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ihre Kosten, im ersten Verkaufstermine dahier an# zuzeigen und zu begründen haben.
Gelnhausen am 20. März 1848.
Kurfürstliches Justizamt.
Zi n ck.
vt. Busch.
19. Nauheim u. Schwalheim. Zur Verhandlung über die Abtretung von Grundeigenthum zur Anlegung der Main-Weser-Eisenbahn in den Gemarkungen von Nauheim und Schwalheim, bezüglich der Vermittelung einer deshalbigen gütlichen Uebereinkunft und eventuell zur Vornahme deS Abschahungsversahrenö ist Termin, und zwar
1) nach Nauheim auf den 10. April d. J. und die folgenden Tage, und
2) nach Schwalheim auf den 26. A P r i l d. J. und die folgenden Tage,
des Morgens von 8 Uhr, resp.
Nachmittags 2 Uhr an, bestimmt worden.
Sämmtliche Betheiligten werden hiermit unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß gegen die Ausbleibenden die Ausschließung mit ihren Einwendungen gegen die Abtretung selbst ausgesprochen, das AbschatzungSverfahren einseitig seinen Fortgang nehmen und alle unbekannt gebliebenen Berechtigten fernerhin nur ein persönlicher Anspruch gegen diejenigen zugestanden werden wird, welche das Kapital an ihrer Stelle zugesprochen, bezüglich ausbezahlt erhalten-'
Nauheim am 25. März 1848.^
Kurfürstliches Justizamt- v. Nau.
vt. Raabe.
20. Wächters bach. Nikolaus Neun (Johanne? Sohn) von Wolferborn, dessen dermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird andurch öffentlich geladen, sich binnen 8 Tagen, bei Meidung steckbrieflicher Verfolgung, zur Vernehmung dahier zu sistiren.
Wächtersbach am 28. März 1848.
Kurfürst!. Grast. Jsenb. Justizamt.
K r ö b e r-
vL Harcke.
21- Wächtersbach. Müller Heinrich Schreiner von Wolferborn , dessen dermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird andurch öffentlich geladen, sich binnen 8 Tagen, bei Meidung steckbrieflicher Verfolgung, zur Vernehmung dahier zu sistiren.
Wachtersbach am 28- März 1848- Kurfürstl.. Gräflich Jsenburg. Justizamt- K r über.
il Harcke
22. Wächtersbach. Der Jakob Geißler (Christians Wittwe Sohn) von Wolferborn, dessen dermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird andurch öffentlich , geladen, sich binnen 14 Tagen, bei Meidung steckbrieflicher Verfolgung, zur Vernehmung dahier zu sistiren.
Wächtersbach am 28. März 1848- Kurfürstliches Gräflich Jsenburgisches Forstamt.
K r ö b e r.
vt. Harcke.
23- Wächtersbach. Marie Jüngling von Wolferborn, deren dermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird andurch öffentlich geladen, sich binnen 14 Tagen, bei Meidung steckbrieflicher Verfolgung, zur Anhörung eines wider sie ausgesprochenen Urtheils dahier zu sistiren.
1 Wachters back) am 28. März 1848.
Kurfürst!. Gräflich Jsenburg. Justizamt.
K r ö b e r.
vt. Harcke.
24. Rauschenberg. Johannes Heckert zu Rau- schenberg ist wegen ungehorsamen Zurückbleibens im diesjährigen Aushebungstermine durch Erkenntniß der unterfertigten Behörde vom 9’. März d. J. in die gesetzliche Strafe von einem Thaler und im Falle der Unbeitreiblichkeit in zwei Tage Gefängnisstrafe verurtheilt, worden. Derselbe hat sich zur Anhörung dieses ErkenntlüsseS
den 4. Mai d. J./
früh 9 Uhr, dahier einzufinden oder zu gewärtigen, daß solches als publizirt angenommen und die Strafe hier- nachst überwiesem resp- vollzogen wird-
Rauschenberg am 25. März 1848.
Kurfürstliche Polizeikommission. Schüßler-
vt. Elemen.
25. Seide n r o t h. Auf den Antrag der über Wilhelm Rose nb er ger von Seidenroth bestellten Kuratoren werden hierdurch sämmtliche Gläubiger des Ersteren auf
den 17. Aprils
Morgens 10 Uhr, vorgeladen, um Behufs Vervollständigung des Jm- ventarS ihre Forderungen anzumelden.
In dem Termine fo/l-, im Falle sich etwa eine Ucbcrschuldmig herausstellen sollte, zugleich die Güte versucht werden, in welchem Falle die Ausbleibenden als, zur Mehrzahl stimmend, betrachtet werden.
Steiilau. am 24. März 1848- Kurfürstliches Justizamt. Wülhause.
vt Keitz.
26e B erg ew. Im Sachen der Kurfürstlichen Ren- terei Bergen, Jmplorantin, gegen den Schlosser Heinrich P ui h-2r- zu Bergen, Jinploraten, Steu-
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