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1848.

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Hau an, Donnerstag den TK. März L848.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Feldwebel Pfaffim Jägerbataillon zumRe- vierförster zu Oberrosphe provisorisch zu ernennen. .

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den Hauptmann Gümpel, Platzmajor zu Mar­burg, zum Führer der ersten Garnisonskompagnie zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Stadtsekretar Karl Wilhelm Wipp ermann zu Cassel zum Regierungsrathe und Vortragenden Rath im Ministerium des Innern zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:

den RegierungSrath Karl Wilhelm Wipp er - mann zu Cassel zum landesherrlichen Kommissar für die gegenwärtige Ständeversammlung zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben den Oberhofmarschall von der Malsburg in den Ruhe­stand allergnädigst zu versetzen geruhet.

Seine- ' oheit der Kurfürst haben allet- gnadigst ge, -

dem Oi..,.. tor v. Schmerfeld die erbetene Erlaubniß zur ....Nahme und zum Tra­gen des demselben von des Königs von Preußen Ma­

jestät verliehenen rothen Adlerordens zweiter Klasse zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller­gnädigst. geruhet:

den vortragenden Rath im Ministerium des In­nern, Regierungsrath»Christian Philipp von Ro- ques, in gleicher Eigenschaft zum Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten und des Hauses zu versetzen.'

Allgemeine Verfügung fn der Oberbehörden.

1. Die Kreisthierarztstelle in Schlüchtern ist durch das Ableben des bisherigen Kreiöthierarztes Lam- pert erledigt-

Bewerber um dieselbe werden hierdurch aufge­fordert, sich Mit den erforderlichen Nachweisungen über ihre Qualifikation binnen 6 Wochen zu mel­den.

Hanau am 29. Februar 1848'.

Kurfürstliche Regierung daselbst.

Goeßmann. vt. Groß.

2. Nachdem durch Beschluß Kurfürstlichen Mini­steriums des Innern vom 7- d. M. verfügt wor­den ist, daß zur Besetzung der Amtswundarztstelle für das Amt Bergen mit einem eigenen Amts- wundarzte Personalvorschläge eingereicht werden sollen, so fordern wir Bewerber um die gedachte Stelle hierdurch auf, sich mit den erforderlichen Nachweisungen über ihre Qualifikation binnen 6 Wochen bei uns zu melden.

Hanau am 29. Februar 1848.

Kurfürstliche Regierung daselbst.

Goeßmann.'

vt. Groß.