVI des Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:
Gesetz
vom 17. Juni 1848, die Mitglieder des Oberappellationsgerichtes betreffen d.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Obergerichtsanwalt Ludwig Wolf in Fulda zum Justizbeamten in Schenklengsfeld zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
die erledigte Stelle des Amtsphysikus für das Amt Naumburg dem Physikatsverweser Dr. Eugen Höfling in Friedewald zu übertragen, und
die beauftragten Lehrer an der Realschule mit Progymnasium zu Eschwege, Wilhelm M ö st a und J": ^3"^ Ritz, zu Lehrern an der genannten Schule zu bestellen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadlgst geruhet:
den Sekondlieutenant Sch larba um, von derAr- Mene-Brigade, den allerunterthänigst nachgesuchten Abschied zu bewilligen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
^ Durch die Versetzung des bisherigen Pfarrers zu Bockenheim ist die dasige Pfarrstelle erledigt wor
den, welches mit dem Anfügen, daßBewerbungS- gesuche um diese Stelle binnen 4 Wochen dahier einzureichen sind, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 7. Juni 1848-
Kurfürstliches evangel. Konsistorium daselbst. Romme l.
vt. Spangenberg.
2. Durch die Versetzung des bisherigen Pfarrers zu Elm, im Kreise Schlüchtern, ist die dasige Pfarrstelle erledigt worden, welches mit dem Anfügen, daß Bewerbungsgesuche um diese Stelle binnen 3 Wochen dahier einzureichen sind, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 7. Juni 1848.
Kurfürstliches evangel. Konsistorium daselbst. R o m m e l.
vt. Spangenberg.
3. Bewerber um die erledigte Physikatsstelle zu Schwarzenfels haben ihre Gesuche nebst den erforderlichen QualisikationS-Zeugnissen binnen 3 Wochen bei der unterzeichneten Behörde einzureichen. Hanau am 6. Juni 1848-
Kurfürstliche Regierung daselbst.
Rom m e l.
vt. Cassian.
4. In Gemäßheit deö §. 27 der Depositenordnung vom 29. September 1823 werden hierdurch Diejenigen , welche dem vorhinnigen Justizbeamten Zinck in Gelnhausen in seiner Eigenschaft als erster Depositar deö Justizamtes baselbst Gelder oder geldwerthe Sachen zur Aufbewahrung übergeben und den ordnungsmäßigen HinterlegungSschein oder im Falle bereits verfügter Herausgabe die hinterlegten Gegenstände noch nicht erhalten haben sollten, aufgefordert, ihre deshalbigen Ansprüche