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ertheilen, nach Anhörung Unseres Gesammtstaats- ministeriums und mit Zustimmung der getreuen Landstände, nachfolgendes Gesetz:

§ 1.

Die in der Anlage zu dem Finanzgesetze vom 22. Januar d. J. unter Titel XIV Nr. 3 der Einnahme geführten, bisher zur Staatskasse erhobenen Abga­ben , als: Bürger-, Beisitzer-, Ein- und Abzugsgel­der , Meisterrechtsgebühren, von Messen und Jahr­märkten werden hiermit aufgehoben.

§. 2.

Die Rückstände von den im §. 1 genannten Ab­gaben werden erlassen und sind daher niederzuschla­gen. _______________

Urkundlich Unserer allerhöchsteigenhändigen Unter­schrift und deS beigedrückren Staatssiegels gegeben zu Cassel am 13. April 1848.

Friedrich Wilhelm.

(St. S.)

vt. Schwedes.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Professor der Staatöwiffenschaften an derLan- desuniversität Marburg, Dr. Sylvester Jordan, zum Gesandten bei der deutschen Bundtöversamm- lung zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Generalmajor und Generaladjutanten von Helmschwerd von der Stelle eines Generaladju- tanten zu entbinden und zum Chef des General­stabs zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Obergerichtsrath Georg Otto Gleim zu Cas­sel zum vortragenden Rathe im Justizministerium,

den außerordentlichen Landgerichtsassessor Karl Merz dahier zum Assessor im Kriminalsenate des Obergerichts zu Cassel, und

den ObergerichtSsekretargehülfen Karl von So« denstern dahier zum Sekretar beim Obergerichte in Fulda zu ernennen; sodann

den Justizbeamten Friedrich Zinck zu Gelnhausen als Landgerichtsassessor zum Landgerichte dahier un­ter huldreichster Verleihung des PrädikatsLandge­richtsrath" ,

den Justizbeamten Ludwig Mertz zuGudensberz in gleicher Eigenschaft zum Justizamte in Gelnhau­sen, und

den Landgerichtsassessor Heinrich Ludwig Wilhelm Bödicker dahier als Justizbeamten zumJustizamte in GudenSberg, auch

den außerordentlichen Landgerichtsassessor Karl Friedrich Schmidt zu Schmalkalden in gleicher Ei­genschaft zum Landgerichte in Cassel, sowie

den Aktuar Karl Christian Friedrich S o l d a n zu Treis a. d. L. in gleicher Eigenschaft zum Justizamte in Borken, und dagegen

den Aktuar Georg Henning zu Borken in glei­cher Eigenschaft zum Justizamte in Treis a. d. L. zu versetzen..

Seine. Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den zum Oberbürgermeister der Stadt Hanau ge­wählten Ortsbürger August Rühl daselbst zu bestä­tigen ;

den Kaufmann Heinrich Körner zu Marburg zum Bataillonskommandeur der Bürgergarde daselbst zu bestellen;

dem Geheime Regierungsrathe Ungewitter zu Marburg die erledigte Nebenstelle eines landesherr­lichen Kommissars bei dem judenschaftlichen Borste- Heramte daselbst zu übertragen;

den Geheime Kriegsrath von Starck zu Cassel von seiner bisherigen Nebenstelle als Mitglied der Direktion der Civil-Wittwen- und Waisenanstalt da­selbst zu entbinden und demselben dagegen die Stelle eines landesherrlichen Kommissars bei der allgemei­nen Hagelversicherungsgesellschaft daselbst als Neben­stelle zu übertragen, und

dem Baukondukteur Albert Rosengarten aus Cassel die nachgesuchte Dienstentlassung zu bewilli­gen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den HülfSerpedienten bei dem Finanzministerium, Peter Heymann, zum Kanzlisten bei der Ober­zolldirektion provisorisch zu ernennen, und

den Rentmeister K e u l m a n n zu Nentershausen in gleicher Eigenschaft zur zweiten Renterei Fran­kenberg zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

die Majors von Marschall vom zweiten In­fanterieregiment und von Borck vom ersten In­fanterieregiment (Kurfürst) zu Oberstlieutenants zu ernennen, sowie

dem Premierlieutenant Matthias vom Kadet- tenkorps den Charakter als Hauptmann zu verlei­hen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben den Museumsaufseher Kraust zu Cassel provisorisch zum