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1848. uuumiulM

Hanau, Donnerstag den G April L848.

Eruennungen und Besörderungem

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

die erledigte Stelle eines evangelisch lutherischen Superintendenten zu Marburg dem nach vorgängi- ger Wahl mit vorgeschlagenen Oberpfarrer an der lutherischen Pfarrkirche zu Marburg, Thomas Mer­ke, zu übertragen und denselben zugleich zum Kon- fistorialrathe bei dem Konsistorium in Marburg zu bestellen;

den RegierungSrath und Polizeidirektor Wilhelm Heinrich Wangemann zu Marburg als Regie­rungsrath zur Regierung in Cassel zu versetzen;

den Obergerichtörath Siegmund Wilhelm' U n g e- Witter zu Caffel zum Geheime Regierungsrathe bei der Regierung zu Marburg und zugleich zum Poli­zeidirektor der Provinz Oberheffen zu bestellen;

den Kanzleigehülfen Johann Konrad Heuser zu Caffel zum Kanzlisten bei der Regierung und Lehen­schreiber bei dem Lehenhofe daselbst provisorisch zu bestellen, und

dem Oberbergrathe Johann Rudolph Siegmund Fulda zu Caffel die Stelle eines Mitgliedes des leitenden Ausschusses des Handels- und Gewerb.ö- vereinS als Nebenstelle zu übertragen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Landgerichtsrath Friedrich von Gehren zu Marburg als Justizbeamten zum Justizamte in Bor­ken, sowie

den Justizbeamten Joseph Schüßler zu Rauschen- verg alsLandgerichtsassessor zum Landgerichte inMar- burg unter huldreichster Verleihung des Prädikats Landgenchtsrath" und

den Justizbeamten Karl August Ferdinand Le- sch e n zu Borken in gleicher Eigenschaft zum Justiz­amte in Rauschenberg zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Rittmeister Schröder, Provinzkommandant der Landgendarmerie der Provinz Oberheffen, inDis- ponibilität zu. versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Rittmeister Brandes, Provinzkommandant der Landgendarmerie in der ProvinzHanau, in Diö- ponibilität zu versetzen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Die in der Bekanntmachung vom 6. l.M. auf den 1. Mai d. J. anberaumte Vergantung der am 31. d- M. der Leihbank verfallenen Pfänder wird im Interesse der Betheiligten auf den 3. Juli l. I. und die folgenden Tage verlegt. Es wird zugleich zugestanden, daß jene Pfänder noch bis zum 30. Juni dieses Jahrs bei der Leihbank eingelöst werden dürfen.

Hanau am 20. März 1818.

Kurfürstliche Leihbankdirektion. Gößmann.

vt. Hauchar.

2. Bewerber um die erledigte Amtswundarztstelle zu Windecken, welche durch Zeugnisse ihre Befähi­gung zur Ausübung sämmtlicher Zweige der Heilkunst Nachweisen können, werden hierdurch aufgefordert, ihre deSfallsigen Gesuche binnen drei