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Meldungsgesuche mit den erforderlichen Sitten- u. Defähigungüzeugnissen binnen 4 Wochen dahier oder bei dem Schulvvrstande obengedachten OrtS einzureichen haben.

Hanau am 30. März 1848.

Der Landrath Wachs.

2. Die Schulstelle zu Breitenborn in dem hiesigen Bezirke, Kreise GeliiHausen, ist erledigt.

Bewerber um diese Stelle, welche ihre Qualifi­kation gehörig nachweisen können, werden hierdurch aufgefordert, ihre deSfallsigen Gesuche unmittelbar an des Herrn Grafen Ferdinand Marimilian zu Jsenburg und Büdingen Erlaucht in Wächtersbach einzusenden.

Wächterebach am 9- April 1848.

Kurfürstliches Gräfl. JseNb. Unterkonsistorium.

K r ö b e r-

' , vt. Andrä.

3. Für die vereinigten isracl. Gemeinden zu Reu« Hof und Flieden soll ein ReligionSlehrer, welcher zugleich in ersterer Gemeinde den Borfängerdienst zu versehen hat und daselbst seinen Wohnsitz er­hält, mit einem firen Gebalte von 150 fl. und einer Vergütung für dasSchullokal nebst Heitzung von 25 fl. bestellt werden. Qualisizirtc Bewerber haben sich unter Borlage ihrer Fähigkeits- und Sittenzeugnisse binnen 6 Wochen bei unterzeich­neter Stelle zu melden.

Fulda am 12. April 1848.

Das Vorsteheramt der Israelitin der Provinz Fulda.

Vi-. Rosenberg- Jüdell. Eppstei».

4. Durch den Abgang des bisherigen Schullehrer- gehülfen zu Noßdorf ist dessen Stelle erledigt wor­den.

Geeignete Bewerber, katholischer Konfession, wer­den daher hierdurch aufgefordert, sich um dieselbe, unter Beifügung der vorgeschriebenen Zeugnisse, binnen 4 Wochen entweder bei der unterzeichneten Stelle oder bei dem Herrn Pfarrer Feldpausch zu Roßdorf schriftlich zu melken,

Kirchhain am 18. April 1848.

Kurfürstliches Kreisamt.

HünerSdorf.

Gerichtliche Bekanntmachungen.

1. Langenselbold. Auf den Antrag eines im* mittirten Gläubigers ist der Verkauf nachstehenden, der Wilhelmine, Elisabeth, Katharine, Johannes, Margarethe und Gustav Gasche, sämmtlich von hier, gehörigen Grundstücks, als:

23 R. hinterm Kloster, neben Peter Fuchs, erkannt, und zu dessen Vollzug erster Berkaufster- nun auf

den 29. Mai d. I.,

Morgens 10 Uhr, eventuell zweiter und dritter auf den 26. Juni und

24. Juli d- I-, jedesmal Nachmittags 3 Uhr, in daö GerichtSlokal anberaumt worden.

Etwaige weitere Pfandglaubiger haben ihre An­sprüche im ersten Verkaufötermine, bei Meidung des üusschluffes, bzw. Benachrichtigung auf eigne Kosten, anzumelden und zu begründen.

Langenselbold am 3. April 1848.

Kurfürst!. Fürstlich Jsenburg. Justizamt- Schmidt.

vt. Scherer.

2. Großauheim. In Sachen des Handels­manns Seligmann Bender in Seligenstadt, Klä­gers, gegen die Wittwe des Johannes Völp und deren Kinder, resp. Enkel auf dem Neuenwirths- Hause, Verklagte, ist wegen nicht bezahlten Kauf- geldcS nochmaliger Termin zum Zwangsverkauf der dem Oekonom Anton Firmbach aus Main- flingen adjudizirten, in der Gemarkung Großau- Heim belegenen Immobilien, alS:

1) Pmb. 72. Nr- 222. ein Wohnhaus, Scheuer und Stallung; 2) Pmb. 1137. Nr. 52. 6 M- 1 V. Acker im Oberfeld, am Neuwirthshause am Graßauheimer Walde, und 3) Pmb. 1137. Nr. 52.

4 M- 2 V- daselbst, an der Hanauer Grenze, auf

den 2. Mai d. I., Morgens 10 Uhr, in das GerichtSlokal dahier bestimmt.

Hanau am 3. April 1848.

Kurfürstliches Landgericht.

Giller-

vt. Kahler.

3. Hana u- Die auf den Namen des Johann Peter A p p e l und dessen Ehefrau, Marie Philip- pine, geb. Böhm, in Hanau eingeschriebene Be­hausung Nr. 670 in der Kirchengasse der Ner»- stadt, neben Schäfer und Vogt (Winkler) soll auf den Antrag deren Erben öffentlich jedoch freiwillig verkauft werden, und ist hierzu erster Steizerungs- termin auf

den 3. Mai d. I.,

Vormittags 11 Uhr, bestimmt, was Kaufliebhabern zur Nachricht be­kannt gemacht wird.

Hanau am 5. April 1848.

Kurfürstliches Landgericht. Eiller.

vt Kahler.

4. Bergen. Der DonatuS Storch aus Dip- perz, dessen dermaliger Aufenthaltsort dahier un­bekannt ist, wird ailliurch öffentlich geladen, sich

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