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1848.
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Hau an, Donnerstag den TK. März L848.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Feldwebel Pfaffim Jägerbataillon zumRe- vierförster zu Oberrosphe provisorisch zu ernennen. .
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den Hauptmann Gümpel, Platzmajor zu Marburg, zum Führer der ersten Garnisonskompagnie zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Stadtsekretar Karl Wilhelm Wipp ermann zu Cassel zum Regierungsrathe und Vortragenden Rath im Ministerium des Innern zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnadigst geruhet:
den RegierungSrath Karl Wilhelm Wipp er - mann zu Cassel zum landesherrlichen Kommissar für die gegenwärtige Ständeversammlung zu bestellen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben den Oberhofmarschall von der Malsburg in den Ruhestand allergnädigst zu versetzen geruhet.
Seine Kö- ' oheit der Kurfürst haben allet- gnadigst ge, -
dem Oi..,.. tor v. Schmerfeld die erbetene Erlaubniß zur ....Nahme und zum Tragen des demselben von des Königs von Preußen Ma
jestät verliehenen rothen Adlerordens zweiter Klasse zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst. geruhet:
den vortragenden Rath im Ministerium des Innern, Regierungsrath»Christian Philipp von Ro- ques, in gleicher Eigenschaft zum Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten und des Hauses zu versetzen.' ■
Allgemeine Verfügung fn der Oberbehörden.
1. Die Kreisthierarztstelle in Schlüchtern ist durch das Ableben des bisherigen Kreiöthierarztes Lam- pert erledigt-
Bewerber um dieselbe werden hierdurch aufgefordert, sich Mit den erforderlichen Nachweisungen über ihre Qualifikation binnen 6 Wochen zu melden.
Hanau am 29. Februar 1848'.
Kurfürstliche Regierung daselbst.
Goeßmann. vt. Groß.
2. Nachdem durch Beschluß Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 7- d. M. verfügt worden ist, daß zur Besetzung der Amtswundarztstelle für das Amt Bergen mit einem eigenen Amts- wundarzte Personalvorschläge eingereicht werden sollen, so fordern wir Bewerber um die gedachte Stelle hierdurch auf, sich mit den erforderlichen Nachweisungen über ihre Qualifikation binnen 6 Wochen bei uns zu melden.
Hanau am 29. Februar 1848.
Kurfürstliche Regierung daselbst.
Goeßmann.'
vt. Groß.