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ertheilen, nach Anhörung Unseres Gesammtstaats- ministeriums und mit Zustimmung der getreuen Landstände, nachfolgendes Gesetz:
§• 1.
Die in der Anlage zu dem Finanzgesetze vom 22. Januar d. J. unter Titel XIV Nr. 3 der Einnahme geführten, bisher zur Staatskasse erhobenen Abgaben , als: Bürger-, Beisitzer-, Ein- und Abzugsgelder , Meisterrechtsgebühren, von Messen und Jahrmärkten werden hiermit aufgehoben.
§. 2.
Die Rückstände von den im §. 1 genannten Abgaben werden erlassen und sind daher niederzuschlagen. _______________
Urkundlich Unserer allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und deS beigedrückren Staatssiegels gegeben zu Cassel am 13. April 1848.
Friedrich Wilhelm.
(St. S.)
vt. Schwedes.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Professor der Staatöwiffenschaften an derLan- desuniversität Marburg, Dr. Sylvester Jordan, zum Gesandten bei der deutschen Bundtöversamm- lung zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Generalmajor und Generaladjutanten von Helmschwerd von der Stelle eines Generaladju- tanten zu entbinden und zum Chef des Generalstabs zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Obergerichtsrath Georg Otto Gleim zu Cassel zum vortragenden Rathe im Justizministerium,
den außerordentlichen Landgerichtsassessor Karl Merz dahier zum Assessor im Kriminalsenate des Obergerichts zu Cassel, und
den ObergerichtSsekretargehülfen Karl von So« denstern dahier zum Sekretar beim Obergerichte in Fulda zu ernennen; sodann
den Justizbeamten Friedrich Zinck zu Gelnhausen als Landgerichtsassessor zum Landgerichte dahier unter huldreichster Verleihung des Prädikats „Landgerichtsrath" ,
den Justizbeamten Ludwig Mertz zuGudensberz in gleicher Eigenschaft zum Justizamte in Gelnhausen, und
den Landgerichtsassessor Heinrich Ludwig Wilhelm Bödicker dahier als Justizbeamten zumJustizamte in GudenSberg, auch
den außerordentlichen Landgerichtsassessor Karl Friedrich Schmidt zu Schmalkalden in gleicher Eigenschaft zum Landgerichte in Cassel, sowie
den Aktuar Karl Christian Friedrich S o l d a n zu Treis a. d. L. in gleicher Eigenschaft zum Justizamte in Borken, und dagegen
den Aktuar Georg Henning zu Borken in gleicher Eigenschaft zum Justizamte in Treis a. d. L. zu versetzen..
Seine. Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den zum Oberbürgermeister der Stadt Hanau gewählten Ortsbürger August Rühl daselbst zu bestätigen ;
den Kaufmann Heinrich Körner zu Marburg zum Bataillonskommandeur der Bürgergarde daselbst zu bestellen;
dem Geheime Regierungsrathe Ungewitter zu Marburg die erledigte Nebenstelle eines landesherrlichen Kommissars bei dem judenschaftlichen Borste- Heramte daselbst zu übertragen;
den Geheime Kriegsrath von Starck zu Cassel von seiner bisherigen Nebenstelle als Mitglied der Direktion der Civil-Wittwen- und Waisenanstalt daselbst zu entbinden und demselben dagegen die Stelle eines landesherrlichen Kommissars bei der allgemeinen Hagelversicherungsgesellschaft daselbst als Nebenstelle zu übertragen, und
dem Baukondukteur Albert Rosengarten aus Cassel die nachgesuchte Dienstentlassung zu bewilligen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den HülfSerpedienten bei dem Finanzministerium, Peter Heymann, zum Kanzlisten bei der Oberzolldirektion provisorisch zu ernennen, und
den Rentmeister K e u l m a n n zu Nentershausen in gleicher Eigenschaft zur zweiten Renterei Frankenberg zu versetzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
die Majors von Marschall vom zweiten Infanterieregiment und von Borck vom ersten Infanterieregiment (Kurfürst) zu Oberstlieutenants zu ernennen, sowie
dem Premierlieutenant Matthias vom Kadet- tenkorps den Charakter als Hauptmann zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben den Museumsaufseher Kraust zu Cassel provisorisch zum