^24.
1848.
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für
Wochenblatt
die Provinz Hanau.
Hanau, Donnerstag den LL. Juni 1S4S»
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Major von Kaltenborn vom Leibgarde- Regiment zu Allerhöchst Ihrem Flügel-Adjutanten zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Aide-Hofkondjtor Württenberge» zum zweiten Hofkonditor zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller, gnädigst geruhet:
den Amtöassessor Otto Klingender in Grcben- stein zum Obergerichtöassessor ‘ im Civilsenate deS Obergerichts in Fulda zu ernennen; auch
dem Untergerichtöanwalte Ferdinand Carl zu Schwarzenfels die Verlegung seines Wohnsitzes nach Schlüchtern zu gestatten.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:
den von der wallonischen Gemeinde zu Hanau erwählten Pfarrer Cäsar Mal an auö Genf zu be« stetigen, und
den Geheime Kriegsrath von Starck zu Cassel von der ihm übertragenen Nebenstelle eines landesherrlichen Kommissars bei der allgemeinen Hagel- VersicherungS-Gefellschaft daselbst, seinem Ansuchen gemäß, zu entbinden.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
dem Sekondlieutenant von Z i p f vom ersten
(Leib-) Husarenregiment den allerunterthänigst nachgesuchten Abschied zu bewilligen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller« gnädigst geruhet:
dem General-Musikdirektor und Hofkapellmeister Dr. Spoh r die erbetene Erlaubniß zur Annahme u. zum Tragen des ihm von des Königs von Preußen Majestät verliehenen Ordens der Friedensklasse pour le merite zu ertheilen.
Allgememe Verfügungen der Oberbehörden.
1. Zu einem besonderen Zwecke werden von der D'ihbank dahier, jedoch nur ausnahmsweise in dem künftigen Monat Juni gegen auf den Jubaber lautende mit vier Prozent jährlich zu verzinsende Leih- bank-Obligarionen, Darlehen angenommen und es wird eine gleiche Verzinsung der Kapitalien auch denjenigen Personen, welche Leihbank-Obligatiouen bereits gekündigt und die Kapitalbetrage in den Monaten Juni und Juli d. I. zurückzuempfangen haben, ein Monat nach der Verfallzeit zugestanden, wenn ste auf die geschehene Kündigung verzichten und darüber in den nächsten vierzehn Tagen bei dem Kassirer der Anstalt die erforderliche Erklärung abgeben.
Hanau am 29. Mai 1848.
Kurfürstliche Leihbankdirektion.
Gößman n. Touffaint. Müntzenberger.