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1848.
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für
ochenblatt
die Provinz H ä n a u.
Hau an, DonnerfLag den L. Juni 1848»
Gesetzg ebung.
Die Nummer XIII des Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:
Verordnung
vom 12- Mai 1848,
die Ueberweisung der Domanialien der vorhinnigen sogenannten Noten burger Quart an die Staats-Finanzverwal- Lung betreffend.
Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm bet L, Kurfürst und souveräner Landgraf von Hessen :c. :c.
haben mit Rücksicht auf die gegenwärtige Lage und Bedürfnisse des Landes, sowie auf die wün- schenswerthe Gleichstellung der Berhaltnisse der Ein, wohner der vorhinnigen Rotenburger Quart mit denen Unserer übrigen Lande, zugleich aber auch mit Hinsicht auf die Uns gegen Unser Kurhaus obliegenden Pflichten, wonach Wir dessen begründeten Gerechtsamen nichts vergeben können, nach Anhörung Unseres Gesammt-Staatsministeriumö allergnädigst verordnet:
§. 1
Die Domanialien der vorhinnigen Rotenburger Quart nebst allen Zubehörungen, Nutzungen und Lasten werden unter dem Borbehalte von nun an Unserer Staats- Finanzverwaltung überwiesen, daß demnächst eine rechtliche Entscheidung der Fragen, worüber bisher zwischen Uns und Unseren getreuen Landslanden Verschiedenheit der Rechtsansicht obwaltete, bei den Landesgerichten eintrete und wofern die Entscheidung zu Gunsten Unseres Kurhauses aus- fallen würde, ein billiger Ersatz für die abgetretenen Domanialien Uns zu Theil wird.
§. 2.
Unsere Verordnung vom 20. Juli 1838 über die Verwaltung der gedachten Domanialien und über die Bildung einer Hof-Domainenkammer wird hiermit aufgehoben. '
Alle,, die es angehet, haben sich hiernach zu achten.
Urkundlich Unserer alleryöchsteigcnhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels gegeben zu Cassel am 12. Mai 1848.
Friedrich Wilhelm.
(St. S.)
vt. Schwedes.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Untergerichtsanwalt Albrecht Gustav Kraus in Schlüchtern zum Justizbeamten in Bockenheim, und
den Rechtspraktikanten Wilhelm Schlarbaum von Hünfeld zum Sekretargehülfen beim Obergericht dahier, Letzteren provisorisch, zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Kurfürstlichen Bundestags-Gesandten Dr. Jordan zum Geheimen LegationSrache zu ernennen. ,
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
die erledigte Pfarrei Gundhelm, in der Klasse Schwarzenfels, dem Rektor Heinrich M a h l a in HerSfeld zu übertragen, und