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Strafen, binnen 3 Monaten ein Genüge zu leisten.
Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, den ungehorsamen Militairpflichtigen im Betretungs- falle zu verhaften und anher abliefern zu lassen.
Schmalkalden am 23. März 1848. Der Landrath Wagener.
2. Die zu der diesjährigen MilitairauShebung und Musterung gehörig vorgeladenen aber nicht erschienenen, auch Weber vertretenen noch entschuldigten Militairpflichtigen:
1) Justus Heinzeroth aus Binsförth^
2) Nikolaus Ehe aus Lendefeld,
3) Heinrich Mittelsdorf aus Neumorschen,
4) Johann Martin Köhler aus Lohra,
5) Heinrich Wilhelm B ürge r aus Ellenberg,
6) Konrad Roß aus Heinebach
werden hierdurch in Gemäßheck des §. 108 des Rekrutirungsgefetzes, bei Meldung einer Geldstrafe von Einhundert Thalern oder in Ermanglung von Vermögen einer sechsmonatlichen Freiheitsstrafe, aufgefordert, ihrer Militairpflicht noch binnen 3 bzw. 6 Monaten Genüge zu leisten.
Zugleich werden alle Polizeibehörden ersucht, die vorbemerkten ungehorsamen Militairpflichtigen im Betretungsfalle verhaften und hierher abliefern zu lassen.
Melsungen am 31. März 1848- Kurfürstliches Kreisamt.
Heller-
3. Der Militairpflichtige Jvhann Georg Friedrich Dörr aus der Altersklasse 1827 ausNentershau« sen, welcher dem zweiten Infanterieregiment zur Einstellung überwiesen worden, hat sich im Musterungstermin am 17, v. M- nicht sistirt.
Da der Aufenthaltsort desselben unbekannt ist, so wird derselbe hiermit aufgefordert, binnen hier undZMonaten sich dahier zu sistiren und beiMei- dung der im §- 111 deS angezogenen Gesetzes auf das Austreten gesetzten Strafe seiner Militairpflicht ein Genüge zu leisten.
Zugleich werden alle Polizeibehörden hierdurch ergebenst ersucht, den bezeichneten Ungehorsamen im Betretungsfalle verhaften und anher abliefern zu lassen.
Rotenburg am 1- April 1848.
Kurfürstliches Kreisaiyt- Mittler, k. A.
4. Zur anderweiten Verpachtung der ausschließlichen Berechtigung zum Lumpensammeln in den Ortschaften deö ehemaligen Gerichts Altenhaßlau und deS Freigerichts auf sechs Jahre vom 1-Januar d. J. an wird hierdurch Termin auf
Mittwoch den 26. d. M-, Vormittags 11 Uhr,
ins hiesige Kreisamtslokal mit dem Anfügen bestimmt, daß die Bedingungen unmittelbar vor dem Ausgebote werden bekannt gemacht werden.
Gelnhausen am 5. April 1848-
Kurfürstliche VerwalcungS-Polizeikommission. vt. Huck.
5. Johann Konrad Köhler lddig^zu Roth und Johannes Müller ledig zu Somborn haben Behufs Auswanderung nach Nordamerika um Entlassung auS dem diesseitigen Unterthanen« verbände nachgesucht, welches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Gelnhausen am 6- April 1848.
Kurfürstliches Kreisamt.
Für den Landrath: der Kreissekretar Huck.
6- Bei hiesiger Renterei werden 385 Malter Korn und 44 Malter Gerste jeden Montag und Sonnabend gegen baare Bezahlung verkauft.
Salmünster am 8. April 1848.
Kurfürstliche Renterei.
Craß.
7. Ich mache hierdurch bekannt, daß die Anmeldung derer, welche als Schüler des Kurfürstlichen Gymnasiums dahier ausgenommen zu werden wünschen, bis zum 22. April d. J. geschehen kann, die Prüfung der Angemeldeten aber auf den 29- April festgesetzt ist.
Hanau am 10- April 1848.
Statt des Direktors: ^ Dr. Soldan.
8. Schulanzeige.
Da in der Realschule und den übrigen städtischen Schulen dahier der neue Schulkursus am Montag den 1. Mai wieder beginnt, so sind die betreffenden Eitern und Vormünder ersucht, neu eintretende Schulkinder zeitig bei dem Unterzeichneten zur Aufnahme anzumelden.
Hauptsächlich sind die drei letzten Ferientäge am 27, 28. und 29. April zur Aufnahme bestimmt- Hanau am 10. April 1848.
Schulinspektor Nödcr-
9. Das Soolbad zu Nauheim in der Wetterau
wird in diesem Jahre am 15. Mai eröffnet werden. Der Badearzt Herr Dr. Bode dahier wird jede etwa gewünschte Auskunft in ärztlicher Beziehung ertheilen- Logisbestellungen für das Kurhaus sind zeitig an die I n sp e k t i o n der S o ö l- badeanstalt zu richten.
Nauheim am 10. April 1848.
Kurfürstlich Hess. Salzamt.
Schäffer- Schmincke. Schreiber. Hansmann.